Mit fast 240 km/h durch den Islisbergtunnel gerast

Bezirksgericht: 24 Monate auf Bewährung

Es kommt oft vor, dass die Geschwindigkeitslimite im Islisbergtunnel gesprengt wird – manchmal auf krasse Weise, wie der Fall des Nordmazedoniers zeigt. (Archivbild -ter.)

Mit seinem 600 PS starken Audi raste ein 38-jähriger Nordmazedonier im November 2024 durch den Islisbergtunnel Richtung Luzern – der Tacho zeigte auf der Höhe von Hedingen 239 km/h. Nach Abzug der Toleranz (5 km/h) hat er die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um 134 km/h überschritten. Laut Staatsanwaltschaft verlängerte sich dadurch der Anhalteweg im Falle einer Notbremsung von 80 auf rund 245 Meter. «Weil er nicht auf den Tacho schaute, nahm er zumindest billigend in Kauf, zu schnell zu fahren», heisst es in der Anklageschrift, welche die Raserfahrt als qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln wertet.

Auf der Autobahn ausgestiegen

Doch damit nicht genug: Weiter wird dem in der Zentralschweiz wohnhaften Mann ein anderes Vergehen zur Last gelegt: So hat er Anfang April 2025 auf der A4, Gemeindegebiet Birmensdorf, im Streit mit seiner damaligen Freundin «mutwillig derart heftig» gegen die Frontscheibe geschlagen, dass diese zersprang. Das beeinträchtigte das Sichtfeld der Lenkerin. Hernach zog er als Beifahrer die Handbremse, brachte das Fahrzeug zum Stillstand und stieg auf der Autobahn aus. Das legt ihm die Staatsanwaltschaft als Führen eines Motorfahrzeugs trotz Ausweisentzugs zur Last. Der Führerausweis wurde ihm am 22. Januar 2025 auf unbestimmte Zeit entzogen.

Vor Bezirksgericht Affoltern kam das abgekürzte Verfahren zur Anwendung. In diesem Fall müssen Richterinnen und Richter nur noch prüfen, ob sie mit dem Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft «leben» können. Vorliegend ist das der Fall. Wegen qualifiziert grober Verletzung von Verkehrsregeln in zwei Fällen, wegen Beeinträchtigung der Betriebssicherheit eines Fahrzeugs und wegen Fahrens ohne Berechtigung kassiert der Mann eine bedingte Gefängnisstrafe von 24 Monaten. Und dazu eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 80 Franken und eine (zu bezahlende) Busse von 2000 Franken – dies bei einer Probezeit von drei Jahren. Verknüpft ist damit auch die Weisung, das Lernprogramm Start (risikobereite Verkehrsteilnehmende) zu absolvieren. Sodann hat der Mann die Verfahrenskosten von rund 4000 Franken zu tragen. Hierbei wurde ein beim Beschuldigten sichergestellter Bargeldbetrag von 1500 Franken verwendet.

Urteil DH 260 001 vom 17. April 2026, abgekürztes Verfahren

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