«Man will Schein- oder Zwangsehen vermeiden»

Fortsetzung vom Beitrag «Eine Kuhglocke zur Einbürgerung»

Der Weg zum Schweizer Pass ist nicht immer einfach. Dafür ist die Freude über die Zuteilung riesengross.(Bild Niklas Thalmann / CH Media)
Der Weg zum Schweizer Pass ist nicht immer einfach. Dafür ist die Freude über die Zuteilung riesengross.(Bild Niklas Thalmann / CH Media)

2023 gab es in Wettswil 33 ordentliche und 4 erleichterte Einbürgerungen, 2024 waren es 23 ordentliche und eine erleichterte Einbürgerung. Im Jahr 2025 zählte der stellvertretende Gemeindeschreiber Remo Buob 49 ordentliche und 4 erleichterte Einbürgerungen. Die eingebürgerten Personen kommen dabei aus einer Vielzahl von Ländern. Buob zählt auf: «Deutschland, Italien, Sri Lanka, Vereinigtes Königreich, Indien, Südafrika, Russland, Rumänien, Philippinen, Estland, Thailand, Algerien, Slowakei oder Mexiko.»

Einladungen gibt es weiterhin

Natalie Kuratli, stellvertretende Stadtschreiberin in Affoltern, weist auf Anfrage des «Anzeigers» auf einen in der Diskussion um Einbürgerungen eher weniger beachteten Punkt hin. Bei den sogenannten erleichterten Einbürgerungen, also wenn zum Beispiel der eine Eheteil eingebürgert werden soll und der andere Eheteil bereits Schweizer oder Schweizerin ist, müsse man ein gewisses Augenmerk auf den Status der Ehe legen. «Man will Scheinehen oder auch Zwangsehen vermeiden», sagt Kuratli. In solchen Fällen wird die einzubürgernde Person eingeladen und begutachtet. Dabei werden Fragen zum Wert der Bundesverfassung, zu den finanziellen Verhältnissen oder auch zu eventuellen Sozialhilfebezügen gestellt. Bei Einbürgerungen der dritten Generation wird ebenfalls von einer «erleichterten Einbürgerung» gesprochen. Solche Einladungen gibt es auch bei den ordentlichen Einbürgerungen. «Wenn man der Meinung ist, dass die Akten etwas dürftig sind», so Kuratli. Aber: «Wenn die vorliegenden Unterlagen ausreichend sind, gibt es kein Gespräch mehr. Das hat sich mit dem 1. Juli 2023 geändert.»

Dreistufiges Einbürgerungsverfahren

Wer sich im Kanton Zürich ordentlich einbürgern lassen will, reicht das Gesuch beim Gemeindeamt des Kantons Zürich ein. Das Gemeindeamt ist die verfahrensleitende Stelle und übernimmt einen Teil der Gesuchsprüfung. Dabei geht es vor allem um Registerabfragen. Die Wohngemeinde prüft die Integration. Darunter fallen unter anderem die Themen Sprache, Grundkenntnisse und Kontakte mit Schweizerinnen und Schweizern. Der Bund prüft das Gesuch zudem im Hinblick auf die innere und äussere Sicherheit. Ein anderes Verfahren kommt bei den erleichterten Einbürgerungen zum Zug. Dieses leitet der Bund. Die Gemeindegebühren für eine Einbürgerung sind gegenüber 2022 im Allgemeinen leicht gesunken. Für 25-Jährige und Ältere liegen sie am häufigsten zwischen 400 und 600 Franken. Dabei gibt es aber mit Gebühren zwischen 200 und 2400 Franken nach wie vor grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden. Die kantonale Studie berücksichtigt nur die Kosten auf Gemeindeebene. Für den dreistufigen Einbürgerungsprozess kommen für die Gesuchstellenden noch Kosten des Kantons und des Bundes sowie allfällige Gebühren für Sprach- und Grundkenntnistests hinzu.

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