Kein Auslauf für das Geflügel
Das Vogelgrippe-Virus breitet sich wieder aus, erste Krankheitsfälle wurden auch in der Schweiz festgestellt. Nun müssen alle Geflügelhalter seit letztem Montag vorbeugende Massnahmen einhalten und ihre Tiere vor Kontakt mit Wildvögeln schützen.
Ende November versendete das Kantonale Veterinäramt ein Schreiben an die Geflügelhalter und an die Gemeinden mit der Information, dass das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die gesamte Schweiz zum Vogelgrippe-Kontrollgebiet erklärt hat. Dort ist zu lesen: «Sie sind als Geflügelhalterin oder Geflügelhalter verpflichtet, Ihre Tiere vor der Vogelgrippe zu schützen.» Es folgt eine Liste von Massnahmen. Die zentralen Punkte sind das Halten des Hausgeflügels im geschlossenen Stall sowie die Beschränkung des Auslaufs auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich (gedeckter Aussenklimabereich). Diese Vorschrift gilt für sämtliches Geflügel, also nicht nur Hühner, sondern auch für Enten oder Gänse. Sie gilt auch unabhängig von der Anzahl und für Private in gleicher Weise wie für Landwirte. Die Massnahmen sind am 24. November in Kraft getreten und gelten bis 15. Februar 2023.
Die Vogelgrippe geht wieder um die Welt und ist auch in der Schweiz angekommen. Im Tessin wurde das gefährliche Virus bei einem Schwan festgestellt, in Seuzach bei einem Graureiher und bei einem Pfau. In Seuzach traten zudem erste Krankheitsfälle in einer Geflügelhaltung auf. Als 2005/2006 die Vogelgrippe das Schweizer Geflügel bedrohte, herrschte Krisenstimmung. Es gab auch Menschen, die erkrankten und starben. Bei einer Umfrage beim Veterinäramt, den Gemeinden und verschiedenen Geflügelhaltern, konnte jetzt keine Panik wahrgenommen werden. Das Schreiben und die Massnahmen wurden zur Kenntnis genommen, und die Betroffenen schützen ihr Geflügel wieder unter Dach – das war’s. Es scheint, unsere Gesellschaft ist krisenresistent geworden. Was ist die Vogelgrippe schon neben Corona und Krieg?
Kommunikation uneinheitlich
Eine Umfrage unter Geflügelhaltern im Säuliamt ergab interessante Ergebnisse, denn längst nicht alle hatten das Schreiben des Veterinäramts erhalten. Theoretisch muss sich jede Person, die Geflügel hält – und wenn es nur drei Zwerghühner im Garten sind – beim Veterinäramt anmelden. Doch das wissen oder tun nicht alle. Eigenartig ist jedoch, dass sogar Landwirte, deren Hühnerhof offiziell angemeldet ist, kein Schreiben erhalten haben. Alle Befragten halten die Massnahmen jedoch ein, denn sie informieren sich regelmässig über die Agrarmedien. Beim kantonalen Veterinäramt ist man sich des Informationslecks wohl bewusst, doch die Situation wird scheinbar relativ locker genommen. Man setzt auf Sozialkontrolle und Eigenverantwortung. Kontrolliert werde nur, wenn eine Meldung eingehe, hiess es auf Anfrage. Die Polizei streife also nicht durch die Dörfer, um Hühner einzufangen.
Bei den Gemeindeverwaltungen wird sehr unterschiedlich mit der Meldung umgegangen. Einzelne Gemeinden, wie zum Beispiel Hausen, Knonau oder Stallikon, haben den Brief vom Veterinäramt sofort prominent auf der Front ihrer Website platziert. In Riffers-wil kümmert sich sogar der Ackerbaustellenleiter aktiv um die Information über die Massnahmen und deren Umsetzung. In anderen Gemeinden wurde das Schreiben einfach zur Kenntnis genommen. Mehrmals wusste auf Anfrage sogar niemand, worum es geht. «Noch nie gehört. Das liegt vielleicht beim Bauamt, bei der Abteilung Gesundheit oder betrifft es die Landwirtschaft?», so eine ratlose Antwort. Eine nachvollziehbare Erklärung für diesen Umgang ist, dass vom Veterinäramt wohl ein Informationsschreiben versendet wurde, dies jedoch ohne jeglichen Auftrag zur Umsetzung oder Kontrolle.
Massnahmen eingehalten
Und wie sieht die Situation für die Geflügelhaltenden selber aus? Die grossen, professionell geführten Produktionsbetriebe für Geflügelfleisch oder Eier sind natürlich frühzeitig informiert worden. Im Bezirk gibt es einige solcher Hallen. Jakob Müller aus Uerzlikon, Fachmann in der Geflügelbranche, erklärt: «Diese Ställe verfügen alle über einen Aussenklimabereich, der gedeckt und mit einem feinmaschigen Drahtgeflecht ausgestattet ist. Die Freilandhühner dürfen nun im Moment nicht auf die Wiese, haben im Aussenklimabereich aber genügend Auslauf. Auch die Hygienevorschriften werden in diesen Betrieben sowieso immer eingehalten, und es finden regelmässige Kontrollen statt.» Eine andere Fachperson gibt zu bedenken: «Sorgen machen uns die Hobbyhalter mit den frei herumlaufenden Hühnern, welche sich nicht an die Massnahmen halten. Diese Tiere kommen leicht mit Wildvögeln in Kontakt und könnten die Seuche verschleppen. Auch für kleine Bestände ist jetzt für den Auslauf eine gedeckte Volliere vorgeschrieben.»
Im Säuliamt ist die Botschaft mehrheitlich bei allen angekommen. Bei Fahrten oder Spaziergängen in der Region sind jedenfalls keine Hühner, Gänse oder Enten anzutreffen. Ein Augenschein bei zwei Landwirten, beide vom Uttenberg, gab einen guten Eindruck, wie die Situation zurzeit für grosse oder kleine Tierbestände aussieht. Die Legehennen in Bio-Freilandhaltung bewegen sich im Stall und im grosszügigen Aussenklimabereich mit frischer Luft, Körnern, Sitzstangen und Sandbad. Die Öffnungen nach draussen sind jedoch geschlossen. Den 30 Hühnern auf dem anderen Betrieb steht ein Aussenbereich zur Verfügung. Dieser ist sowohl gedeckt, als auch vollständig mit Drahtgeflecht geschützt, damit keine Kontakte zu Wildvögeln entstehen können. Der Auslauf auf die Wiese ist ihnen untersagt. Jetzt müssen die Hühner zuhause bleiben, denn mit einer Maskenpflicht für Geflügel würde es doch sehr kompliziert werden.






