Getäuscht, gefälscht, gestohlen und betrogen
Bezirksgericht: 40 Monate Gefängnis für 31-jährigen Schweizer
Die Anklageschrift umfasst 52 Seiten, ist also exakt so lange wie jene im Falle der Erpressung («Anzeiger» vom 17. November). Die Staatsanwaltschaft listet darin 24 Anklagepunkte auf, die von falscher Anschuldigung, über die mehrfache Fälschung von Ausweisen bis zum Diebstahl reichen. Der 31-jährige Schweizer, ohne Beruf und ohne Wohnsitz und aus der Zentralschweiz stammend, musste sich kürzlich am Bezirksgericht Affoltern verantworten. Er wurde im abgekürzten Verfahren zu einer Gefängnisstrafe von 40 Monaten verurteilt.
Einer der Kernpunkte der sehr langen Liste von Verfehlungen ist das Fälschen, beziehungsweise der Missbrauch von Ausweisen. Als der Mann, der keinen Führerausweis besitzt, mit dem Auto von Zofingen nach Affoltern fuhr, hatte er Kokain im Blut. Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle wies er sich mit dem Führerausweis eines Kollegen aus. Auch das Einvernahmeprotokoll unterzeichnete er mit dessen Namen. Mehrfach lenkte er Fahrzeuge mit fremden Führerausweisen und teilweise mit Schildern anderer Fahrzeuge. Und er setzte sich immer wieder mit Kokain im Blut ans Steuer.
Fremde Identitäten und Schutzmaske
Mit fremden Identitätskarten, Reisepässen, Kreditkarten, Paycards oder Club-Shopping-Cards delinquierte der Mann auch mehrfach in Shops, schloss dabei Mobiltelefonverträge ab und nahm Handys mit, die er hernach veräusserte. So gab er beispielsweise auf einem Polizeiposten unter anderem an, den Reisepass verloren zu haben. Auf die Frage nach seinen Personalien gab er jene seines Bruders an und bekam deshalb ein Ausweis-Verlustformular. Die gesamte Deliktsumme beläuft sich auf gegen 30 000 Franken. Aus der Anklageschrift geht nicht hervor, wie dem Mann mit amtlichen Dokumenten (Führerausweise, Pässe etc.) die mehrfachen Täuschungen in den Läden gelungen ist – vermutlich auch durch das Tragen einer Schutzmaske. Teilweise hat er die Dokumente von «Kollegen» erhalten, die diese Ausweise offenbar gestohlen haben. So zum Beispiel eine PostFinance-Karte, mit welcher der Beschuldigte 18 Waren- und Bargeldbezüge im Wert von 6000 Franken bezogen hat.
Im Weiteren gehen Einbrüche und Diebstähle auf sein Konto, unter anderem auf einer Baustelle, wo er Gegenstände im Wert von 1600 Franken mitlaufen liess. Und mit gefälschten Rezepten beschaffte er sich in einer Apotheke Medikamente. Dass er sich überdies eines Vergehens gegen das Waffengesetz schuldig gemacht hat (Besitz eines Schlagrings), ist in der Anklage ein Nebenschauplatz.
Das Bezirksgericht Affoltern akzeptierte den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann zu 40 Monaten Gefängnis, die zu vollziehen sind. Zu den 24 Anklagepunkten zählen unter anderem falsche Anschuldigung, gewerbsmässiger und mehrfacher Betrug, mehrfache Fälschung von Ausweisen, mehrfacher Diebstahl und Urkundenfälschung, Fahren ohne Führerausweis, Hehlerei und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Ausserdem erhält er eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 3000 Franken. Sodann wurden 1427 Franken Bargeld sichergestellt, die zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet werden. Diese betragen insgesamt knapp 18 000 Franken, die dem Beschuldigten auferlegt werden. Die Kosten der amtlichen Verteidigung gehen auf die Gerichtskasse. Ausserdem wird der Beschuldigte verpflichtet, zwei Privatklägern insgesamt 7500 Franken zu entrichten.
Urteil DH 230 005 vom 8. November 2023
im abgekürzten Verfahren