Eine Kuhglocke zur Einbürgerung

Zweieinhalb Jahre nach der Bürgerrechts-Gesetzesänderung gibt es erste Zahlen

Sie bereitete sich auch mit örtlichen Publikationen wie der Dorfzeitschrift «Blickpunkt Stallikon» und dem «Anzeiger» auf die Einbürgerung vor: Alina Rao aus Stallikon, die ursprünglich aus Deutschland stammt. (Bild Daviprasad Rao)
Sie bereitete sich auch mit örtlichen Publikationen wie der Dorfzeitschrift «Blickpunkt Stallikon» und dem «Anzeiger» auf die Einbürgerung vor: Alina Rao aus Stallikon, die ursprünglich aus Deutschland stammt. (Bild Daviprasad Rao)

Seit das neue Bürgerrecht im Kanton Zürich (1. Juli 2023) in Kraft ist, haben sich die Abläufe in den Gemeinden beim Einbürgern verändert. Alle Gemeinden wenden nun den kantonalen Einbürgerungstest an. Es gibt weniger persönliche Gespräche, dafür fordern die Gemeinden mehr Motivationsschreiben ein. Bei den Gebühren gibt es weiterhin grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden. Die Bearbeitung der Gesuche dauert im Durchschnitt länger. Dies zeigt die neue Studie des Statistischen Amts des Kantons Zürich. Es hat auch Zahlen für das Säuliamt parat: Im Jahr 2023 wurden 190 Gesuche eingereicht. 154 Gesuche endeten mit einem positiven Entscheid: 16 wurden zurückgezogen oder abgewiesen. 20 Gesuche sind noch pendent, teilt Deniz Danaci, Abteilungsleiter Einbürgerungen von der Direktion der Justiz und des Innern, mit. Neuere Zahlen sind weniger aussagekräftig, weil die Verfahren bis zu zwei Jahre dauern können. Zu betonen ist, dass es sich hier um Gesuche handelt, nicht um Personen. Ein Gesuch beinhaltet im Durchschnitt über alle Gemeinden in den letzten Jahren 1,6 Personen. Eine von ihnen ist Alina Rao aus Stallikon. «Ich bin seit 2008 in der Schweiz und lebe seit 2018 in Stallikon», erzählt sie. «Meine Familie ist ein deutsch-polnischer Mix.» Nachdem sie in Stallikon heimisch geworden war, kam in ihr die Gewissheit auf, nicht mehr weggehen zu wollen: «Stallikon ist jetzt meine Heimat, ich möchte hier dazugehören.» Eineinhalb Jahre brauchte es, bis ihr das Bürgerrecht erteilt wurde. «Es ist alles schriftlich abgelaufen.» Mit den Fragen zur Staatskunde, dem Kanton und der Gemeinde hatte sie schon ihre Mühe. «Das war ein bisschen schwierig», erinnert sich Rao. Aber: Es gab eine App, mit der man das alles lernen konnte.» Rao erinnert sich gerne an die Zeit zurück: «Ich wurde immer absolut fair behandelt.» Als die Urkunde dann da war, haben die Kollegen auf der Arbeit herzlich gratuliert und ihr eine Kuhglocke geschenkt. Als Zeichen, dass sie jetzt eine Schweizerin ist.

Kandidaten müssen sich bemühen

Und wie laufen die Verfahren im Knonauer Amt so ab? Der «Anzeiger» hat bei drei Gemeinden nachgefragt. In Hausen beispielsweise habe es in den vergangenen drei Jahren 52 Einbürgerungsentscheide und keine Ablehnungen gegeben, so Gemeindeschreiber Christoph Rohner. Herausforderung sei, dass es aufgrund der Ausgestaltung als Verwaltungsverfahren kaum mehr rechtsgenügende Ablehnungsgründe gebe, sofern die Teilnehmer den Gesellschafts- und den Sprachtest bestehen. «Dennoch ist das Verfahren so zu führen, dass sich die Kandidaten bemühen müssen und das Verfahren mit einem gewissen Stolz durchlaufen sollen», sagt Rohner. Die lange Dauer infolge der drei involvierten Staatsebenen sei eher für die Bewerber ein Problem, kaum jedoch für die Gemeinden als niederste dieser drei Staatsebenen.

«Teilweise für die Gespräche sehr gut vorbereitete Kandidaten und der spürbare Stolz auf das bald fertig durchlaufene Verfahren sind die Lichtblicke solcher Verfahren», weiss der Gemeindeschreiber. Zudem biete man immer auch die Kinder im Schul- und Vorschulalter für die Vorstellungsgespräche mit dem Gemeindepräsidenten und dem Gemeindeschreiber auf, auch wenn diese gemäss Gesetz keinen Integrationsnachweis erbringen müssen: «Dies führt immer wieder auch zu heiteren Situationen», so Gemeindeschreiber Christoph Rohner.

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