Erneuerung Klosterdomäne Kappel: Baustart bis Mai 2023 fällig

Der Baustart für die Erneuerung der Klosterdomäne Kappel muss spätestens im Mai 2023 erfolgen, weil dann die Baubewilligungen auslaufen. Letzte Hürde für das Grossprojekt bildet der Kantonsratsentscheid über den Beitrag von knapp 11 Mio. Franken aus dem Gemeinnützigen Fonds.

Amtshaus, Klosterkirche und Haus am See: Kann die Erneuerung der Klosterdomäne bis im Mai 2023 in Angriff genommen werden? Voraussetzung ist ein Ja des Kantonsrats zum Beitrag aus dem Gemeinnützigen Fonds. (Bild Werner Schneiter)
Amtshaus, Klosterkirche und Haus am See: Kann die Erneuerung der Klosterdomäne bis im Mai 2023 in Angriff genommen werden? Voraussetzung ist ein Ja des Kantonsrats zum Beitrag aus dem Gemeinnützigen Fonds. (Bild Werner Schneiter)

«Gut Ding will Weile haben». Dieses Sprichwort aus dem 17. Jahrhundert lässt sich bei der Erneuerung und Revitalisierung der Klosterdomäne Kappel treffend ­anwenden. Der vor rund zehn Jahren lancierte Architekturwettbewerb verdeutlicht den enormen Zeitaufwand für dieses Jahrhundertprojekt. Der auch vom Regierungsrat unterzeichnete Masterplan und die Anfang Juni 2020 rechtskräftig gewordenen Baubewilligungen bildeten Meilensteine. Im gleichen Ausmass natürlich auch die Bereitschaft des Regierungsrates, dem Kantonsrat einen Beitrag von knapp 11 Mio. Franken aus dem Gemeinnützigen Fonds in zustimmendem Sinne zu unterbreiten. Dies allerdings mit einer Einschränkung: Die geplante Autoeinstellhalle, für die rund eine Million aufgewendet wird, lässt sich aus politischen Gründen nicht über diesen Fonds finanzieren. Der Verein Kloster Kappel (VKK) muss diese nun mit ­anderen Mitteln finanzieren. Die Delegierten der Kappelerpflege stimmten zu diesem Thema einer zusätzlichen Neuverschuldung von 300000 Franken einstimmig zu. Und sie nahmen erfreut zur Kenntnis, dass sich die verbleibenden Mehrkosten für den VKK um 229000 Franken auf 870000 Franken reduzieren. Nach Verhandlungen zeigte sich Finanzdirektor Ernst Stocker bereit, die Sanierung des ehemaligen Restaurants «Pöschtli» in das Beitragsgesuch aufzunehmen. «Die Neuverschuldung ist für uns mit den aufgezeigten Begleitmassnahmen absolut tragbar», sagte VKK-Präsident Gerhard Gysel an der DV – dies auch mit Blick auf potenzielle fremde Mitfinanzierer.

Planungsvorlauf wird kürzer

VKK-Vorstandsmitglied und Architekt Hans Streit verdeutlichte den Zeitdruck, der bis zum Baustart herrscht. Der Spatenstich muss nämlich spätestens im Mai 2023 erfolgen, weil Baubewilligungen auf drei Jahre befristet sind. Noch ist ja auch nicht klar, wann der Kantonsrat über das Beitragsgesuch befinden wird. Die Hoffnung besteht, dass dies im ersten Halbjahr 2022 sein wird. Der Zeitplan für die Planer wird enger, und er beinhaltet noch eine ganze Reihe an Aufgaben, ehe die Bagger auffahren können. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Ausschreibung Baumanagement/Bauleitung, die Vorbereitung des Finanzierungsdossiers sowie die Bereinigung der Grob-Suter-Sammlung. Von Januar bis April 2022 stehen unter anderem weitere Vorarbeiten an, die Bereinigung der Parzellierung, Zustandserhebungen von Grundleitungen und Archäologie-Sondierungen. Und nach dem kantonsrätlichen Entscheid muss ein Fund­raising-Konzept umgesetzt werden.

Nach erfolgtem Spatenstich wird laut Hans Streit mit der Erneuerung im nördlichen Teil begonnen, unter anderem mit dem Spycher-Neubau, der Einstellhalle und den Parkplätzen. Dann folgen Schreinerei und Schlosserei sowie Umgebungsarbeiten. In einer dritten Etappe sind die Mauerergänzung im nordöstlichen Teil mit den Umgebungsarbeiten vorgesehen. Das wird 2025/26, eventuell 2027 der Fall sein. «Wir befinden uns immer noch im gleichen Zeitrahmen, aber der Planungsvorlauf wird kürzer», sagte Hans Streit.

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