Kesb Affoltern: Weder Beschimpfungen noch Drohungen

Das Tötungsdelikt in Flaach hat die Diskussionen um die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) angekurbelt.

Der «Fall Bonstetten», in welchem ein Vater aus der Ämtler Gemeinde im Februar 2010 seinen vierjährigen Sohn in einem Winterthurer Hotel mit einem Kissen erstickte, liess damals den Ruf nach einer professionalisierten Behörde aufflackern. Kritiker des alten Vormundschaftssystems sahen darin einen Beweis dafür, dass es eine Professionalisierung braucht. Die zuständigen Personen, so führten diese an, hätten den Vater zu gut gekannt und nicht objektiv entschieden. 2013 kam mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb diese Professionalisierung. Nun, nachdem am Neujahrstag in Flaach eine Mutter ihre beiden Kinder getötet hat – ein Fall, der tief betroffen macht –, dreht sich die öffentliche Meinung ganz offensichtlich wieder: Im Nachhall des Flaacher Tötungsdeliktes werden wieder Stimmen laut, welche eine Rückkehr zu den alten Laienbehörden fordern. Der Volkszorn, so zeigten öffentlich geäusserte Meinungen, richtete sich gegen die Kesb, es gab gar Beschimpfungen und im Zusammenhang mit Drohungen gegen Mitarbeitende der Kesb Bezirke Winterthur und Andelfingen auch Verhaftungen.

Bei der Kesb Bezirk Affoltern, die am 1. Januar 2013 im Bezirk Affoltern die 14 kommunalen Vormundschaftsbehörden abgelöst hat, sind bislang sowohl Beschimpfungen als auch Drohungen ausgeblieben. Das bestätigt Kesb-Präsidentin Nicole Holderegger gegenüber dem «Anzeiger». Ihrer Behörde wird von den Ämtler Gemeinden auch ein gutes Zeugnis ausgestellt. Die Zusammenarbeit funktioniere, auch wenn die Gemeinden nicht mehr im gleichen Umfang wie vor Inkrafttreten des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes auf Januar 2013 informiert sind. «Dies ist so, weil die Kesb an den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der am Verfahren beteiligten Personen gebunden ist», erklärt Nicole Holderegger. Allerdings wird dieser Umstand von verschiedener Seite schon seit Längerem kritisiert. Die Reaktion darauf folgte am 1. August des letzten Jahres: Seither muss die Kesb bei besonders kostenintensiven Kindesschutzmassnahmen die Gemeinde vor der Anordnung informieren, damit diese reagieren und allenfalls geeignete Alternativen vorschlagen kann.

Eine weitere, in letzter Zeit öffentlich häufiger geäusserte Befürchtung bezüglich einer Kostenexplosion bei den Massnahmen, bewahrheitet sich übrigens bis dato nicht: Die Anzahl kostenintensiver Kindesschutzmassnahmen hält sich in engen Grenzen. Laut einer Mitteilung des Gemeindeamtes Kanton Zürich im vergangenen Dezember gibt es hinsichtlich der Kosten keine quantitativen Veränderungen. Dennoch wird aktuell von politischer Seite ein noch stärkerer Einbezug der Gemeinden gefordert. So hat die FDP am Montag eine parlamentarische Initiative eingereicht, die einen Einbezug der Gemeinden auch bei niederschwelligen Massnahmen fordert.

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