Hochwasserrückhalteraum am «Rüssspitz» ist vom Tisch

Die vom Kanton Aargau ins Spiel gebrachte Variante eines Hochwasserrückhalteraums am «Rüssspitz» ist nicht bewilligungsfähig. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten. Die Holz­korporation Maschwanden ist erleichtert.

Ein bis zum «Rüssspitz» verlängerter Hochwasserschutzdamm, Abholzung von Auenwald und bauliche Massnahmen? Gemäss Rechtsgutachten ist eine solche Variante nicht bewilligungsfähig. (Bild Werner Schneiter)
Ein bis zum «Rüssspitz» verlängerter Hochwasserschutzdamm, Abholzung von Auenwald und bauliche Massnahmen? Gemäss Rechtsgutachten ist eine solche Variante nicht bewilligungsfähig. (Bild Werner Schneiter)

Die Analyse des Kantons Aargau nach den Hochwassern in den Jahren 2005 und 2007 offenbarte Defizite beim Hochwasserschutz an der Reuss. So sind die Dämme von Dietwil bis Bremgarten in schlechtem Zustand. Bei 100-jährlichem Hochwasser fehlt auch eine Sicherheitsreserve. Deshalb hat die Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) ein breit angelegtes Variantenstudium erarbeitet. Darunter auch eine, in welcher die Maschwander Allmend einbezieht. Geprüft wurde dabei ein Rückhalteraum bei der Mündung der Lorze in die Reuss, mit welchem Abflüsse bei Extremereignissen gedämpft werden können. «Diese Variante hätte es ermöglicht, dass für den Hochwasserrückhalt keine hochwertigen Ackerflächen unter Wasser gesetzt werden müssen», schreibt das BVU in einer Medienmitteilung.

Dem stehen die baulichen Massnahmen entgegen: Eine Verlängerung des bestehenden Reussdamms um einen rund 650 Meter langen und 10 Meter breiten Damm bis zum «Rüssspitz». Dazu die Realisierung eines Ausleitbauwerks mit steuerbaren Stahlklappen, die ein geordnetes Auslaufen in den vorgesehenen Raum ermöglichen würden. Zudem müsste der kleine Teil eines ­Auenwaldes weichen. Die baulichen Eingriffe würden mehrere Biotope und Landschaften von nationaler Bedeutung tangieren – nicht nur: Auch ein verfassungsrechtlich geschütztes Flachmoor und eine Moorlandschaft von nationaler Bedeutung wären betroffen.

Hoher Stellenwert des Naturraums

Eine solche Variante ist wegen der Schutzgebiete und aufgrund der massgebenden Umweltvorgaben nicht bewilligungsfähig, kommt ein Rechtsgutachten zum Schluss. Argumentiert wird mit dem hohen Stellenwert dieses im Schweizer Mittelland einmaligen Naturraums. Aufgrund dieses Gutachtens hat nun Aargauer Regierung beschlossen, die ­Variante am «Rüssspitz» nicht weiterzuverfolgen. Sie setzt nun auf eine vertiefte Studie mit weiteren Varianten. «Wir sind erfreut und zugleich erleichtert über diesen Entscheid. Das wäre ein zu grosser Eingriff in einem sensiblen Schutzgebiet», sagt Markus Bühlmann von der Holzkorporation Maschwanden, grösste Grundeigentümerin in der 123 ha umfassenden und auf Zuger Gebiet liegenden Maschwander Allmend. Auch der Kanton Zug äusserte sich im Vorfeld kritisch zu einer solchen Variante.

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