Gefängnis: Schliessung nicht vor 2027
Die Schliessung des Gefängnisses Affoltern erfolgt erst nach Inbetriebnahme der zusätzlichen Plätze in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies. Und das ist frühestens 2027 der Fall, wie aus einer Antwort auf eine Anfrage beim kantonalen Amt für Justizvollzug zu erfahren war.

Die für Kurzstrafen genutzten Gefängnisse in Affoltern und Horgen sowie die Abteilung Vollzug im Flughafengefängnis genügen in qualitativ und quantitativer Hinsicht nicht, um den künftigen Bedarf im Kurzstrafenvollzug zu decken. Aus diesem Grund sollen in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies rund 120 zusätzliche Vollzugsplätze eingerichtet werden – mit einer Option für einen Ausbau auf 180 Plätze, wie aus einem regierungsrätlichen Beschluss hervorgeht. Der Regierungsrat bezeichnet das als «Realersatz» für die 65 Plätze in Affoltern und jene 54 in Horgen. Bis ins Jahr 2035 werden zusätzliche 50 Haftplätze benötigt, insbesondere für Kurzstrafen bis 18 Monate. Mit dem Ausbau der JVA Pöschwies kann der Bedarf gedeckt werden (vgl. «Anzeiger» vom 27. November).
Auf Anfrage hat nun das kantonale Amt für Justizvollzug (JuV) detaillierter dargelegt, weshalb Affoltern ungeeignet ist für einen Ausbau, weshalb die massgeblichen Flächenstandards dem Bundesamt für Justiz nicht genügen: «Die Zellen sind zu klein. Es sind beispielsweise zu wenig oder zu kleine Räume für Werkbetriebe und für den Gruppenvollzug vorhanden, um den zukünftigen Bedarf im Kurzstrafvollzug in der notwendigen Qualität zu decken», betont Renuka Germann von der JuV-Kommunikationsabteilung. Zum anderen sei das bauliche Entwicklungspotenzial bei den Gefängnissen in Affoltern und Horgen beschränkt. So fehle es an zweckdienlichen Ausbaumöglichkeiten, um das gewünschte Resultat eines zukunftsgerichteten und nachhaltigen Strafvollzugs zu erzielen, heisst es weiter.
Mit anderen Worten: zu wenig Platz für die im Strafvollzug nötigen Arbeitsräume, Lagerräume, Gemeinschaftsräume, für Sportmöglichkeiten, Essensräume usw. Der technische und bauliche Zustand der beiden Gefängnisse bedürfe mittelfristig umfangreicher Sanierungen, die sich nur mit einer temporären Schliessung realisieren liessen. Zudem sei die zentralörtliche Lage mitten in einem Dorf oder einer Stadt ein eher ungeeigneter Standort für eine Strafanstalt, hält die JuV-Sprecherin mit Blick auf Lärmimmissionen und Sicherheitsdispositiv fest.
Entscheid über Schliessungszeitpunkt nicht vor 2020
Aus der Antwort geht ausserdem hervor, dass der Entscheid, wann die Gefängnisse in Affoltern und Horgen dichtmachen müssen, frühestens im Verlauf des Jahres 2020 gefällt wird. «Das Gefängnis Affoltern wird frühestens mit der Inbetriebnahme der zusätzlichen Plätze in der JVA Pöschwies geschlossen, was gemäss heutiger Planung dann zirka sieben bis zehn Jahre nach 2020 der Fall wäre», heisst es.
Es wird betont, dass die von der Schliessung betroffenen Mitarbeitenden – in Affoltern derzeit 26 – in anderen Betrieben eingesetzt werden können. Wie die Gefängnisräume künftig genutzt werden können, sei nun im weiteren Verlauf zu prüfen.