„Fall Bonstetten“: Strafverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft I hat das Strafverfahren gegen den ehemaligen Gemeindepräsidenten von Bonstetten, eine Sachbearbeiterin der Vormundschaftsbehörde und eine Psychologin wegen fahrlässiger Tötung nach durchgeführter Untersuchung eingestellt.

Justitia.
Justitia.

Am Nachmittag des 26. Februar 2010 tötete ein Vater seinen vierjährigen Sohn in einem Zimmer des Hotels Krone in Winterthur. Zu diesem Zeitpunkt war der Vater bereits wegen versuchten Mordes vorbestraft, nachdem er im September 1990 versucht hatte, seinen Sohn aus erster Ehe zu töten. Die Staatsanwaltschaft IV hat gegen den Vater am 2. März 2012 beim Bezirksgericht Winterthur Anklage erhoben. Es bestand der Verdacht, die für die Betreuung der Familie zuständige Sachbearbeiterin der Vormundschaftsbehörde Bonstetten und der Gemeindepräsident hätten dem Vater das einstweilige Obhutsrecht zugesprochen, ohne die nötigen Abklärungen mit Bezug auf die Rückfallgefahr des Vaters vorzunehmen. Im Zuge der Ermittlungen wurde das Strafverfahren auf eine Psychologin ausgeweitet, die im Auftrag der Vormundschaftsbehörde einen Bericht über die Rückfallgefahr des Vaters ausgearbeitet hatte. Die Untersuchung hat ergeben, dass die involvierten Behördenmitglieder weder aus der Entwicklung der Ereignisse noch aufgrund des Verhaltens des Vaters in der Zeit vor der Tat ein erhöhtes Risiko für den Knaben hätten erkennen können. Auch der Psychologin kann aufgrund des festgestellten, unauffälligen und angepassten Verhaltens des Vaters nicht nachgewiesen werden, dass sie mit einer anderen Vorgehensweise zu einer abweichenden Einschätzung hätte gelangen können. Das Verfahren wurde deshalb gegen alle drei beschuldigten Personen mit Verfügung vom 27. März 2012 eingestellt. Diese Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.

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