«Im Sommer war sie ein Power-Girl, jetzt ist sie in sich gekehrt»
Unausgewogene Geschlechterverhältnisse und die Folgen – Fortsetzung von «Eltern ziehen Schule Hedingen vor Bundesgericht»
Die Vernehmlassung zur Beschwerde der Eltern der Primarschülerin aus Hedingen gegen die Klassenzuteilung ihrer Tochter im Schuljahr 2025/2026 – in eine Halbklasse wurden elf Knaben und nur zwei Mädchen eingeteilt – ist zu Ende. Nun wird das Urteil des Bundesgerichtes mit Spannung erwartet.
In der Zwischenzeit nahm das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich am 30. Januar 2026 sein Urteil vom 23. Oktober 2025, welches unter anderem Gegenstand der Beschwerde ist, in die anonymisierte Entscheidliste auf und es ist somit der Öffentlichkeit zugänglich. Die Schulpflege Hedingen begründet darin die Zuteilung damit, dass man etablierte Lern- und Fördergemeinschaften der betroffenen Kinder erhalten habe und diese nach ihren unterschiedlichen (Förder-)Bedürfnissen möglichst ausgewogen auf die einzelnen Klassen verteilt habe. Mit Gewichtung 1 – somit ein Leitentscheid – dient das Urteil nun auch im Kanton als richtungsweisend. Das heisst, dass (Lern-)Freundschaften über Ko-Edukation und somit Gleichstellungsvorgaben gestellt werden dürfen. Aber das letzte Wort durch das Bundesgericht ist noch nicht gesprochen.
Elterninfo über Verhalten und Klima im Klassenzimmer im letzten Herbst
Bis zur Entscheidung des Bundesgerichtes wird in der strittigen Klasseneinteilung von Ende Mai 2025 unterrichtet. Ende November wandten sich die Lehrpersonen der betroffenen Klasse an die Eltern, da nach den Herbstferien festgestellt worden sei, dass es für viele Kinder in der Klasse eine Herausforderung sei, Regeln einzuhalten, einander zuzuhören oder mit den Materialien sorgfältig umzugehen. In dieser Elterninfo «Verhalten und Klima im Klassenzimmer» hiess es weiter, dass es den Kindern schwerfalle, die Grenzen anderer – sei es Kinder und Lehrpersonen – wahrzunehmen und diese zu respektieren. Man werde bis Weihnachten einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung sozialer und personaler Kompetenzen legen und respektvolles Verhalten, gegenseitige Unterstützung und eine positive Klassendynamik gezielt einfordern. Zu einer Besserung scheinen diese Massnahmen nicht geführt zu haben, zumindest nicht für die Tochter der rekurrierenden Eltern. Im Gegenteil, sie ziehe sich immer mehr in die eigene Welt zurück. «Im Sommer war sie ein Power-Girl, das den Kontakt zu anderen stark gesucht hat, jetzt ist sie zurückhaltend und in sich gekehrt», so die Mutter. In ihrer Beschwerde an das Verwaltungsgericht vertrat die Schule Hedingen die Auffassung, dass es für die Tochter der rekurrierenden Eltern zumutbar sei, während acht Lektionen pro Woche für ein Jahr «nur» mit einem anderen Mädchen beschult zu werden. Dazu muss erwähnt werden, dass in der Halbklasse der Tochter der rekurrierenden Eltern zwar nur zwei Mädchen eingeteilt sind, in der Gesamtklasse sind es dann aber insgesamt 6 Mädchen und 17 Knaben – total 23 Schülerinnen und Schüler. 21 Lektionen der insgesamt 29 Lektionen werden in der Gesamtklasse durchgeführt. Aber auch in dieser sind es also fast dreimal so viele Buben wie Mädchen. Laut Volksschulverordnung ist die maximale Klassengrösse einer mehrklassigen Regelklasse auf Stufe Primarschule zudem 21. Nur schon wegen dieser Überschreitung hätte sich die Umteilung einer Schülerin oder eines Schülers aus der Halbklasse der Tochter der rekurrierenden Eltern angeboten, zumal die Zuteilung von zwei weiteren Knaben nachträglich auch möglich war, durch welche das bestehende und bekannte Ungleichgewicht noch verstärkt wurde. Stattdessen wurde die Einteilung für die Dauer des Verfahrens so belassen, und nun lässt die Elterninfo vom Herbst darauf schliessen, dass mindestens in der Halbklasse, in welche die Tochter der rekurrierenden Eltern geht, ein unruhiges Klassenklima herrscht. Die Umverteilung von nur einem Mädchen hätte allerdings zu einer noch grösseren Ungleichheit geführt, aber das kann ja wohl kaum ein Grund dagegen sein.
