Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Bezirks ist startklar!
Die Vormundschaftsbehörden in den Gemeinden des Kantons Zürich gibt es nur noch bis Ende Jahr. Die Übergabe der Dossiers an die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB ist nahezu abgeschlossen.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts per 1. Januar 2013 werden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB abgelöst. Im Kanton Zürich gibt es dann 13 dieser interdisziplinär zusammengesetzten, eigenständigen Fachbehörden, die mit Ausnahme der Stadt Zürich, interkommunal organisiert sind. Die KESB Bezirk Affoltern ist dabei eine der kleineren Organisationen im Kanton. Sie wird ihre Aufgaben ab Januar 2013 wahrnehmen, entsprechend sind die Dossiers der laufenden Massnahmen und der hängigen Verfahren in den letzten Wochen von den Gemeinden weitestgehend an die neue KESB übergegangen. «Bis 14. Januar 2013 wird die Übergabe komplett vollzogen sein, wobei die Dossiers der bis Ende 2012 abgeschlossenen Fälle in den Gemeinden archiviert bleiben», erläutert Dr. iur. Nicole Holderegger, Präsidentin der KESB Bezirk Affoltern.
Die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind zuständig für den Schutz von Personen, die nicht selbstständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise wenn sie noch minderjährig, geistig oder psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind. Erfährt die KESB durch die betreffende Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB einen Beistand – einen Vormund gibt es nur noch im Zusammenhang mit Minderjährigen – ein, beispielsweise wenn eine betagte Person mit ihren finanziellen Angelegenheiten überfordert ist oder Eltern nicht in der Lage sind, sich genügend um ihre Kinder zu sorgen.
Keine ganz grossen Umwälzungen
Jede Massnahme der KESB ist nicht nur Hilfe, sondern auch ein Eingriff des Staates in die persönliche Freiheit und Privatsphäre der Betroffenen. Dabei gilt weitestgehend die Praxis der bisherigen Vormundschaftsbehörden, wie Nicole Holderegger weiter ausführt: «Ganz grosse Umwälzungen wird es hierbei nicht geben.» Eine Massnahme wird also nur angeordnet, wenn sie zum Schutz der betroffenen Person zwingend erforderlich ist. Sie hat so schwach wie möglich, aber so stark wie nötig zu sein. Im Weiteren prüft die KESB, ob die Massnahme geeignet ist, den angestrebten Zweck zu erfüllen und ob der zu erwartende Erfolg in einem vernünftigen Verhältnis zur Beschränkung der Freiheit steht.
Das Einschreiten der KESB ist nur dort am Platz, wo eine freiwillige Betreuung oder Vertretung nicht ausreicht oder nicht zum Ziel führen würde. Deshalb muss die KESB immer erst klären, ob nicht schon vorgesorgt wurde, ob die Mittel und Angebote der privaten und öffentlichen sozialen Hilfe ausgeschöpft sind und ob nicht Angehörige, nahestehende Personen oder Beratungsstellen einem Menschen in Schwierigkeiten die notwendige Hilfe und Unterstützung gewähren können.
Grosses Wohlwollen spürbar
Die KESB Bezirk Affoltern ist im selben Haus wie der Sozialdienst Bezirk Affoltern domiziliert: Im Bezirkshauptort, an der Obfelderstrasse 41b, im 4. Stockwerk. Die neue Fachbehörde nutzt dabei die Ressourcen des Zweckverbandes soweit möglich, wirkt aber komplett selbstständig. Im Verlaufe des Monats Januar wird sie personell vollständig besetzt sein, wobei die ursprünglich vorgesehenen 780 Stellenprozente vorerst nicht ausgeschöpft wurden. Für Nicole Holder-egger, die im Bezirk ein grosses Wohlwollen gegenüber der KESB spürt, ist klar: «Wir werden uns ab Januar vorerst in einer Art Pilotphase befinden, in welcher vieles auch überprüft werden muss. Die Leitlinien aber sind mit der Geschäftsordnung klar festgesetzt und die Arbeitsprozesse alle sauber definiert. Dazu kommt, dass in den Gemeinden grosse und gute Arbeit geleistet wurde, was der KESB den Start sicherlich erleichtert. Dennoch bitte ich vorerst noch um Geduld und entsprechendes Verständnis.»
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Affoltern, Obfelderstrasse 41b, Postfach 426, 8910 Affoltern. Telefon 044 762 45 90, Fax 044 762 45 99. Öffnungszeiten analog Sozialdienst Bezirk Affoltern: 8 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr.