Ins Hallenbad nur mit Zertifikat plus Test
Die Hallenbäder und Lehrschwimmbecken im Säuliamt und Umgebung werden in Pandemiezeiten spärlicher besucht. Für die Öffentlichkeit stehen sie unter den Bedingungen des BAG zur Verfügung, die Benützung für Schulunterricht ist jedoch unterschiedlich geregelt.

Shutdown, Home-Office, Quarantäne; für Sportler, Bewegungsmenschen und Gesundheitsbewusste alles Horrorbegriffe. Obwohl Schwimmen als besonders gesunder Sport gilt, sind die Hallenbäder eher spärlicher als vor der Pandemie besucht. Umfragen zeigen, dass die Konstellationen in den Hallenschwimmbädern bei vielen Menschen betreffend Ansteckung gewisse Ängste auslösen. Becken, in dem sich viele Menschen bewegen, sowie die Nähe in den Garderoben und Umkleideräumen könnten eine Infektion fördern, wird vermutet.
Der «Anzeiger» wollte es genau wissen und erkundigte sich bei Experten. Zusammenfassend gilt das Risiko einer Infektion im Hallenbad etwas höher als in einem Freibad. Grundsätzlich ist eine Ansteckung über Aerosole in Innenräumen wahrscheinlicher als im Freien. Laut einer Studie des Leibniz-Instituts für Troposphärenforschung haften jedoch in feuchter Luft mehr Wasserpartikel an den Aerosolen, sie sinken deshalb schneller zu Boden. Das Infektionsrisiko für Corona ist also niedriger als bei trockener Luft.
In den Hallenbädern gelten die vom Bundesrat am 17. Dezember 2021 beschlossenen Regeln in Bezug auf die Sport- und Freizeitanlagen. Personen ab 16 Jahren benötigen nach 2G+-Regel ein gültiges Covid-Zertifikat sowie zusätzlich ein Testzertifikat (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest). Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Maskenpflicht in den Innenräumen
In den Eingangs- und Umkleidebereichen gilt Maskenpflicht. Duschen und Schwimmen darf man natürlich ohne Maske. Ivan Erne, Leiter Facility Management der Gemeinde Mettmenstetten, hält fest, dass das Lehrschwimmbecken Mettmenstetten offen und verfügbar ist. Die Primarschüler und auch die Oberstufen dürfen den Schwimmunterricht geniessen. Grosse Einbussen an Teilnehmenden stellen aber die Veranstalter von privaten Kursen fest.
Das Hallenbad Schlossächer der Gemeinde Obfelden ist seit dem 20. Dezember 2021 sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Schulen geschlossen. Thomas Frick, Leiter der Abteilung Immobilien, schätzt, dass das Hallenbad vermutlich erst am 24. Januar 2022 wieder in Betrieb genommen wird. Das Lehrschwimmbecken in Ottenbach ist ebenfalls seit Anfang Dezember 2021 für die Öffentlichkeit geschlossen und wird nur noch für private Schwimmkurse benützt.
Didi Berger, Leiter Liegenschaften der Gemeinde Wettswil, hält fest, dass aktuell kein Schwimmunterricht stattfindet. Für die Öffentlichkeit ist das Bad jedoch geöffnet.
Auch ausserhalb des Säuliamtes herrschen dieselben Situationen
Ein Blick über die Bezirksgrenzen hinaus zeigt mehr oder weniger identische Situationen. So hält das Hallenbad in Uitikon den normalen Betrieb, natürlich gemäss den BAG-Vorgaben, aufrecht. Für Marco Weber, Betriebsleiter des Hallenbads Lättich in Baar, funktioniert die Zutrittskontrolle bestens. Er erzählt, dass hie und da auch Personen wegen fehlender Ausweise der Zutritt verweigert werde.
Die Besucherzahlen sind gegenüber dem Jahr 2019 um mindestens 40 Prozent gesunken. Marco Weber bezeichnet die Furcht vor Ansteckung als Hauptgrund dafür. Allerdings hat er auch schon ängstliche Besuchende auf die Tatsache hingewiesen, dass Chlorwasser eher desinfiziere und für Viren und auch Bakterien vermehrungshemmend wirke.
Der sportliche und gesunde Spass im Hallenbad unterliegt zwar einigen Vorschriften, die Ansteckungsgefahr dürfte jedoch eher kleiner sein als zum Beispiel in einem Warenhaus.