«Nein, Hochhäuser können wir uns nicht vorstellen»

Wie soll sich die Gemeinde Wettswil in 20 Jahren verändern? Gemeindepräsidentin Katrin Röthlisberger erklärt, was es mit dem Entwicklungsleitbild auf sich hat.

Auch hier im Gebiet Schachenweg/Bruggen in Wettswil wären gemäss dem räumlichen Entwicklungsleitbild dereinst Erneuerung und Weiterentwicklungen denkbar. (Bild Luc Müller)
Auch hier im Gebiet Schachenweg/Bruggen in Wettswil wären gemäss dem räumlichen Entwicklungsleitbild dereinst Erneuerung und Weiterentwicklungen denkbar. (Bild Luc Müller)

«Anzeiger»: Der Kanton, genauer das Amt für Raumentwicklung, hat gefordert, dass Wettswil und Bonstetten ein räumliches Entwicklungsleitbild entwickeln. Warum?

Kathrin Röthlisberger: Das Amt für Raumentwicklung verlangte, dass eine Gesamtschau über beide Gemeinden erstellt werden sollte, da diese praktisch zusammengebaut sind.

Es wurde das räumliche Entwicklungsleitbild Bonstetten-Wettswil erarbeitet. Warum haben die beiden Gemeinden zusammengearbeitet, obwohl ja keine Fusion angestrebt wird?

Da die beiden Gemeinden vom Amt für Raumentwicklung gemeinsam den Auftrag gefasst haben, die Möglichkeit unserer räumlichen Entwicklungsvorstellungen in einem gemeinsamen Planungsprozess zu konkretisieren, war eine Zusammenarbeit die logische Folge.

In den vergangenen 15 Jahren ist die Einwohnerzahl von Wettswil um 1000 Personen auf rund 5300 Einwohner gewachsen. Wie soll die Entwicklung in den nächsten 20 Jahren sein?

Wettswil strebt so weit als möglich ein moderates Wachstum an.

In der Bauzone von Wettswil finden theoretisch noch rund 3000 Personen Platz. Eine grosse Baulandreserve findet sich westlich des Dorfkerns, im Gebiet Weierächer-Grabmatten. In dieser rund 8,3 Hektaren grossen Fläche werden zwischen 1000 und 1200 Personen erwartet. Wird die Gemeinde also noch um 3000 Personen wachsen und das gesamte Baugebiet verbaut und entstehen vor allem Hochhäuser?

Da wir wissen, dass im Gebiet ­Weierächer-Grabmatten rund 1000 neue Einwohner zuziehen werden, wollen wir keine weitere Aufzonung einzelner Wohngebiete. Einzig im Raum des Bahnhofs Bonstetten-Wettswil und im nördlichen Dorfteil, könnten wir uns allenfalls eine Verdichtung vorstellen. Und nein, Hochhäuser können wir uns nicht vorstellen.

Der Klimawandel nimmt zu. Hitzesommer sorgen dafür, dass sich Siedlungsgebiete aufheizen. Wo ist das in Wettswil ein Problem und was will man als Gemeinde dagegen tun?

Die bestehenden Kaltluftvolumenströme wurden gesichert, sodass die nächtliche Abkühlung langfristig erhalten und das Siedlungsgebiet von nächtlicher Überwärmung geschützt wird. Dazu wurden Durchlüftungskorridore sichergestellt und für die Abkühlung relevante Grünflächen erhalten. Während Hitzeperioden dienen sie aufgrund der hohen Durchgrünung mit grossen, schattenspendenden Bäumen als Entlastungs- und Erholungsräume für die Bevölkerung.

Werden neue Grünflächen in Wettswil geschaffen oder bestehende geschützt?

Bestimmt werden solche geschützt und bei Neubauten auf neue Grün­flächen geachtet. Die attraktiv gestalteten und unterschiedlich nutzbaren ­öffentlich zugänglichen Frei- und ­Grünflächen schaffen klimawirksame Erholungs­räume im Siedlungsgebiet. Sie dienen als Ruhe- und Begegnungsorte oder als naturnahe Spielplätze für Kinder und Jugendliche.

Auch die Mobilität ist ein Thema. Was sind die wichtigsten Punkte für die Zukunft von Wettswil?

Wir wollen weiterhin auf ein gutes ÖV-Angebot achten. Der Bahnhof, die Dorfkerne, Schulanlagen, das Industriegebiet sowie die Naherholungsräume sollen über sichere und direkte Fuss- und Radverbindungen gut erreichbar sein. Ebenso soll die E-Mobilität gefördert werden, dies jedoch auf übergeordneter Ebene der Standortförderung.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Wettswil können nun das räumliche Entwicklungsleitbild mitgestalten. Sie sind zur Mitwirkung eingeladen. Was passiert mit Ideen aus der Bevölkerung?

Bis zum 31. Oktober ist die Bevölkerung nun eingeladen, sich zum räumlichen Entwicklungsleitbild zu äussern. Anschliessend werden die Eingaben geprüft und über eine allfällige Aufnahme ins räumliche Entwicklungsleitbild entschieden. Dies wird vom Planungsausschuss der jeweiligen Gemeinde ­erarbeitet.

Wie geht es konkret weiter mit dem Entwicklungsleitbild? Ist dies schlussendlich bindend für die Gemeinde?

Wie wir bereits an der öffentlichen Präsentation in Wettswil vom 26. September erwähnten, ist das räumliche Entwicklungsleitbild behördenverbindlich, jedoch nicht für den privaten Grundeigentümer. Dieser muss sich jedoch an die Nutzungsplanung, Bau- und Zonenordnung, Quartierplan, Gestaltungsplan sowie kommunale Richtpläne und Leitbilder halten. Das räumliche Entwicklungsleitbild wird durch den Gemeinderat festgelegt und kommt nicht an die Urne. Interview: Luc Müller

In Wettswil und Bonstetten läuft Mitwirkung

Das räumliche Entwicklungsleitbild steht auf der offiziellen Homepage der Gemeinde Wettswil unter www.wettswil.ch zum Download zur Verfügung.

Es liegt auch in der Gemeindeverwaltung, Bereich Bevölkerungsdienste, Einwohnerkontrolle während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Mitwirkung, an der die Bevölkerung teilhaben kann, läuft bis zum 31. Oktober 2022.

Unter www.mitwirken-wettswil.ch kann die Bevölkerung direkt ihre Meinung kundtun. Hier können Anmerkungen nach einer Anmeldung direkt im Bericht eingetragen werden.

Auch die Bewohner von ­Bonstetten können an der Mitwirkung ­teilnehmen unter www.mitwirken-bonstetten.ch. Auch hier können Rückmeldungen direkt in den Bericht eingetragen werden, wenn man sich vorher auf der Seite angemeldet hat. (red.)

«Wettswil strebt so weit als möglich ein moderates Wachstum an.»

 

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