«Es liegt kein konkretes Projekt vor»
Gemeinderat Ottenbach nimmt Stellung zu den Windradplänen des Kantons

Im schriftlich geführten Interview erklärt die Gemeinde Ottenbach, wie sie zum Verbleib des Windenergie-Standortes Rütihof als potenzielles Windenergie-Eignungsgebiet steht. Die Antworten wurden von Gemeindeschreiberin Sarah Gähwiler übermittelt.
Im Juli 2024 hatte sich Gemeindepräsidentin Gabriela Noser gegenüber unserer Zeitung geäussert, dass man etwas erstaunt darüber sei, wie wenig die Kriterien Freileitung und Schiessplatz beim Eignungsgebiet Rütihof gewichtet worden sind. Wie steht die Gemeinde jetzt dazu, dass nach dem Mitwirkungsverfahren der Standort Rütihof noch immer auf der Liste verbleibt?
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Standort Rütihof trotz der Rückmeldungen aus dem Mitwirkungsverfahren weiterhin als potenzielles Eignungsgebiet geführt wird. Der Gemeinderat befürwortet eine stärkere Nutzung heimischer, erneuerbarer Energien. Gleichzeitig ist es für die Gemeinde zentral, dass entsprechende Massnahmen für Mensch, Landschaft und Natur möglichst geringe negative Auswirkungen haben.
Die Gemeinde hat dem «Anzeiger» gegenüber im Juli 2024 mitgeteilt, sich im Verfahren des Kantons einbringen zu wollen. Ist dies geschehen, und wie beurteilt man die Gewichtung der eingebrachten Einwendungen beim Kanton, können die Antworten zu Ihren Einwendungen überzeugen?
Ja, die Gemeinde Ottenbach hat sich wie angekündigt fristgerecht und aktiv im kantonalen Mitwirkungsverfahren eingebracht. Die Einwendungen bezogen sich insbesondere auf raumplanerische, landschaftliche sowie ökologische Aspekte und berücksichtigten sowohl die Auswirkungen auf die Bevölkerung als auch auf Natur und Biodiversität. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Rückmeldungen des Kantons zu den eingebrachten Einwendungen formell nachvollziehbar begründet sind. Die Antworten des Kantons werden zur Kenntnis genommen, vermögen jedoch nicht vollumfänglich zu überzeugen.
Die Zuständigkeit für die Standorte von Windkraftanlagen ausserhalb des Siedlungsgebietes liegt beim Kanton. Welche Mittel verbleiben Ihrer Gemeinde nun noch, wenn sie sich mit ihren Einwendungen zu wenig wahrgenommen fühlt?
Die Zuständigkeit für die Festlegung von Standorten für Windenergieanlagen ausserhalb des Siedlungsgebietes liegt beim Kanton. Wichtig ist jedoch festzuhalten, dass es sich beim aktuellen Stand zunächst um einen Richtplaneintrag handelt. Es liegt noch kein konkretes Projekt vor. Sollte der Standort nach der Konsultation durch den Kantonsrat weiterhin im kantonalen Richtplan enthalten sein, müsste in einem nächsten Schritt zunächst ein Betreiber den Standort als wirtschaftlich geeignet beurteilen. Anschliessend wäre ein Grundeigentümer beziehungsweise Waldeigentümer zu finden, der bereit ist, die erforderlichen Flächen zur Verfügung zu stellen. Erst wenn ein konkretes Projekt ausgearbeitet wird, beginnt das ordentliche Bewilligungsverfahren. In diesem Verfahren verfügt die Gemeinde über formelle Mitwirkungsrechte. Zudem haben auch die Einwohnerinnen und Einwohner von Ottenbach die Möglichkeit, sich im Rahmen der gesetzlichen Verfahren einzubringen und gegebenenfalls Rechtsmittel zu ergreifen. Der Gemeinderat wird seine Haltung weiterhin klar vertreten und die weiteren Entwicklungen eng begleiten, um die Interessen der Bevölkerung sowie den Schutz von Landschaft und Natur angemessen einzubringen.
Sind nach dem Bekanntwerden der Resultate aus dem Mitwirkungsverfahren schon Reaktionen aus der Bevölkerung bei der Gemeinde eingetroffen?
Ja, nach der Veröffentlichung der Resultate aus dem Mitwirkungsverfahren sind bei der Gemeinde Rückmeldungen aus der Bevölkerung eingegangen. Diese beinhalten kritische Fragen und Bedenken insbesondere zu den Auswirkungen auf Landschaft, Natur und Lebensqualität. Der Gemeinderat nimmt diese Rückmeldungen ernst und wird sie in seine weitere Haltung einbeziehen. Gleichzeitig ist ihm eine transparente Information über den Stand des kantonalen Verfahrens und die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde wichtig.


