Mobilfunkanlagen ausserhalb des Baugebiets kaum möglich

Kantonales Amt für Raumentwicklung verweigert 5G-Bau in Wettswil
«Sunrise» kann die beim ehemaligen Bahnwärterhäuschen an der Moosstrasse in Wettswil geplante 5G-Mobilfunkanlage nicht realisieren. Laut kantonalem Amt für Raumentwicklung (ARE) liegt dieser Standort im Landwirtschaftsgebiet – ausserhalb einer Bauzone, wo für solche Bauten strengere Vorschriften gelten.
Diesen Entscheid kann der Verein «Stop 5G in Wettswil» als Erfolg verbuchen. Verena Berger, zusammen mit Eva Wolfsgruber Co-Präsidentin des Vereins, sagt: «Dass 148 Wettswiler und Wettswilerinnen, dazu einige Organisationen, den Baurechtsentscheid verlangt haben, ist aussergewöhnlich. Das zeigt Interesse und die Vorbehalte gegenüber solchen Vorhaben.»
Dem ARE-Entscheid ging ein langes Hin und Her voraus. Sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Ausschreibung des Projekts wurde die Bauherrin aufgefordert, den Bedürfnisnachweis für den Bau dieser Anlage am fraglichen Standort nachzureichen. Für «Sunrise» war aber offenbar klar, dass das Areal in der Gewerbezone liegt, was einen Bau ermöglichen würde – dies, nachdem die Wettswiler Baukommission in ihrer ersten öffentlichen Ausschreibung zum gleichen Schluss kam. Und hernach vom kantonalen Baurekursgericht zurückgepfiffen wurde: Die Ausschreibung musste abermals publiziert werden. Bei der zweiten Ausschreibung haben weitere 20 Einwohnerinnen und Einwohner den Baurechtsentscheid verlangt.
Das ARE, zuständig für Bauten ausserhalb von Bauzonen, macht in seinem Entscheid klar, dass das vorliegende Bahnareal nicht mehr Teil des Siedlungsgebietes, sondern der Landwirtschaftszone zugeteilt ist. Gemäss regionalem Richtplan wird es obendrein von einem Landschaftsförderungsgebiet, mit dem Schwerpunkt, unverbaute Räume zu erhalten, überlagert.
Offen ist, ob nun «Sunrise» die vom ARE verlangte Standort-Evaluation nachreicht und darlegen kann, inwiefern man auf diesen Standort angewiesen ist. Oder – nach dem ARE-Entscheid wahrscheinlicher – nach einem anderen Standort Ausschau hält. Klar ist, dass der Bau von Mobilfunkanlagen heute mit Haftungsrisiken verbunden ist. Das gilt auch für Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die ihre Liegenschaften für solche Bauten zur Verfügung stellen – und zwar mit Blick auf mögliche gesundheitliche Schädigungen, die in Studien nachgewiesen werden.
Langzeit-Unbedenklichkeitsstudien liegen noch keine vor. «Auch SwissRe warnt vor Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit 5G und will dieses Risiko nicht versichern. Sogar Mobilfunkhersteller warnen vor gesundheitlichen Risiken», fügt Verena Berger bei. Sie verweist in diesem Zusammenhang auch auf den scheidenden Bundesrat Alain Berset, der sich in seiner Wohngemeinde im Kanton Freiburg 2018 mit Verweis auf die bekannten gesundheitsschädigenden Folgen erfolgreich gegen eine Mobilfunkanlage gewehrt hatte.
Der Verein «Stop 5G in Wettswil» sieht im Endausbau des Glasfasernetzes in der Gemeinde die bessere Variante. Nicht nur, weil es quasi vor der Türe liegt. «Es ist viel schneller, sicherer und strahlungsfrei, also für die Gesundheit völlig unbedenklich und braucht viel weniger Strom», hält der Verein fest.