Gemeindeversammlung mit Sicherheitsabstand

Lediglich 40 Stimmberechtigte haben am Mittwochabend dem Projektierungskredit in Höhe von 261000 Franken zugestimmt. Er erlaubt die Ausarbeitung des Plans für den Anschluss der Kläranlage Hausen an die Ab­wasserreinigungsanlage Schönau im zugerischen Lindencham.

Gemeindeversammlung mit Sicherheitsabstand in Zeiten des Coronavirus im Hausemer Gemeindesaal. (Bild Martin Platter)
Gemeindeversammlung mit Sicherheitsabstand in Zeiten des Coronavirus im Hausemer Gemeindesaal. (Bild Martin Platter)

Es war ein bizarres Bild, dass sich dem Betrachter am Mittwochabend im Gemeindesaal Hausen zeigte. Mit einem Sicherheitsabstand von zwei Metern standen die Stühle für die Besucher der Gemeindeversammlung im Hausemer Gemeindesaal – exakt nach dem Vorgaben, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wegen des grassierenden Coronavirus’ erlassen hatte.


Gemeindepräsident Stefan Gyseler eröffnete die Versammlung mit weiteren Hinweisen des BAG, wie man sich vor der Ansteckung des Virus schützt, ehe er die Stimmenzähler ihres Amtes walten liess. 40 Stimmberechtigte lauschten den Ausführungen von Tiefbauvorstand Christoph Tandler, der den ARA-Projektierungskredit ausführlich vorstellte.


Ausbau der eigenen ARA oder Fremdanschluss?
Wie die anderen Kläranlagen in Säuliamt hat auch die Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Hausen das Problem, dass wegen des per 1. Januar in Kraft getretenen revidierten Gewässerschutzgesetzes eine vierte Klärstufe ­gebaut werden müsste. Diese filtert auch Mikroverunreinigungen wie Arzneimittelrückstände, Restchemikalien von Kosmetika, Lösungs-, Wasch- und Körperpflegemitteln sowie Mikroplastik aus dem Abwasser der dritten Klärstufe, das heute in den Jonenbach eingeleitet wird. In den Sommermonaten komme dazu, dass die Jonen wenig Wasser führe, was die Konzentration des wohl geklärten aber mikroverunreinigten Abwassers noch zusätzlich erhöhe, so Tandler.


Man habe deshalb verschiedene Szenarien durchgerechnet. Beispielsweise den Ausbau der eigenen Kläranlage oder den Anschluss an andere ARA. Als vorteilhafteste Variante habe sich der Anschluss über das Leitungsnetz des Abwasserverbands Knonau, Mettmenstetten, Kappel (Awvk) an die ARA Schönau im zugerischen Lindencham herausgestellt. Der Awvk betreibt derzeit eine Kläranlage in ­Knonau, die ebenfalls über keine vierte Reinigungsstufe verfüge. Auch in ­Knonau sei die mikroverunreinigte Wassermenge, die in den dortigen Haselbach eingeleitet werde, zu hoch. Zudem laufe die Bewilligung des Awel (Zürcher Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) für die 1957 in Betrieb genommene Abwasserreinigungsanlage 2021 aus. (Diejenige der ARA Hausen läuft noch bis 2030). Der Awvk hat deshalb schon 2017 verschiedene Machbarkeitsstudien erstellen lassen. So sei das Vorhaben entstanden, das Abwasser künftig in der ARA Schönau reinigen zu lassen. Diese hat im Vorjahr als eine der ersten Grossanlagen in der Schweiz ihre vierte Reinigungsstufe in Betrieb genommen.
Hausen bietet sich nun die Möglichkeit, ab Hauptikon über das Leistungsnetz der Awvk auch sein Abwasser in die ARA Schönau in Lindencham zu reinigen. Die Anlage, die dem ­Gewässerschutzverband der Region Zugersee, Küssnachtersee, Ägerisee (Gvrz) gehört, reinigt bereits die Abwasser aus dem ganzen Kanton Zug inklusive Küssnacht am Rigi, Greppen, Meierskappel und Arth. Sie ist für rund 200000 Personen (inkl. Industrie und Spitäler) dimensioniert und verfügt über ein 75 Kilometer langes Kanalnetz mit 20 Abwasserpumpwerken und zehn Regenüberlaufbecken. Ziel ist, dass auch der Awvk und die ARA Hausen ihr Leitungsnetz der Gvrz übertragen und künftig als Mitglied des Verbundes ein Mitspracherecht ausüben können.


6,5 oder 8,5 Mio. Investitionskosten
Die Kosten, damit Hausen Teil dieses Verbundes wird, hat Tandler auf 8,5 Millionen Franken beziffert. 6,5 Millionen Franken würde es kosten, wenn Hausen seine ARA ausbauen würde. «Allerdings kämen bei einem Alleingang noch wesentlich höhere jährliche Betriebskosten auf die Steuerzahler zu», stellte Tandler in Aussicht. Wie der Gemeinderat empfahl auch die Rechnungsprüfungskommission, dem Projektkredit zuzustimmen. Letztere unter dem Vorbehalt, dass bis zur Urnenabstimmung klar sein müsse, wie das Projekt letztlich finanziert und abgeschrieben werden wird. Gemäss Tandler liegt der Knackpunkt bei den unterschiedlichen Rechnungslegungen in den beiden Kantonen. Während im Kanton Zürich inzwischen ­lineare Abschreibungen gemäss HRM2 Usanz sind, die die Investition innerhalb von 50 Jahren (für Regenrückhaltebecken, Leitungen und Pumpwerk) abschreiben, ist der Kanton Zug noch immer mit HRM1 unterwegs. Das heisst: Progressive Abschreibungen mit jährlich zehn Prozent Abschreibung auf dem Restwert. Bis zur Urnenabstimmung müssen die beiden Abschreibungsmodelle auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden. Und auch die jährlich wiederkehrenden Kosten müssen noch ganz genau berechnet werden. (Tandler rechnet mit rund 100 Franken pro Haushalt und Jahr.)


Limitierte Abwassermenge
Weiterer Knackpunkt ist die zugesicherte Abwasserabnahmemenge. Die ARA Hausen ist für 75 Sekundenliter ausgelegt. Der Anschluss an die ARA Schönau wäre auf 45 Liter pro Sekunde limitiert. «Hier müssen wir vor allem beim Meteorwasser ansetzen. Das Regenwasser sollte wenn immer möglich nicht mehr in die Kanalisation abfliessen, sondern muss über ein separates Leitungsnetz abgeleitet werden», erklärte Tandler. Spitzenmengen, die bei Regenfällen anfallen, sollen Rückhaltebecken aufnehmen und dosiert abfliessen lassen. Dafür könnten auch die Klärbecken der dereinst stillgelegten ARA Hausen genutzt werden. Dem Projektierungskredit wurde schliesslich zugestimmt.
 

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