Negatives Klassenklima wegen hohen Knabenanteils in Klasse?
Es stellt sich also einerseits die Frage, ob die Sorgen der Eltern, dass diese ungleiche Geschlechterverteilung der Grund für das aufgeregte Klassenklima ist und sich dies negativ auf die Entwicklung ihrer Tochter auswirken könnte, übertrieben oder durchaus berechtigt sind. Andererseits, ob das Kriterium der Geschlechterverteilung nicht trotzdem höher gewichtet hätte werden müssen, wie es das Bezirksgericht fand.
Die Schulpflege Hedingen gab auf Anfrage folgende Stellungnahme ab: «Die Schule Hedingen nimmt die Klassenzuteilungen sehr sorgfältig und umsichtig, in Wahrung des Wohls der Schülerinnen und Schüler sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wahr, was von der kantonalen Gerichtsinstanz bestätigt wurde. Wir sehen uns nicht zuletzt dank des deutlich zugunsten der Schule Hedingen ausgefallenen Entscheides des Verwaltungsgerichts in der Wahl unseres Vorgehens bestätigt.» Weitere Auskünfte wurden aufgrund des pendenten Verfahrens keine erteilt. Sämtliche Antworten auf die Fragen würden sich aus dem vorliegenden Urteil des Verwaltungsgerichts ergeben.
Noch in der Neubeurteilung vom 4. Juli 2025 an die rekurrierenden Eltern kommunizierte die Schulpflege Hedingen, sie erachte es als sehr unwahrscheinlich, dass die Tochter der rekurrierenden Eltern wegen der tiefen Mädchenquote in der Halbklasse unter negativen Auswirkungen leiden könnte, zumal die Lehrpersonen (Klassenlehrerin und Fachlehrerin), wie auch die der Klasse zugeteilte, voll ausgebildete Heilpädagogin allesamt erfahren seien.
Das Verwaltungsgericht verwies auf Anfrage ebenfalls auf sein Urteil. Nun ist es aber so, dass weder der Beschluss des Bezirksrates noch das Urteil des Verwaltungsgerichtes in Rechtskraft erwachsen sind, da Letzterer ans Bundesgericht weitergezogen wurde. Das Bundesgericht hat die Sache noch nicht beurteilt. Es ist daher offen, ob der Beschluss des Bezirksrates rechtmässig war oder nicht. Unter diesen Umständen war es aber auch dem Bezirksrat zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich, eine Stellungnahme abzugeben. Es wurde aber versichert, dass die Fragen des «Anzeigers» selbstverständlich beantwortet würden, sobald man im Besitz des bundesgerichtlichen Urteils sei. Was sagt die Expertin für Gleichstellung zu dieser Klasseneinteilung?
Sicht auf Klasseneinteilung aus Gleichstellungsperspektive
Dr. Susanne Nef, Leiterin der Fachstelle Gleichstellung des Kantons Zürich, betont, dass die rechtliche Argumentation eine vollkommen andere sei, fasst aber aus Gleichstellungsperspektive folgendermassen zusammen: «Stark unausgewogene Geschlechterverhältnisse in Schulklassen sind kein Randthema. Sie können beeinflussen, wie selbstverständlich Kinder sich beteiligen, wie sie Zugehörigkeit erleben und wie Unterschiede im Alltag wahrgenommen werden. Eine ausgewogenere Zusammensetzung unterstützt diese Prozesse, weil unterschiedliche Perspektiven häufiger im täglichen Miteinander präsent sind. Wo eine solche Verteilung nicht möglich ist, braucht es eine bewusste pädagogische Begleitung, damit alle Schülerinnen und Schüler gute Entwicklungs- und Bildungschancen haben.» Zu einem konkreten Fall an der Schule Hedingen könne sie sich nicht äussern. Die weiteren allgemeinen Aussagen der Expertin für Gleichstellung auf die Frage, ob stark unausgewogene Geschlechterverhältnisse Auswirkungen auf das Klassenklima haben und inwieweit sie die Entwicklung der Kinder beeinträchtigen können, ist in der Box zu lesen.
