Kontrollfahrten bei Senioren

Ab 75 Jahren müsse Senioren alle zwei Jahren bei einem Arzt ihre Fahreignung überprüfen lassen. In gewissen Fällen kann das kantonale Strassenverkehrsamt eine praktische Kontrollfahrt anordnen.

Wie kann ich mich gegen einen fragwürdigen Entscheid des Arztes  bei der Fahrtauglichkeitsprüfung wehren?
Zuallererst sollte man direkt mit dem Arzt oder der Ärztin sprechen und nach den Gründen fragen. Erhält man keine befriedigende Antwort, kann man sich an die Ombudsstelle der kantonalen Ärztegesellschaft wenden. Diese überprüft, ob das Vorgehen des Arztes korrekt war – notabene gratis. Sollte auch das nichts bringen, kann man sich in letzter Instanz direkt ans kantonale Strassenverkehrsamt wenden und den ärztlichen Test wiederholen. Das ist allerdings relativ teuer.

Es gibt zwei Arten von Kontrollfahrten:
•    Ärztlich begleitete Kontrollfahrt: Neben der Verkehrsexpertin / dem Verkehrsexperten des Strassenverkehrsamts fährt zusätzlich eine Ärztin / ein Arzt mit der Anerkennungsstufe 4 mit. Es geht um die Frage der Fahreignung. Das heisst: Ob sich eine medizinische Problematik (z.B. altersbedingte Leistungseinbussen) auf das Lenken von Motorfahrzeugen auswirkt. Im geänderten Art. 5j Abs. 2 der Verkehrszulassungsverordnung, der am 15. Juli 2023 in Kraft treten wird, wird dafür neu der treffendere Begriff «Fahrt zur Überprüfung der Fahreignung» verwendet. Immer wenn die Frage der Fahreignung im Raum steht, muss eine ärztlich begleitete Kontrollfahrt durchgeführt werden, da eine Verkehrsexpertin / ein Verkehrsexperte allein nicht beurteilen kann, ob und inwiefern sich eine gesundheitliche Beeinträchtigung auf das Lenken eines Motorfahrzeugs auswirkt.
•    Kontrollfahrt ohne Ärztin/Arzt: Bei diesen Kontrollfahrten geht es ähnlich wie bei der Fahrprüfung um die Prüfung der Fahrkompetenz. Das heisst: Ob die betroffene Person ein Motorfahrzeug sicher lenken kann, d.h. ob sie manövrieren kann, die Verkehrsregeln kennt und in der Praxis anwenden kann etc. 

Die Hausärzte machen bei 75-Jährigen ja eine verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung. Machen die Ärzte dem Strassenverkehrsamt eine Meldung, dass eine Kontrollfahrt nötig ist? 
Grundsätzlich kann nur eine Ärztin / ein Arzt mit der verkehrsmedizinischen Anerkennungsstufe 4 eine ärztlich begleitete Kontrollfahrt empfehlen und dann auch begleiten (Art. 5j Abs. 2 Verkehrszulassungsverordnung). Ist eine Ärztin oder ein Arzt der Anerkennungsstufe 1, der die periodische Kontrolluntersuchung von über 75-jährigen Motorfahrzeuglenkenden durchführt, der Ansicht, eine Kontrollfahrt ist nötig, darf sie/er eine Kontrollfahrt empfehlen. Dies hat jedoch aufgrund der genannten gesetzlichen Grundlage zur Folge, dass vorgängig noch eine Beurteilung durch eine Ärztin / ein Arzt mit der verkehrsmedizinischen Anerkennungsstufe 4 nötig ist, dies auch, um zu klären, ob die Kontrollfahrt zur Beurteilung der Fahreignung wirklich nötig ist, und ob es im Hinblick auf die Kontrollfahrt verantwortbar ist, mit in das von der betroffenen Person gelenkte Fahrzeug zu sitzen. 

Bestimmt am Schluss das Strassenverkehrsamt ob eine Kontrollfahrt nötig ist oder reicht es, dass der Arzt eine solche vorschlägt? 
Wenn eine Ärztin oder ein Arzt eine Kontrollfahrt vorschlägt, ist vorgängig eine Beurteilung durch eine Ärztin oder ein Arzt mit der verkehrsmedizinischen Anerkennungsstufe 4 nötig. Empfiehlt die Ärztin oder der Arzt der Anerkennungsstufe 4 eine Kontrollfahrt, übernehmen wir in aller Regel diese Empfehlung. 

In welchen Fällen ordnet das Strassenverkehrsamt sonst noch Kontrollfahrten bei Senioren an? 
In ganz seltenen Fällen ordnen wir eine Kontrollfahrt nur mit einer Verkehrsexpertin / einem Verkehrsexperten ohne ärztliche Begleitung an. Dies insbesondere dann, wenn bereits ärztliche Berichte vorliegen, wonach aus medizinischer Sicht alles in Ordnung ist, aber beispielsweise durch die Polizei ein auffälliges Fahrverhalten festgestellt werden konnte. 

Was passiert, wenn die Kontrollfahrt nicht bestanden wird? Kann ich diese beliebig wiederholen oder ist bei Nichtbestehen für immer Schluss mit Autofahren oder gibt es Rekursmöglichkeiten? 
Falls die betroffene Person eine ärztlich begleitete Kontrollfahrt nicht besteht, kann diese im Rahmen einer weiteren verkehrsmedizinischen Begutachtung durch eine Ärztin oder 
einen Arzt der Anerkennungsstufe 4 wiederholt werden, sofern das medizinische Problem, das für das Nichtbestehen der Kontrollfahrt ursächlich war, behoben werden konnte. Eine Kontrollfahrt ohne ärztliche Begleitung kann nicht wiederholt werden (Art. 29 Abs. 3 Verkehrszulassungsverordnung). Die betroffene Person hat jedoch die Möglichkeit, ein Gesuch um einen Lernfahrausweis zu stellen (Art. 29 Abs. 2 Bst. a Verkehrszulassungsverordnung). Verfügungen des Strassenverkehrsamts betreffend Führerausweis können immer angefochten werden und enthalten auch entsprechende Rechtsmittelbelehrungen. Erste Rechtsmittelinstanz ist die Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich. 

Was wird bei einer Kontrollfahrt genau geprüft? Wie lange dauert diese? 
Schweizweite Grundlage ist die Massgebend ist die asa-Richtlinie 19a «Kontrollfahrt Senioren oder medizinischen Gründen». Die Kontrollfahrt dauert 45–60 für die Führerausweis-Kategorien B, B1, A, A1, F, G und  90–120 Minuten Fahrzeit für so genannte höhere Führerausweis-Kategorien. Zudem achten wir sehr darauf, dass wir vor Beginn der Kontrollfahrt genug Zeit einplanen für das Erklären des Ablaufs und das Beantworten möglicher Fragen der Kundinnen und Kunden. Zum Einsatz kommen Verkehrsexpertinnen und -experten mit viel Erfahrung und besonderem Gespür für das Gegenüber in dieser speziellen Situation.

2022 gab es beim kantonalen Strassenverkehrsamt für Senioren 75+ insgesamt 44 Kontrollfahrten mit Arzt. 64 Prozent davon bestanden die Kontrollfahrt. (red)
 

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