Nachbesserungen nötig
Arbeiten an Betonbelag und Lärmschutzwänden in Obfelden
Seit Mitte Jahr ist der neue Autobahnzubringer in Betrieb zur Umfahrung der Gemeinden Obfelden und Ottenbach. Wie so oft bei Strassenbauprojekten wurden die Probleme allerdings eher verlagert statt behoben: Nun stauen sich die Autos nicht mehr in den Dörfern, dafür aber auf dem Zubringer und spätestens auf der Autobahnbrücke. Diese kommt langsam aber sicher an ihre Kapazitätsgrenze.
Daher ist seit längerer Zeit eine zusätzliche Überführung ins Gebiet Moosbachstrasse Thema. Im Juni hat das Zürcher Amt für Mobilität eine Planungsstudie für eine zweite Autobahnquerung in Auftrag gegeben. Eine Studie soll bis zirka in einem Jahr die Fakten dazu schaffen. Wie die Zukunft ohne Entlastung aussehen könnte, davon erhielt man am 1. November einen Vorgeschmack: An diesem Feiertag stürmte die Kundschaft aus den Innerschweizer Kantonen in die Affoltemer Fachmärkte und sorgte für ein veritables Verkehrschaos.
Nachbesserungen an Belag und Lärmschutz
Erschwert wird die Nutzung des Zubringes durch verschiedene Nachbesserungen, welche an der neuen Strasse bereits nötig wurden oder noch werden. Anfang November wurden in der Unterführung nächtliche Instandsetzungsarbeiten durch die Firma Anliker AG ausgeführt. Auf Anfrage des «Anzeigers» spricht Thomas Maag, Mediensprecher der Baudirektion des Kantons Zürich, von Nachbesserungen an den Fugen der Fahrbahn.
Ein weiteres Problem besteht bei der Einmündung der Zwillikerstrasse in die neue Muristrasse. Die Stelle gab bereits Anlass zu grösseren Diskussionen in den sozialen Medien. Ein Beitrag über die gefährliche Ausfahrt generierte über 40 Kommentare und veranlasste auch den Obfelder Gemeindepräsident Stephan Hinners zu einer Antwort. Darin verwies er auf das Tiefbauamt Zürich, das für die Planung und Realisation zuständig sei.
Wie hoch sind die Kosten – und wer bezahlt?
Wer übernimmt die Kosten, die durch die Nachbesserungen entstehen? Ob es sich um Baumängel oder Planungsfehler handelt, liess das Tiefbauamt in einer Nachfrage offen. In der knappen schriftlichen Antwort wurde lediglich erklärt, dass diese Frage noch in Abklärung sei.
Auch darüber, wie hoch die Kosten voraussichtlich ausfallen dürften, war nichts zu erfahren. Thomas Maag schrieb dazu: «Da in der Überdeckung noch nicht alle Massnahmen feststehen oder umgesetzt sind, können die Kosten zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden». Bei Planungsfehlern wird wohl der Kanton oder eines der beteiligten Ingenieurbüros die Verantwortung für den Fehler übernehmen. Sollte es sich um Ausführungsmängel handeln, dürfte vermutlich die Anliker AG oder eines der involvierten Subunternehmen zur Kasse gebeten werden. Der Kommunikationsverantwortliche von Anliker wollte zum Thema keine Stellung nehmen.
Damit haben noch sehr viele Punkte Klärungsbedarf. Was klar ist: Seit dem 6. Dezember wird erneut nachgebessert. Um die ungenügenden Sichtweiten bei der Einmündung zu korrigieren, wird nun die Lärmschutzwand leicht zurückversetzt. Dass es sich um aufwendige Korrekturarbeiten handelt, lässt sich aus der Dauer der geplanten Baustelle ableiten. Zwei Monate sind für die Behebung der Mängel eingeplant.
Während der Bauarbeiten kommt mit einer Lichtsignalanlage die nächste Verkehrsbehinderung auf die Bevölkerung zu. Diese Anlage soll gemäss Baustellen-Info allerdings nur ausserhalb der Stosszeiten in Betrieb sein. Für die Anwohnenden im Weiler Bickwil gibt es weitere Behinderungen. So wird die Zwillikerstrasse bis zu den Feiertagen einspurig geführt. Wer das Quartier verlassen will, muss einen Umweg in Kauf nehmen. Ab Januar erfolgt der Verkehrsfluss dann über den Parkplatz der Landi-Filiale.
Lösungen für Betonfahrbahn gesucht
Weitere Nachbesserungsarbeiten stehen gemäss dem Tiefbauamt bezüglich der Betonfahrbahn in der Unterführung an. «Wir haben verschiedene Rückmeldungen über den Fahrkomfort und die Ebenheit der Waschbetonoberfläche in der Überdeckung Bickwil erhalten», sagt Thomas Maag dazu.
Auf Nachfrage erklärt er, dass eine Betonoberfläche sich beim Überfahren nie gleich anfühlen werde wie ein Asphaltbelag. «Mit der abwärts verlaufenden Kurve in der Unterführung in Verbindung mit den Schubkräften des Schwerverkehrs haben wir uns für den Einbau einer Betonfahrbahn entschieden». Diese sei auf eine Lebensdauer von gut 50 Jahren ausgelegt, während ein Asphaltbelag eine maximale Lebensdauer von 30 Jahren aufweist. Das Tiefbauamt prüfe nun mit den involvierten Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, wie die Fahrbahnoberfläche bezüglich Fahrkomfort und Ebenheit verbessert werden kann. Wann dort nachgebessert wird, ist noch unklar.