Wie der Fall ausgehen wird, ist ungewiss, die Kosten trägt jedenfalls mehrheitlich die unterliegende Partei. Das Verwaltungsgericht auferlegte die Gerichtskosten in seinem Urteil je zur Hälfte den Beschwerdegegnern und der Vorinstanz mit der Begründung, der Bezirksrat habe die Beschwerde der Schule Hedingen gegen seinen Beschluss «massgeblich mitverursacht». Dies, indem er in seinem angefochtenen Beschluss deutlich über das Begehren der Beschwerdegegner hinausging und eine Neuverteilung anordnete. Eine Umverteilung von einem oder beiden Mädchen hätte aber doch zu einem noch grösseren ungleichen Geschlechterverhältnis geführt. Es blieb dem Bezirksrat eigentlich nur die Option zu beschliessen, über die Neueinteilung aller 3. Klassen auszugleichen.
Allgemeine Einschätzung der Fachstelle Gleichstellung
Grundsätzlich werden Klassen nach unterschiedlichen pädagogischen und organisatorischen Kriterien zusammengestellt. Aus fachlicher Sicht gibt es keine feste Vorgabe, wie viele Mädchen oder Jungen in einer Klasse vertreten sein müssen. Schulen sind bei der Klasseneinteilung gefordert, unterschiedliche Gesichtspunkte sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Eine ungleiche Verteilung kann im Einzelfall nachvollziehbar sein. Gleichzeitig zeigen gruppendynamische, bildungssoziologische und erziehungswissenschaftliche Untersuchungen, dass sehr stark unausgewogene Verhältnisse den schulischen Alltag und das soziale Miteinander beeinflussen können. Solche Konstellationen sollten deshalb gezielt wahrgenommen und aufmerksam begleitet werden.
Die Zusammensetzung einer Klasse beeinflusst zudem, wie selbstverständlich sich Kinder beteiligen und wie sicher sie sich fühlen. Wenn ein Geschlecht nur sehr selten vertreten ist, kann Zugehörigkeit weniger selbstverständlich erlebt werden. Beziehungen zu Gleichaltrigen sind im Schulalter zentral für Wohlbefinden und Lernprozesse. Wenn nur wenige gleichgeschlechtliche Bezugspersonen bei der Peer-Gruppe vorhanden sind, kann dies im Alltag herausfordernd sein. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten schneller entlang von Geschlecht interpretiert werden, obwohl sie individuelle oder sachliche Ursachen haben.
Gleichzeitig betrifft eine unausgewogene Zusammensetzung immer die gesamte Klasse. Schule ist ein zentraler sozialer Erfahrungsraum. Kinder entwickeln hier Vorstellungen davon, welche Rollen Mädchen und Jungen einnehmen, wie Unterschiede verhandelt werden und wie Konflikte gelöst werden können. Diese Erfahrungen prägen auch spätere Bildungs- und Lebenswege. Aus Gleichstellungsperspektive steht das Ziel im Zentrum, Lernumgebungen so zu gestalten, dass alle Kinder chancengerecht teilhaben können und Kinder nicht auf geschlechtstypische Erwartungen reduziert werden. Unterschiedliche Formen der Beteiligung, Kommunikation und Konfliktbearbeitung sollen für alle Kinder gleichwertig Platz haben. Eine ausgewogene Zusammensetzung kann dazu beitragen, dass unterschiedliche Perspektiven im Alltag selbstverständlicher sichtbar werden.
Die Forschung weist zudem darauf hin, dass sehr kleine Minderheiten im Unterrichtsgeschehen tendenziell seltener spontan einbezogen werden oder sich weniger selbstverständlich einbringen. Das bedeutet nicht, dass dies zwangsläufig geschieht. Es zeigt jedoch, dass in solchen Konstellationen eine besonders aufmerksame pädagogische Begleitung wichtig ist, damit alle Kinder gehört werden und sich beteiligen können.
Ob in einer konkreten Situation von Diskriminierung gesprochen werden kann, lässt sich nicht allgemein beantworten. Diskriminierung setzt eine systematische Benachteiligung voraus, etwa wenn Kinder aufgrund ihres Geschlechts wiederholt weniger berücksichtigt oder anders behandelt würden. Eine stark ungleiche Ausgangslage allein erfüllt dieses Kriterium nicht. Sie kann jedoch das Risiko erhöhen, dass einzelne Kinder weniger gut eingebunden sind. Entscheidend ist deshalb, wie sensibel eine Schule solche Konstellationen wahrnimmt und wie aufmerksam sie Entwicklungen beobachtet.
Aus Gleichstellungsperspektive ist jedoch relevant, dass stark unausgewogene Geschlechterverhältnisse Auswirkungen auf das soziale Lernen haben können.
Dr. Susanne Nef, Leiterin Fachstelle Gleichstellung






