Nein zur Parkkartenverordnung

Gemeindeversammlung in Knonau

Die dritte Modulbauerweiterung des Schulhauses Aeschrain befindet sich im Obergeschoss. Sie wurde auf einem der bereits bestehenden Module platziert. (Bild Marianne Voss)

Von den drei offiziellen Traktanden der Gemeindeversammlung in Knonau am vergangenen Donnerstag gab nur eines zu Diskussionen Anlass. Es ging um die Genehmigung der neuen Parkartenverordnung. Seit die Chamstrasse saniert ist und keine Parkbegrenzungen mehr signalisiert sind, werden die Gratis-Parkplätze vermehrt von Pendlern genutzt. Für die Anwohnenden bleiben oft nur wenige Parkmöglichkeiten. Die neue Parkkartenverordnung sieht vor, dass in allen 30er-Zonen nur noch maximal vier Stunden gratis parkiert werden kann. Mit einer Parkkarte zu 40 Franken pro Monat, respektive 400 Franken pro Jahr, können Einwohnende auf dem ganzen Gemeindegebiet von Knonau unbegrenzt frei parkieren. Grundsätzlich begrüssten die Stimmberechtigten die neue Regelung. Nach der Klärung einiger Fragen und einer kurzen Diskussion stellte ein Stimmbürger einen Rückweisungsantrag des Geschäftes. Er begründete den Antrag mit fehlenden oder verwirrenden Informationen. Der Rückweisungsantrag wurde mit 34 Stimmen – gegen 27 Stimmen für den Antrag des Gemeinderates – angenommen.

Mehr Kosten für drittes Schulmodul

Zu keinen Diskussionen Anlass gaben das Budget mit dem Steuerfuss sowie die Baukreditabrechnung des dritten Schulmoduls. Beide Geschäfte wurden von den 67 anwesenden Stimmberechtigten einstimmig oder mit grossem Mehr gutgeheissen. Das Budget 2024 präsentierte Gemeinderätin Brigitta Trinkler. Es sieht bei einem Gesamtaufwand von knapp 13,9 Millionen Franken einen Gesamtertrag von gut 14,6 Millionen Franken vor. Der Ertragsüberschuss von 782300 Franken wird dem Eigenkapital zugewiesen. Die Nettoinvestitionen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Verkehr, Umwelt, Raumordnung und Verwaltungsliegenschaften, belaufen sich auf gut 1,4 Millionen Franken und sind etwas tiefer als im 2023. Die Steuereinnahmen werden als leicht steigend prognostiziert. Wesentlich mehr Ausgaben sind im Vergleich zu 2023 in der Allgemeinen Verwaltung vorgesehen, in anderen Bereichen sind tiefere oder nahezu gleiche Kosten budgetiert. Der Steuerfuss bleibt unverändert bei 96 Prozent.

Für die Schulraumerweiterung mit einem dritten Modul wurde an der Gemeindeversammlung vom Dezember 2021 ein Kredit von 400000 Franken gesprochen. Nun konnte das Projekt abgeschlossen werden. Es zeigt wegen Stahlpreiserhöhung und Transportkosten mehr Aufwendungen bei den Elektroinstallationen sowie umfangreicherer Mobiliarbeschaffung eine Kreditüberschreitung von 34560 Franken.

Feuerwerk und reformierte Kirche

Gemeindepräsidentin Esther Breitenmoser informierte, dass beim Knonauer Gemeinderat zwei Anfragen gemäss §17 eingegangen sind. Es geht bei beiden um die Regelung des Abbrennens von Feuerwerk. Die Anfragestellenden begehren eine Anpassung der Polizeiverordnung mit einem Feuerwerksverbot oder einer Einschränkung der Art des Feuerwerks. Das Thema wurde bereits an der Gemeindeversammlung im Juni diskutiert. Es wird bemängelt, dass der Gemeinderat seither dem Begehren nicht nachgegangen ist. An der Gemeindeversammlung vom vergangenen Donnerstag wurden die Anfragen sowie die ausführliche Antwort des Gemeinderats verlesen. Unter anderem steht darin: «Im Gemeinderat herrscht Einigkeit darüber, dass auf dem Gemeindegebiet von Knonau eine zeitliche Einschränkung für das Abbrennen von Feuerwerk vorgeschrieben werden soll. Der Entscheid über die Anpassung der Polizeiverordnung wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen gefällt, sodass die Abstimmung über die angepasste Polizeiverordnung an der Gemeindeversammlung vom Juni 2024 erfolgen kann.» Die Anfragestellenden waren einverstanden mit dieser Antwort.

Als Abschluss des Abends – vor dem Apéro – tagte noch die reformierte Kirchgemeinde. Die 20 noch verbleibenden Stimmberechtigten genehmigten das Budget mit einem Aufwand von 338 500 Franken und einem Aufwandüberschuss von 500 Franken.

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