Ferienzeit: und die Tiere?
Immer wieder werden Tiere zum Ferienanfang ausgesetzt, weil sie ihren Besitzerinnen und Besitzern lästig werden. Ihnen drohen Kosten falls sie von der kantonalen Meldestelle für Findeltiere ermittelt werden können. Doch die meisten Halter kümmern sich vorbildlich.

Die Szenen sind stets dieselben: Das flauschige Häsli, der Chihuahua-Welpe oder das Katzenbaby mit den Kuller-augen waren unwiderstehlich herzig. Jetzt allerdings rücken die Ferien näher, und die Tiere werden ihren Halterinnen und Haltern zur Last. Auch in der Schweiz werden Jahr für Jahr jährlich unzählige Tiere an Raststätten, Waldrändern und anderen Orten ausgesetzt. Sofern sie nicht gefunden und gerettet werden, endet das für die Tiere meist tödlich.
Bereits 11 Katzen auf der Tierheim-Warteliste
In Bonstetten befindet sich die Auffangstation des Vereins Tierschutz Limmattal-Säuliamt. Dieser nimmt herrenlose und ausgesetzte Kleintiere auf, pflegt sie und vermittelt sie an neue Besitzer weiter. Gemäss Heidi Illi, Leiterin der Tier-Auffangstation, ist die Lage momentan noch ruhig: «Wir haben bis anhin noch keine ausgesetzten Tiere erhalten», erklärt sie auf Anfrage. Das könne jedoch auch daran liegen, dass der Verein Tierschutz Limmattal-Säuliamt eher klein und deshalb als Anlaufstelle weniger bekannt sei.
Anders sieht das in der Auffangstation des Vereins Zürcher Tierschutz aus: Seit Ende Juni häufen sich dort die Anfragen für die Abgabe von Katzen im Tierheim. «Unser Heim ist komplett ausgelastet, bereits haben wir 11 Katzen auf der Warteliste», erklärt Geschäftsleitungsmitglied Nadja Brodmann. Bei den anderen Tieren konnte sie zum Ferienstart hin keine Zunahme feststellen, die Anfragen kämen schubweise und über das ganze Jahr verteilt, so Brodmann.
Wer ein verlorenes Tier findet, ist gesetzlich verpflichtet, dies der Findeltier-Meldestelle seines Wohnkantons mitzuteilen. Im Kanton Zürich wird die kantonale Meldestelle für Findeltiere vom Veterinäramt betrieben. Die Meldestelle versucht, die Eigentümerin oder den Eigentümer des Heimtieres zu ermitteln. Gelingt dies nicht innerhalb von zwei Monaten, geht das Tier nach Freigabe der Meldestelle ins Eigentum der Finderin oder des Finders über. Die Mitteilung ist für den Finder oder die Finderin kostenlos. Wird die Eigentümerin oder der Eigentümer jedoch gefunden, kann dort eine Bearbeitungsgebühr eingefordert werden. Ausserdem muss mit einer Verzeigung wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz gerechnet werden.
12 Prozent richten die Ferien nach ihrem Tier
Einem Grossteil der Halterinnen und -halter liegt das Wohl ihrer Tiere jedoch am Herzen. Eine repräsentative Umfrage von Immowelt.ch hat ergeben, dass 12 Prozent der Haustierbesitzerinnen und -besitzer in den Ferien nicht auf ihr Haustier verzichten möchten. Sie gehen deshalb zeitliche Kompromisse ein. Weitere acht Prozent der Frauchen und Herrchen wählen das Urlaubsziel danach aus, ob Hund oder Katze mitfahren können.
Jene, die ohne ihre Haustiere verreisen, bringen diese oftmals in Tierpensionen oder bei Bekannten unter. Andere lassen ihre Tiere zu Hause umsorgen. Dabei sind nebst Freunden und Nachbarn auch Fremddienste gefragt.