Fristlose Kündigung war unrechtmässig
Die Kündigung im Dezember 2014 habe den Anspruch des Direktors auf rechtliches Gehör verletzt, befand der Bezirksrat. Auch bei der Auftragsvergabe hat das Gemeindeamt keine strafbaren Fehler entdeckt. Nun muss das Spital Affoltern seinem ehemaligen Direktor neun Monatslöhne nachzahlen.

Im Dezember 2014 kündigte die Betriebskommission des Spitals Affoltern ihrem Direktor, Fredy Furrer, und schob einen Monat später die fristlose Kündigung nach. Vorgeworfen wurden ihm unter anderem eine fehlerhafte HRM-Rechnungslegung, zudem habe er unrechtmässig Spesen bezogen. Fredy Furrer rekurrierte dagegen beim Bezirksrat. Dieser führte zuerst Vergleichsverhandlungen zwischen den beiden Parteien durch, die allerdings scheiterten. Der Bezirksrat stellt fest, dass die angeblich unrechtmässig bezogenen Spesen einer Vereinbarung des Direktors mit dem früheren Betriebskommissionspräsidenten entsprachen und jederzeit transparent ausgewiesen wurden: Statt Dienstfahrten mit dem Privatauto detailliert nachzuweisen, erhielt der Direktor eine Tankkarte des Spitals, mit der er seinen PW auch für private Fahrten auftanken konnte, dafür verzichtete er auf die Verrechnung der darüber hinausgehenden Kilometerkosten. Wäre die neue Betriebskommission nicht mit dieser pauschalen Spesenregelung einverstanden gewesen, hätte sie diese Vereinbarung jederzeit beanstanden können, konstatiert der Bezirksrat und kritisiert, dass dem Direktor eine Anhörung in dieser Frage verweigert wurde.
Bezüglich der weiteren Vorwürfe bemängelt der Bezirksrat, dass keine Mitarbeiterbeurteilung stattgefunden habe, in deren Rahmen Unklarheiten hätten besprochen werden können. Die Kündigung im Dezember 2014 habe den Anspruch des Direktors auf rechtliches Gehör verletzt. Der Bezirksrat entschied, dass die drei Monatslöhne, die ihm infolge der anschliessenden, missbräuchlichen fristlosen Kündigung vorenthalten wurden, zuzüglich Verzugszins und Sozialversicherungsabgaben ausbezahlt werden müssen. Zudem sprach ihm der Bezirksrat die maximale Entschädigung von sechs Monatslöhnen zu.
Fredy Furrer ist erleichtert, dass der Prozess endlich abgeschlossen ist: «Die Vergangenheit kann nicht mehr geändert werden und das heisst für mich, möglichst keine Gedanken mehr an diese schlimme Zeit verschwenden. Nur dann bleibt man gesund.» Erstaunt ist er, dass die Fehler, die seit über einem Jahrzehnt, lange vor seinem Amtsantritt, in der HRM-Rechnung Abschluss für Abschluss wiederholt wurden, niemandem aufgefallen sind: Nicht der Finanzabteilung, nicht der RPK, nicht der professionellen Revisionsgesellschaft.
Unnötige Untersuchung
Im November 2014 hat das Gemeindeamt bei einer Überprüfung des Spitalzweckverbands verschiedene Mängel bezüglich der Einhaltung von Vorschriften festgestellt, die künftig zu beachten seien, aber keine weiteren aufsichtsrechtlichen Massnahmen verlangt.
Die Betriebskommission hat dennoch beschlossen, ein umfangreiches Gutachten erstellen zu lassen, das als «Taorminaberichte», benannt nach dem federführenden Anwalt, ebenfalls den Weg an die Öffentlichkeit fand. Die damalige Betriebskommission leitete die Berichte an die Staatsanwaltschaft weiter, damit diese gegebenenfalls ein Strafverfahren einleiten könne. Diese hat bereits früher die Untersuchungen gegen den ehemaligen Spitaldirektor Fredy Furrer eingestellt und nun auch beschlossen, auf die weiteren Vorwürfe mangels eines hinreichenden Anfangsverdachts nicht einzutreten.
Für Bertram Thurnherr, ehemaliges Mitglied der Betriebskommission, ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein erheblicher sechsstelliger Betrag zulasten des Spitals ausgegeben wurde, obwohl die Untersuchung des Gemeindeamtes keine strafbaren Fehler ergeben hatte.
Beim Abschnitt in den Taormina-Berichten, der Bertram Thurnherr betrifft, wird ihm vorgeworfen, er habe als Mitglied der Betriebskommission bezahlte Aufträge übernommen. Erstens liegt die Verantwortung für die formale Einhaltung der Submissionsverordnung beim Auftragsvergeber und nicht beim Auftragnehmer. Zweitens hat das Gemeindeamt bei dieser Auftragsvergabe keine strafbaren Fehler entdeckt.
Keine neuen Schuldzuweisungen
Bertram Thurnherr bilanziert: «Aufgrund des Urteils des Bezirksrates in Sachen Fredy Furrer und nach der Verfügung der Staatsanwaltschaft, auf weitere Untersuchungen nicht einzutreten, macht es keinen Sinn, neue Schuldige zu suchen, vielmehr sollten wir versuchen, die Lehren aus diesem Vorfall zu ziehen.» Erstens zeige sich hier exemplarisch, dass die Unschuldsvermutung keine Floskel sei: «Die damaligen Vorverurteilungen waren respektlos.» Zweitens seien für eine Entlassung fundierte Gründe erforderlich: «Eine manchmal etwas schwierige Zusammenarbeit ist noch lange kein Entlassungsgrund.» Und drittens seien bei Personalentscheiden immer auch die finanziellen Auswirkungen im Voraus zu bedenken: «Im Kaderbereich liegen die Kosten einer missbräuchlichen Kündigung rasch im sechsstelligen Bereich.» Er kommt zum Schluss: «Fredy Furrer wurde zu Unrecht als mehr als 60-Jähriger aus dem Arbeitsprozess gerissen und musste vier lange Jahre auf sein Recht warten. Ich wünsche niemandem ein solches Schicksal und die damit verbundenen persönlichen Belastungen.»
Fokus auf die Zukunft des Spitals
Der heutige Präsident der Betriebskommission, Stefan Gyseler, betont, dass diese Auseinandersetzungen vor seiner Zeit in diesem Amt stattgefunden haben: «Wir haben sehr viel Energie investiert, dass wieder Ruhe aufkommt. Wir richten den Fokus auf die Zukunft des Spitals, nicht auf die Vergangenheit.» Damit das Spital überleben könne, seien die Volksabstimmungen zum Spital vom 19. Mai 2019 von entscheidender Bedeutung: «Dafür setze ich mich mit meiner ganzen Kraft ein. Es wäre schade, wenn Schatten der Vergangenheit die Zukunft des Spitals gefährden würden.»


