Mehr Temposünder überführt
Das Statthalteramt in Affoltern verzeichnete im Jahr 2022 mehr Geschwindigkeitsübertretungen und mehr grössere und kleinere Unfälle – und bei Bussen keine ausgeprägte Zahlungsmoral.

Die Zahl der Delikte im rollenden Strassenverkehr hat sich 2022 gegenüber dem Vorjahr signifikant erhöht: von 1589 auf 2151. Für Statthalter Claude Schmidt ist die Steigerung der registrierten Übertretungen auch auf den Vollbestand bei der Kantonspolizei Zürich zurückzuführen. Sie sei somit in der Lage, vermehrt Kontrollen durchzuführen – auch im Bereich der Geschwindigkeit. So konnten deutlich mehr Temposünder als in früheren Jahren überführt werden – nicht nur im Raserbereich. Laut Schmidt haben auch kleinere und grössere Unfälle mit oder ohne Körperverletzung zugenommen, namentlich in den Parkplatzbereichen der Einkaufszentren, wo bei Unachtsamkeit so manche Delle entsteht. Zwar wurden insgesamt innert Jahresfrist rund 600 Fälle mehr registriert, aber beim Statthalteramt gleichzeitig auch 900 mehr erledigt.
Über 200 Schwarzfahrende erwischt
Während die Zahl der Parkbussen stabil ist, ist sie bei Schwarzfahrerinnen und -fahrern im öffentlichen Verkehr anhaltend hoch: Auch im vergangenen Jahr wurden über 200 Personen erwischt, die ohne Billett den Zug oder das Postauto benützt haben. Wer ein erstes Mal ertappt wird, zahlt 150 Franken Busse. Das kann sich im Wiederholungsfall auf 700 bis 900 Franken steigern. Wer mit der Busse nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit einer Einsprache und final den Gang ans Einzelgericht. Verweigert jemand die Zahlung, so droht eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe: der Gang ins Vollzugszentrum Bachtel. «Das kommt regelmässig vor. Andernfalls wird die Busse bei unmittelbar drohender Haft dann in letzter Minute doch beglichen», sagt Claude Schmidt. Es gilt die Regel: Bei Zahlungsverweigerung entsprechen 100 Franken einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe (vier Stunden). Falls die beschuldigte Person nicht in der Lage ist, die Busse zu bezahlen, kann diese auf Gesuch hin durch gemeinnützige Arbeit getilgt werden (ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe entspricht dann vier Stunden gemeinnütziger Arbeit). Verweigert sich letztlich jemand voll, so wird nach erfolgloser Betreibung die Angelegenheit an die Bewährungs- und Vollzugsdienste übergeben, dann ist Gefängnis nicht mehr abzuwenden. Zahlt jemand die Gebühren nicht, so kann das nicht in Haft umgewandelt werden. «Hier müssen wir einen beträchtlichen Betrag abschreiben», sagt Claude Schmidt. Ja, die Zahlungsmoral lässt zu wünschen übrig. Das Statthalteramt ist aber auch in vielen anderen Bereichen zuständig, zum Beispiel, wenn es zur Missachtung der Tierschutzverordnung kommt und das Veterinäramt interveniert. Das komme zwar nicht häufig vor, sei aber wegen der vielen Akten sehr aufwendig. Wenn Chauffeure die Ruhezeitverordnung nicht einhalten, das Lebensmittelgesetz übertreten, das Abfallgesetz missachtet oder das Betäubungsmittelgesetz übertreten wird (70 Fälle im vergangenen Jahr) – so kommt das Statthalteramt auf den Plan. Und es wird aktiv, wenn jemand nicht in den Zivilschutz einrückt. Im Vergleich zu den Verstössen im Strassenverkehrsgesetz fallen diese Zahlen aber nicht besonders ins Gewicht, genauso wenig wie beim Lotteriegesetz, bei der Fremden- oder Baupolizei (Schwarzarbeit), bei Jagd- oder Vogelschutz und im Bereich der Fischerei.
Nur 37 Rekurse eingegangen
Beim Bezirksrat, dem der Statthalter von Amtes wegen als Präsident vorsteht, und dem im Weiteren Ruth Früh und Rolf Kuhn angehören, gingen im vergangenen Jahr 37 Rekurse und Beschwerden ein – deutlich weniger als in den Vorjahren. Erfreulich insbesondere der Rückgang beim Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Nur gerade vier Fälle musste der Bezirksrat im Jahr 2022 behandeln. Im Jahr 2017 waren es noch 25 und im Durchschnitt der vergangenen Jahre 10 bis 15 Fälle. «Das ist in unserem Bezirk ein Verdienst der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). In anderen Bezirken ist die Zahl der Beschwerden wesentlich höher», fügt Claude Schmidt an. Weil hier regelmässig umfassende Zwischenbeschlüsse notwendig sind, erhöht das den Aufwand des Beschwerdeverfahrens und führt zu längeren Verfahrensdauern. Aber auch im Sozialhilfebereich liegt die Zahl der Eingänge von Rekursen (7) im tiefen Bereich. 2020 waren es deren 11.
Entspannung der Geschäftslast
Der Bezirksrat musste ausserdem nur drei Stimmrechtsrekurse behandeln und sich in fünf Fällen beim öffentlich-rechtlichen Personal einschalten. Schwankend sind die Zahlen bei Rekursen im Schulwesen – etwa bei Klassen- oder Schulhauszuteilungen. Häufiger kommt das in Obfelden und Stallikon vor, wo Distanzen grösser sind als anderswo.
Der Bezirksrat visitiert ausserdem die Gemeinden. «Die Visitationen hinterliessen einen guten Gesamteindruck rechtmässiger und pflichtgemässer Geschäftsführung», heisst es im Geschäftsbericht zuhanden des Regierungsrats. Insgesamt spricht der Bezirksrat von einer Entspannung der Geschäftslast im Jahr 2022.


