Klares Ja zu Richtplan und BZO-Teilrevision
Aber erneut kommt es in Hausen zu einer Patt-Situation

Aufatmen im Gemeinderat und bei den vielen mitbeteiligten Fachleuten in Hausen: Nach jahrelanger Planung hat die Gemeindeversammlung am Mittwoch die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans und die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) mit grossem Mehr gutgeheissen. Ein ebenso klares Ja gab es von den anwesenden 121 Stimmberechtigten für das Reglement zum kommunalen Mehrwertausgleich.
Hitzige Diskussionen blieben aus, trotz oft emotional aufgeladener Themen wie Tempo-30-Zonen, Baumfäll-Bewilligungen und Mehrwertabgaben. Dennoch wurden rund ein Dutzend Änderungsanträge gestellt. Letztlich folgte die Versammlung aber immer den Vorschlägen des Gemeinderates, abgesehen von zwei kleinen Ausnahmen.
In einem Fall brauchte es allerdings nach einer Patt-Situation einen Stichentscheid von Gemeindepräsident Stefan Gyseler. Das ist umso kurioser, als es nur drei Tage zuvor, anlässlich der Gemeinderatswahl in Hausen, bereits einmal eine Patt-Situation gab: Zwei SP-Kandidatinnen landeten damals mit exakt 700 Stimmen auf dem sechsten Platz, worauf eine Losentscheidung nötig war (siehe «Anzeiger» von Dienstag: «Unvorhersehbares ‹Wahldrama›»).
Dörflichen Charakter beibehalten
Gemeinderat Toni Schönbächler erinnerte in seiner Einleitung an die Kernpunkte des in den letzten Jahren erarbeiteten «Räumlichen Entwicklungsleitbilds», an dem sich 181 Personen beteiligten. Demnach soll Hausen im Grundsatz nur langsam wachsen und den dörflichen Charakter und die «hohe Durchgrünung» beibehalten.
Die Ziele sind unter anderem in die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans eingeflossen, des ersten Traktandums am Mittwoch. Darin ist auch von möglichen künftigen Geschwindigkeitsreduktionen die Rede, üblicherweise ein Reizthema. Der Gemeinderat hat dieses Thema – Stichwort: Tempo-30-Zonen – allerdings ausgeklammert und will zuerst ein Konzept erarbeiten. Konkrete Vorschläge sollen an einer der nächsten Gemeindeversammlungen vorgestellt werden.
Ein aus der Versammlung heraus gestellter Antrag, mehrere im Verkehrsrichtplan als Prüfauftrag formulierte Geschwindigkeitsreduktionen auf überkommunalen Strassen zu streichen, wurde mit 47 Ja- gegen 72 Nein-Stimmen abgelehnt.
Stichentscheid nach 58:58-Patt
Deutlich mehr zu reden gab die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO). Diese betrifft die Kernzonenpläne Hausen, Heisch, Ebertswil, Husertal und Tüfenbach; ausgeklammert sind wegen einer laufenden kantonalen Gesetzesrevision Hinteralbis, Mittelalbis, Oberalbis, Schweikhof, Hirzwangen, Türlen und Vollenweid.
Umstritten war insbesondere die Höhe des sogenannten Abgabesatzes bei künftigen Um- und Aufzonungen (nicht zu verwechseln mit Einzonungen). 20 Prozent lautete der Antrag des Gemeinderates (bei einer Freifläche von 1200 Quadratmetern und einem Freibetrag von 100000 Franken), 40 Prozent lautete die Empfehlung der Rechnungsprüfungskommission. Und 40 Prozent beantragte im Namen der SP Ortsparteipräsident Georges Köpfli. Er verwies unter anderem darauf, dass die Einnahmen in einen Fonds fliessen werden, von dem die Allgemeinheit profitiere. Andere Gemeinden in der Umgebung hätten ebenfalls Sätze von 30 bis 40 Prozent. Aus der Versammlung heraus wurde allerdings die Frage aufgeworfen, ob solche Abgaben letztlich nicht das Wohnen zusätzlich verteuern.
Kurios und Erheiterung auslösend war die darauffolgende Abstimmung über den Antrag Köpfli: Er fiel mit 58 Ja gegen 59 Nein so knapp aus, dass Stefan Gyseler das Zählen der Stimmen wiederholen liess. Die zweite Auszählung ergab schliesslich ein noch unklareres Resultat – 58:58, ein Patt. So blieb Gyseler, erstmals in seiner langjährigen Amtszeit, nichts anderes übrig, als einen Stichentscheid zu fällen. Und dieser lautete: Nein. Hausen hat damit einen mittleren Abgabesatz von 20 Prozent (mögliche Bandbreite: 0–40 Prozent). Wann erstmals Geld in den Fonds fliessen wird, ist ungewiss. Derzeit sind in Hausen weder Um- noch Aufzonungen geplant.
Bewilligungspflicht ab 1,50 m
Ebenfalls abgelehnt wurde mit 53 Ja zu 63 Nein ein im Namen der SP von Köpfli gestellter Antrag, das Fällen von grösseren Bäumen im Siedlungsgebiet bereits ab einem Stammdurchmesser von 1,20 m bewilligungspflichtig zu machen, und nicht erst ab 1,50 m.
Lediglich zwei aus der Versammlung heraus gestellte Anträge, welche die Streichung von Textpassagen betreffend Gestaltungsplanpflicht «Gisel» (Ebertswil) verlangten, wurden gutgeheissen. Sie haben mehr kosmetischen Charakter und bleiben real wohl ohne Folgen.
Viel Zeit in Anspruch nahmen vier von einer jungen Stimmbürgerin im Namen ihrer Grossmutter gestellte Anträge, die Liegenschaften in der Kernzone betreffen. Es zeigte sich aber, dass drei der vier Anträge nicht die Versammlungs-Traktanden betrafen. Und der vierte Antrag wurde schliesslich zurückgezogen, als die Votantin realisierte, dass daraus bei einem Bauvorhaben mehr Nach- als Vorteile entstehen könnten.
Nach knapp zweieinhalb Stunden konnte Gyseler die Versammlung schliessen. Früher als erwartet, wie er eingestand – weshalb man auch keinen Apéro organisiert hatte. Gyseler: «Wer Durst hat, muss jetzt halt bis zur nächsten Gemeindeversammlung im Juni warten.»


