Hat bald jedes Quartier eine eigene Elektrizitätsgemeinschaft?
Die EKZ präsentierten in Mettmenstetten erstmals einen Überblick zu den fortan erlaubten LEGs
An den Ausdruck muss man sich erst noch gewöhnen: lokale Elektrizitätsgemeinschaften, LEG. Solche sind nach dem Ja des Schweizer Stimmvolks am 9. Juni 2024 zum revidierten Stromversorgungsgesetz ab 1. Januar 2026 erlaubt. Ein Novum. Ab dann können Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen (PV) ihren Solarstrom über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zu eigenen Konditionen verkaufen. Das gilt auch für Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen mit Solaranlagen.
Aus Marktsicht eine völlig neue Elektrizitätswelt. Denn bisher durfte privat produzierter Solarstrom nur zu bestimmten Preisen ins öffentliche Stromnetz abgegeben werden – oder maximal an Mieter und/oder Stockwerkeigentümer in der eigenen Liegenschaft beziehungsweise an einen Nachbarn.
Die neue Option LEG dürften viele Solarstrom-Produzenten eingehend prüfen, zumal ab 2026 der Preis für Solarstrom schweizweit massiv sinkt.
Viele Details noch ungeklärt
Doch wie soll das mit den LEG konkret aufgegleist werden? Wie finden sich lokale Stromproduzenten und Stromkäufer? Und rechnet sich das alles? Vertreter der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) lieferten dazu am Mittwoch in Mettmenstetten erstmals vor breiterem Publikum einen Überblick.
Das Interesse: gross! Rund 80 Personen wollten mehr erfahren, die Mehrheit von ihnen PV-Besitzer, wie eine kleine Umfrage zeigte. Ebenfalls im Publikum: Gemeinderäte aus Nachbargemeinden.
Eine generelle Erkenntnis vorweg: Die LEG sind absolutes Neuland, auch für das EKZ. Für die Vertreter der EKZ sollte die Präsentation in Mettmenstetten deshalb auch aufzeigen, welche Themen die Interessierten am meisten beschäftigen. Thomas März (Mitglied Geschäftsleitung EKZ und Leiter Geschäftsbereich Markt), Michael Ebner (Neue Geschäftsfelder EKZ) und Katharina Rütsche (Marketing EKZ) räumten von Beginn weg ein, dass sehr viele Details erst noch geklärt werden müssen.
Lokal produzierte Energie nutzen
So attraktiv die Vorstellung auch ist, Energie dort verbrauchen, wo sie entsteht, so komplex ist die reale Umsetzung. Kleines Beispiel: Wie sollen Stromanbieter und Stromabnehmer zusammenfinden? Wie erfährt der eine vom anderen? Indem sich beide Seiten bei der Gemeinde melden und diese dann die Adressen weiterleiten? Geht nicht, das verbietet der Datenschutz.
In Mettmenstetten löst man dieses (vergleichsweise kleine) Problem, indem sich Anbieter und Abnehmer per sofort bei der Gemeinde oder beim EKZ (www.ekz.ch/leg-warteliste) unverbindlich anmelden können. Im Sommer/Herbst 2025 soll dann zu einer Veranstaltung eingeladen werden, bei welcher der Grundstein zu einer LEG gelegt wird. Oder zu mehreren. Verbindliche Anmeldungen sollen dann im Oktober 2025 eingereicht werden können.
Wie teuer soll der LEG-Strom werden?
Dass eine erste LEG bereits am 1. Januar 2026 startbereit sein wird, ist theoretisch möglich – aber angesichts des engen Zeitplans wohl eher unwahrscheinlich. Zu viele, vor allem technische, Fragen sind noch offen, wie sich in Mettmenstetten zeigte. Kann/soll man Stromspeicher bauen? Wie erfährt man, zu welcher Netzgruppe man gehört? Können E-Autos ebenfalls als Stromspeicher eingesetzt werden? Wer misst den Strom? Wie setzt man einen Preis fest? Wer rechnet ab?
Auffällig in Mettmenstetten waren die vielen zum Teil sehr detaillierten und auf grosses Fachwissen schliessenden Fragen aus dem Publikum. Und das ebenso grosse Interesse der EKZ-Vertreter LEGs zu unterstützen und in der Entstehung zu begleiten. Mit ein Grund dürfte sein, dass die Mini-Elektrizitätsgemeinschaften künftig wohl externe Fachleute mit der Verwaltung/Administration beauftragen müssen – ein neues Geschäftsfeld, an dem auch die EKZ interessiert sind.
Vergütung für Solarstrom sinkt massiv
Wie konkret sich die PV-Betreiber in Mettmenstetten für eine Teilnahme an einer LEG interessieren, lässt sich nach dem Infoabend nicht abschätzen. Manche dürften sich wohl aus rein finanziellen Gründen eingehender mit der Thematik befassen. Denn mit dem Stromgesetz wird die Vergütung für «überschüssigen» Solarstrom, der ans öffentliche Stromnetz abgegeben wird, ab nächstem Jahr schweizweit harmonisiert und am Referenzmarktpreis ausgerichtet. Die Tarife 2026, inklusive der neu geltenden Rückliefertarife, werden die EKZ Ende August 2025 bekannt geben. Aufgrund der aktuellen Preissituation ist davon auszugehen, dass die Rückliefertarife 2026 deutlich sinken werden. Marcel Eicher, Gemeinderat und Präsident der einladenden Energiekommission Mettmenstetten, sollte recht behalten, als er zu Beginn des Abends die Vermutung äusserte, am Ende der Präsentation könnte es womöglich mehr offene Fragen geben als am Anfang.