«Es gibt keine Alternativen zum Standort Hatwil»

Kann in Hatwil kein Kies abgebaut werden, ist der Kanton Zug in etwa 10 Jahren vollständig auf Import angewiesen. Das Bundesgericht entscheidet nun, ob unmittelbar an der Grenze zu Knonau und Maschwanden ein neues Abbau­gebiet entsteht. Für Florian Weber, den Zuger Baudirektor, gibt es keine tauglichen Alternativen.

Es braucht sowohl Rohstoffe als auch genügend Deponieraum: Der Zuger Baudirektor Florian Weber hofft auf ein neues Kiesabbaugebiet an der Knonauer und Maschwander Grenze. (Bild Werner Schneiter)
Es braucht sowohl Rohstoffe als auch genügend Deponieraum: Der Zuger Baudirektor Florian Weber hofft auf ein neues Kiesabbaugebiet an der Knonauer und Maschwander Grenze. (Bild Werner Schneiter)

Nach rund viereinhalbstündiger Debatte sagte der Zuger Kantonsrat im letzten Herbst mit 42:29 Stimmen Ja zur ­Anpassung des kantonalen Richtplans – und befürwortet damit ein neues Kiesabbaugebiet Hatwil-Hubletzen. Damit wäre die Eigenversorgung im Kanton Zug mit dem begehrten Rohstoff bis zirka 2060/65 sichergestellt. Laut Richtplan dürfen dort jährlich 300000 Kubikmeter abgebaut werden.

Lebendige Auseinandersetzungen

Das Vorhaben ist umstritten; während Monaten gab es lebendige Auseinandersetzungen. Vor allem in Cham regt sich Widerstand, der nun auch mit einem Gang ans Bundesgericht zum Ausdruck gebracht wird. Dort stützt man sich unter anderem auf ein Gutachten, wonach eine «erhebliche Gefährdung» des Trinkwassers bestehen soll. Dazu gibt es bei den Themen Natur- und Landschaftsschutz ebenfalls Einwände, die aber von Befürworterseite gekontert werden. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission kommt nämlich zum Schluss, dass das Abbaugebiet ­Hatwil unter Berücksichtigung von flankierenden Massnahmen realisierbar ist. Auch die Wichtigkeit einer Eigenversorgung wird hervorgehoben und betont, dass Kiesimporte mit langen Lastwagenfahrten verbunden sind, zum Beispiel aus dem Rafzerfeld in den Kanton Zug. Auch Bahntransport ist bei solchen Mengen kein Thema, weil die Kapazität der Trassen ausgeschöpft ist.

Aus dem Säuliamt gibt es zwar Bedenken in Sachen Trinkwassernutzung, aber kein generelles Nein zum Standort Hatwil. Und zudem soll auch das Wanderwegnetz während der Betriebszeit des neuen Abbaugebiets aufrechterhalten bleiben, wenngleich ein Sichtschutz zum «Loch» aus gewissen Richtungen nur begrenzt möglich sein wird. Im Richtplan ist auch festgehalten, dass der Erschliessungskorridor am Rand des ­benachbarten Abbaugebiets Äbnetwald für Kies und Aushub gelten soll.

Kein Killerkriterium vorhanden

Der Zuger Baudirektor Florian Weber (FDP), der die Vorlage im Parlament im Namen der Regierung vertrat, sieht nach aktuellem Kenntnisstand in der Vorlage für das neue Abbaugebiet kein Killerkriterium. «Wir stützten uns auf ausführliche Abklärungen von Fachleuten und des Parlaments. Mehr können wir beim Bundesgericht nicht einbringen», sagt er im Gespräch mit dem «Anzeiger». «Wir haben mehrere Orte untersucht, aber es gibt keine taugliche Alternative zum Abbaugebiet Hatwil-Hubletzen. Bei einem Nein aus Lausanne sind die Kiesvorräte im Kanton innert 10 Jahren aufgebraucht, und zudem würde Deponieraum fehlen.» Florian Weber macht darauf aufmerksam, dass sich – unabhängig von der Realisierung des Hatwiler Abbaugebiets – zwischen 2031 und 2034 eine grosse Versorgungslücke auftue, sowohl in Sachen Kiesabbau als auch beim Deponieren von Aushub. 2031 werden die bestehenden Gruben in Bethlehem und Äbnetwald bei ­Knonau geschlossen.

Kein Groll auf die Chamer

Gibt es nun Groll auf die Standort­gemeinde Cham, die den Entscheid des Kantonsrats vor Bundesgericht kippen will? «Keineswegs», betont Florian ­Weber mit Nachdruck. «Es ist das gute Recht der Gemeinde, diesen Entscheid überprüfen zu lassen. Es waren intensive und gute Debatten, und für die eingebrachten Argumente der Gegner habe ich Verständnis. Ich nehme das Veto aus Cham nicht persönlich», sagt der Baudirektor. Er sagt aber auch: «Zug wächst weiter, es braucht sowohl Rohstoffe als auch ausreichend Deponieraum.» Und er verweist auf das lange Verfahren, das bei einem Ja aus Lausanne zur Festsetzung des Standorts Hatwil-Hubletzen wartet. So werden im Rahmen der obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung weitere Details geklärt, die eventuell neue Auflagen nach sich ziehen. «Alles muss stufengerecht geprüft werden», sagt Florian Weber. Näher als der Bundesgerichtsentscheid ist nun der Kiesbericht, den die Zuger Baudirektion jährlich publiziert – ein Ist-Zustand, ohne Berücksichtigung des neuen Abbaugebiets in Hatwil.

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