Irrtum am Müliberg
Baustellen-Installationsplatz ohne Einwilligung der Grundeigentümerin

Derzeit saniert der Kanton Zürich die Mühlebergstrasse in Affoltern zwischen Kreisel Zürichstrasse und dem Weiler Im Wil. Dafür hat er einen Kredit von 10,5 Mio. Franken gesprochen. Die Stadt Affoltern beteiligt sich mit 60 000 Franken. Das Projekt sieht eine teilweise Verbreiterung der Strasse zwischen Kreisel und Einmündung Im Weinberg vor, damit dort bergaufwärts ein Velostreifen markiert werden kann. Im Weiteren sind neue Fussgängerquerungen vorgesehen. Bestehende Fussgängerübergänge werden mit Mitteschutzinseln versehen. Zum Projekt gehört ausserdem der hindernisfreie Ausbau der Bushaltestellen Spital, Stigeli, Weinberg und Lilienberg.
So weit, so gut. Nun hat die beauftragte Baufirma auf dem Parkplatz, unmittelbar unterhalb des Lilienbergs, einen Baustellen-Installationsplatz realisiert – ohne dabei die Grundeigentümerin, die Holzkorporation Unteraffoltern, zu kontaktieren. Deren Präsident, alt Nationalrat Toni Bortoluzzi, hat deswegen den Projektleiter des Kantons angeschrieben. «Für die Verwendung des Parkplatzes haben wir Verständnis, und es stellt auch kein Problem dar. Allerdings wäre eine vorgängige Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer oder mit dem Förster zu erwarten», schreibt er in einer E-Mail im September und stellt dabei in Aussicht, «Ihnen dafür gelegentlich eine angemessene Rechnung zukommen zu lassen.» Eine Antwort blieb aus.
«Das ist in der Tat ein Fehler»
Eine Nachfrage des «Anzeigers» bei der Medienstelle der Baudirektion löste dann aber umgehende Reaktionen aus. «Das ist in der Tat ein Fehler. Die Baufirma war der Meinung, der Parkplatz gehöre der Gemeinde», schreibt sie zu diesem Irrtum. Der Projektleiter habe die Baufirma umgehend angewiesen, den Installationsplatz zu räumen. Dieser werde sich bei der Korporation entschuldigen. Für Toni Bortoluzzi ist die Sache nun erledigt. Die Frage einer Entschädigung bleibt aber im Raum.
In einem anderen Fall ist die Sache noch keineswegs ausgestanden: die Fehlleistung des Kantons, der mit dem Bau eines Radwegs zwischen Rossau und Uerzlikon begonnen hat – ohne Unterschrift einer Grundeigentümerfamilie. Das hat zu einem Baustopp geführt. («Anzeiger» vom 20. Oktober).