Keine «Spargeln» auf Maschwander Dächern
Keine Mobilfunkantennen auf Hausdächern in Maschwanden: Im zweiten Anlauf stimmte die Gemeindeversammlung einer Initiative über die entsprechende Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO) zu.

Nach hitziger Diskussion und verwirrendem Abstimmungsprozedere lehnte die Gemeindeversammlung die BZO-Änderung im Juni 2019 mit 34:35 Stimmen noch knapp ab. Die Initianten gelangten hierauf an den Bezirksrat. Dieser hiess ihren Stimmrechtsrekurs gut und forderte insbesondere wegen des knappen Resultats eine Wiederholung der Abstimmung mit vorgängiger Beratung an der nächsten Gemeinde- versammlung.
Der Gemeinderat, der die Initiative ablehnt, wandte sich danach ans Verwaltungsgericht in der Meinung, dass im Grundsatz auch ein knapper Entscheid gültig sei. Die Oberinstanz stützte diese Haltung der Behörde. Sie machte aber zusätzlich Verfahrensmängel geltend und sah Rechte der Initianten verletzt – zum Beispiel ausreichende Präsentationsmöglichkeiten ihres Anliegens im Sinne von «Waffengleichheit». Die Beschwerde wurde deshalb abgelehnt. Weil der Gemeinderat auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichtete, stand fest: Die Abstimmung über eine Änderung der BZO muss wiederholt werden.
Gemeinderat: Ortsbild genügend geschützt
Sie stand an der von 81 Stimmberechtigten besuchten Gemeindeversammlung nun auf der Traktandenliste, nachdem eine Abstimmung im Juni dieses Jahres wegen der Pandemie nicht stattfinden konnte. Neue Argumente kamen nicht auf den Tisch. Gemeindepräsident Christian Gabathuler bekräftigte die Haltung des Gemeinderates, der die Initiative ablehnt. Das Ortsbild sei durch die gültigen Heimatschutzregeln genügend geschützt. Die Initiative für ein Mobilfunkantennen-Verbot gehe zu weit, weil in Maschwanden fast flächendeckend Kernzone gelte und mit der BZO-Änderung deshalb differenzierte Abklärungen nicht möglich seien. Gabathuler brachte auch den Aspekt Sicherheit ins Spiel, wenn – wie bei einem Unfall auf der Tambrigstrasse – wegen fehlender Sendeleistung Notrufe in den Kanton Aargau gehen. «Auch können alle beim PC- oder Handygebrauch persönlich für eine Minimierung der Strahlung sorgen», schloss er.
Mobilfunkversorgung mit kleinsten Anlagen möglich
Michael Neuweiler und Guido Huwiler, zwei der Initianten, machten klar, dass der Schutz der Dachlandschaft per Initiative die einzige Möglichkeit darstelle, Mobilfunkmasten zu verunmöglichen – sicher nicht das Bakom (Bundesamt für Kommunikation), das keinen Handlungsspielraum offenlasse. Repeater, Mikrosender oder Kleinsender für WLAN mit weniger Leistung, die optisch nicht sichtbar sind, genügen nach Ansicht der Initianten. Man sei nicht generell gegen eine Mobilfunkversorgung, insbesondere entlang der Dorfstrasse. Das könne aber mit kleinsten Sendeanlagen und Repeatern sichergestellt werden. Mobilfunk mit starker Strahlung hingegen, der durch Wände dringe, stelle eine Dauerbelastung dar, die schädlich sei für Mensch, Tier und Pflanzen, wie das wissenschaftliche Untersuchungen mehrfach bestätigt hätten.
Antrag auf Urnenabstimmung scheiterte
Im Rahmen der kurzen Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass sich die Initiative nur auf Sendeanlagen beschränkt und andere Bauten – etwa Solaranlagen und Dachfenster – weiterhin möglich sind. Ein Votant betonte mit Blick auf den Aspekt der Sicherheit die Wichtigkeit von genügend Sendeleistung und monierte die «Verhinderung von Zukunft». Er sieht in dieser Initiative ein «Eigengoal». Ein anderer warb für die Initiative, bei der es nicht um die Dachlandschaft, sondern um schädliche Strahlung gehe und Mobilfunk auch mit weniger Leistung funktioniere.
So sieht das auch die Mehrheit: Mit 48 gegen 32 Stimmen wurde die Initiative für eine BZO-Änderung angenommen. Ein nach der Abstimmung eingebrachter Antrag auf eine Urnenabstimmung, für den ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich ist, scheiterte.


