Noch dürfen die Autos durch
Fahrverbot zwischen Zwillikon und Bickwil durch Rekurs blockiert

Das von Affoltern und Obfelden gemeinsam beschlossene Fahrverbot zwischen Zwillikon und dem Obfelder Ortsteil Bickwil ist derzeit noch durch einen Rekurs blockiert.
Am Anfang stand eine Petition aus Affoltern, die sich gegen den Schleichverkehr auf dieser Verbindung wandte. Anfragen in Obfelden zielten in die gleiche Richtung. Im September 2025 beschlossen Stadt Affoltern und Gemeinde Obfelden gemeinsam, den Abschnitt zwischen Schützenhaus Zwillikon und dem Parkplatz des Kynologischen Vereins Obfelden mit einem Fahrverbot für Autos und Motorräder zu belegen. Für Forst- und Landwirtschaftsverkehr bleibt der Abschnitt offen. «Damit erhöht sich die Sicherheit, insbesondere für den Langsamverkehr, wie zum Beispiel Fussgängerinnen, Fussgänger, Velofahrende und für Kinder, die Teile der Strecke als Schulweg nutzen», hiess es in einer gemeinsamen Mitteilung.
Der Fahrverbotsentscheid beider Gemeinden stützt sich auch auf ein Gutachten, das auf der schmalen Fahrbahn Gefährdungspotenzial für den Langsamverkehr und Schulwegsicherheit ortet. Nach Umsetzung soll die Massnahme regelmässig überprüft werden. «Sollte das Fahrverbot nicht den gewünschten Effekt bringen, werden in einer zweiten Phase bauliche Massnahmen geprüft, heisst es in der gemeinsamen Mitteilung.
Vorerst aber bleibt die Strecke offen. Denn gegen den Fahrverbotsentscheid auf dem Abschnitt sind drei Rekurse eingegangen. Einer davon wurde zurückgezogen, auf einen zweiten nicht eingetreten. Ein dritter ist noch hängig, wie die Rekursabteilung der Kantonspolizei auf Anfrage bestätigt. «Wir haben die Rekurse zur Kenntnis genommen. Zu laufenden Verfahren nehmen wir aber inhaltlich keine Stellung», sagt Stefan Trottmann, Stadtschreiber Affoltern, auf Anfrage. Auch die Gemeinde Obfelden äussert sich nicht. (-ter.)


