Für Luxusleben Vermögenswerte verschwiegen
Weil er dem Betreibungsamt Vermögenswerte verheimlichte, wurde ein 59-jähriger Schweizer aus dem Säuliamt wegen mehrfachen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs zu 16 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Inzwischen zahlt er Schulden ab.
In den Jahren 2010 bis 2015 flatterten dem seit 2007 als selbstständig tätiger Webmaster über 80 Betreibungen ins Haus. 30-mal kam es zu Pfändungen. Steuer- und Versicherungsschulden beliefen sich auf mehr als 180'000 Franken, die ausgestellten Verlustscheine auf insgesamt 85'000 Franken. Gegenüber dem Betreibungsamt gab der mittels Lohnpfändung auf ein Existenzminimum gesetzte Mann ab Mai 2011 trotz steigender Einkünfte stets ein tieferes Einkommen an; insgesamt 75'000 Franken zu wenig. Am Schluss türmte sich die gesamte Restschuld auf satte 220'000 Franken auf.
236'000 Franken in bar bezogen
Obwohl er im von ihm unterzeichneten Pfändungsprotokoll über die strafrechtlichen Folgen bei eigenmächtiger Verfügung über gepfändete Vermögenswerte aufmerksam gemacht wurde, verwendete der Mann das Geld «für ein luxuriöses Leben», hält der Staatsanwalt fest. Laut Anklageschrift gab er im Zeitraum von fünf Jahren allein in der Migros und im Coop fast 118'000 Franken aus. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, im selben Zeitraum 236'000 Franken in bar bezogen zu haben, um die Verwendung seiner Einkünfte zu verschleiern.
Statt die Gläubiger zu bedienen, verwendete er die das Existenzminimum übersteigenden Einkünfte vollumfänglich für persönliche Bedürfnisse. Das Geld hätte ausgereicht, um die Forderungen vollumfänglich zu begleichen. Dem Inhaber einer Einzelfirma wird ausserdem eine ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher vorgeworfen bzw. im strafrechtlich relevanten Zeitraum nicht Buch geführt zu haben.
Abgekürztes Verfahren
Am Bezirksgericht Affoltern kam es Anfang dieser Woche zum abgekürzten Verfahren. Das kann angewendet werden, wenn der Beschuldigte die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe anerkennt – ein «Deal», der im vorliegenden Fall auch vom Bezirksgericht akzeptiert wurde. Dieses verurteilte den nicht vorbestraften Mann wegen mehrfachen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs, wegen mehrfacher Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte und wegen vorsätzlicher ordnungswidriger Führung von Geschäftsbüchern. 16 Monate Gefängnis bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von 3000 Franken, lautet das Verdikt. Mit Ausnahme der Kosten für die amtliche Verteidigung muss er auch die Gerichtskosten übernehmen.
Vor Bezirksgericht zeigte sich der Mann einsichtig. Er betonte seinen Willen, auch die noch ausstehenden Forderungen mit Zahlungsvereinbarungen zu begleichen und weitere Verlustscheine zurückzukaufen. Das sollte in absehbarer Zeit möglich sein, hat er doch knapp 50'000 Franken geerbt. Zudem verfügt er über ein monatliches Einkommen von netto 10'000 Franken. «Ich habe Fehler gemacht und weiss, dass ich nur erfolgreich sein kann, wenn auch die Buchhaltung stimmt», sagte er dem Gerichtspräsidenten Peter Frey. Ein neues Buchhaltungsprogramm wird ihm ab dem 1. Juli helfen.


