Mit falschen Angaben Covid-19-Kredit erschlichen

Bezirksgericht: 33-jähriger Firmenbesitzer wegen Betrugs verurteilt

In einzelnen Bereichen – etwa bei Vergewaltigungen oder anderer häuslicher Gewalt – ist der Gang zur Polizei häufiger. Die Dunkelziffer ist gleichwohl hoch. (Bild Werner Schneiter)
In einzelnen Bereichen – etwa bei Vergewaltigungen oder anderer häuslicher Gewalt – ist der Gang zur Polizei häufiger. Die Dunkelziffer ist gleichwohl hoch. (Bild Werner Schneiter)

Mit falschen Angaben hat der Gesellschafter und Geschäftsführer einer im Kanton Zug domizilierten Firma einen Covid-19-Kredit von 60000 Franken erschlichen. Unter anderem wegen Betrugs wurde er vom Bezirksgericht Affoltern zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Weil der 33-jährige, im Säuliamt aufgewachsene Mann mit serbischen Wurzeln einem «Deal» der Staatsanwaltschaft zustimmte, kam vor Gericht das abgekürzte Verfahren zur Anwendung. «Ich bin heute ein ganz anderer Mensch als damals, als ich in schlechte Gesellschaft geriet», sagte er dem Verhandlungsleiter im Rahmen der kurzen Befragung. Und schob nach, dass er mit diesem unrechtmässig ausbezahlten Kredit die Firma retten wollte. Er sprach von nicht bezahlten Rechnungen von zwei seiner Kunden in der Höhe von gesamthaft 90000 Franken. «Ich war zu dieser Zeit im Gefängnis und konnte nichts dagegen unternehmen», fügte er bei und fand vor Gericht sowohl entschuldigende als auch relativierende Worte. «Ich habe falsch gehandelt. Es tut mir leid. Aber nicht alles ist ganz bewusst passiert.»

Nun ja, der Mann wurde vom Zürcher Obergericht 2022 wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung und Verstosses gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Im Februar 2024 erfolgte die Entlassung. Aufgrund von zwei weiteren Vorstrafen wegen verschiedener Verkehrsdelikte in früheren Jahren kassierte er in einem Fall 18 Monate auf Bewährung. Der verheiratete Mann hat Kinder, arbeitet derzeit in einem 50-Prozent-Pensum und hat nach eigenen Angaben Schulden in der Höhe von rund 100000 Franken.

Im März 2020 beantragte der Firmenbetreiber einen zinsfreien, fünfjährigen Covid-19-Kredit von 60000 Franken. Dies gemäss der damals geltenden Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung. Dabei täuschte der Beschuldigte vor, die dazu notwendigen Voraussetzungen erfüllt zu haben – unter Angabe eines falschen Umsatzerlöses. Er sicherte zu, damit die laufenden Liquidationsbedürfnisse zu decken. Tatsächlich liess er sich Geld auf sein Privatkonto für Privatzwecke überweisen. Einen Teil des gewährten Kredits nutzte er für Zahlungen privater Natur, unter anderem für Miete und Krankenkasse. Zum Zeitpunkt der Antragstellung verfügte er über einen Kontostand von Fr. 250.03 sowie über offene Betreibungen und Konkursandrohungen. «Der Beschuldigte täuschte den Kreditgeber deshalb bewusst über den Umstand hinweg, dass sich die Kreditnehmerin längst in einer finanziellen Schieflage befand, unabhängig von der Pandemie», heisst es in der Anklageschrift.

Ein weiterer Anklagepunkt: Misswirtschaft durch den Konkursschuldner. Als das Gericht den Konkurs über die Gesellschaft eröffnete, verfügte diese über keinerlei Aktiven, aber es bestanden offene Forderungen von 146000 Franken. Der Mann unterliess es, eine erforderliche Zwischenbilanz zu erstellen und durch eine Revisionsstelle prüfen zu lassen. Ebenso kam er der Pflicht nicht nach, die Bilanz beim Konkursgericht zu deponieren. Damit habe er die Verschleppung des Konkurses bewirkt, was aufgrund laufender Kosten zu einer Verschlimmerung der Vermögenslage der Gesellschaft geführt habe, sagt die Staatsanwaltschaft. Dazu wird ihm auch die Unterlassung der Buchführung vorgeworfen.

Wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung wurde der Mann zu 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt – verbunden mit der maximalen Bewährungsfrist von fünf Jahren. Das Bezirksgericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. 15 Monate hält der Gerichtsvorsitzende für angemessen. «Sie haben Freude an der Familie und sind ein anderer Mensch geworden, deshalb trotz der Vorstrafen nochmals bedingt, aber mit maximaler Probezeit. Das schaffen Sie», sagte der Verhandlungsleiter. Die Schuldenlast ist allerdings erdrückend. Er hat sich verpflichtet, der Bürgschaftsgenossenschaft für KMU 60000 Franken zurückzuzahlen. Dazu gesellen sich nun auch noch die Verfahrenskosten am Bezirksgericht von gut 4000 Franken. Die Kosten für den Pflichtverteidiger (3400 Franken) werden – wie üblich – auf die Staatskasse genommen.

Urteil DH 260 005 vom 14. August 2026, abgekürztes Verfahren.

15

Monate Gefängnis auf Bewährung kassierte der Firmenbesitzer.

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