Nur Bonstetten erlaubt Raketen
In dreizehn Gemeinden herrscht auch für die 1.-August-Feiern ein allgemeines Verbot für Feuer und Feuerwerk. Nur Bonstetten macht eine Ausnahme.

An den Feiern zum 1. August wird es in diesem Jahr in den Gemeinden im Bezirk Affoltern kein Feuerwerk oder Höhenfeuer geben. Die Gemeinden haben das Feuerverbot des Kantons Zürich, das schon seit vergangener Woche gilt, zusätzlich verschärft.
Auf Empfehlung des Kantons Zürich gehen die Gemeinden im Bezirk Affoltern, wie in anderen Bezirken auch, noch weiter. Sie verhängen ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet.
In Bonstetten sind Raketen erlaubt
Doch es gibt eine einzige Gemeinde, die hier ausschert: Bonstetten. Hier darf man im Dorf eine 1.-August-Rakete steigen lassen oder einen Vulkan anzünden – solange man weiter als 200 Meter weg vom Wald ist, wie das Kantonale Feuerverbot vorschreibt. «Der Kanton sieht ja ausdrücklich vor, dass Feuerwerk erlaubt ist, wenn genügend Abstand zum Wald eingehalten wird», betont Arianne Moser, Gemeindepräsidentin von Bonstetten. «Wir halten uns an den Kanton und wollen unsere Einwohner nicht zusätzlich einschränken», so Moser weiter. Bei der offiziellen 1.-August-Feier in Bonstetten auf dem Hof der Familie Weiss gibt es aber wegen des kantonalen Feuerverbotes Abstriche. Das geplante Feuerwerk und das Höhenfeuer sind abgesagt, weil der benötige Abstand von 200 Metern zum Wald nicht gewährt ist.
Wald ist noch zu trocken
Bei den gemeindlichen Feuerverboten gibt es eine Ausnahme: In Gärten oder Terrassen darf der Grill angefeuert werden. Nur die Stadt Affoltern macht dabei klare Vorgaben: Im Siedlungsgebiet darf nicht mit Holz oder Kohle grilliert werden – erlaubt sind nur Elektro- und Gasgrills.
Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot hat zur Folge, dass die geplanten Höhenfeuer in Hedingen und Zwillikon abgesagt werden. Die Feier in Zwillikon, wo auch das 1.-August-Feuerwerk abgesagt ist, wird nicht wie geplant auf dem Festplatz oberhalb Rütirain stattfinden, sondern neu auf dem Dorfplatz Zwillikon.
Der Kanton hat das Feuerverbot im Wald und bis zu 50 Meter in Waldesnähe am Mittwoch nochmals überprüft und auch für den 1. August verhängt. In der Zwischenzeit hat es zwar geregnet, aber nicht genügend. Ein Verbot werde erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben, informiert der Kanton. Grund für das kantonale Feuerverbot in Waldesnähe ist die anhaltende Trockenheit. Der Waldboden und die Bäume sind sehr trocken, ein kleiner Feuerfunke würde genügen, um einen Waldbrand zu entfachen. «Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen und solche in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills», schreibt der Kanton Zürich. Grundsätzlich sind gemäss dem kantonalen Feuerverbot an den 1.-August-Feiern Feuerwerk und Höhenfeuer erlaubt. Der Kanton Zürich schreibt dazu: «Ein Mindestabstand von 200 Metern vom Waldrand muss für das Abfeuern von Feuerwerk (Raketen, Vulkane) und das Entfachen von Brauchtumsfeuern (1.-August-Feuer) eingehalten werden.» Anders als beim letzten Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Zürich 2018, haben sich die Gemeinden via Gemeindepräsidentenverband abgesprochen, wie Christoph Rohner, Gemeindeschreiber von Hausen, erklärt. «Das hat dafür gesorgt, dass die Feuerverbote einheitlich daherkommen und die Gemeinden frühzeitig voneinander wussten.»
Keine Höhenfeuer – Grillkohleverbot in Affoltern
Das gilt für die 1.-August-Feiern in den Gemeinden im Bezirk Affoltern:
- Feuerverbot: In dreizehn Gemeinden im Bezirk Affoltern herrscht ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet. Das gilt auch für öffentliche Grillstellen oder Grillstellen bei Waldhütten. In Bonstetten ist ein Feuer im Wald und bis zu 50 Meter an den Waldrand verboten, so wie es das kantonale Feuerverbot vorsieht. Ansonsten ist ein Feuer im Freien erlaubt.
- Grillieren: Im Siedlungsgebiet in Gärten, Schrebergärten oder auf Terrassen darf man kontrolliert einen Grill anzünden. Die Ausnahme: In der Stadt Affoltern sind nur Gas- und Elektrogrills erlaubt, Holzkohle ist verboten.
- Lampionumzug: Die Kerzen in Lampions gelten als offenes Feuer, die nicht erlaubt sind. Die Umzüge finden nicht statt.
- Höhenfeuer: Die geplanten Höhenfeuer in den Gemeinden sind abgesagt.
- Feuerwerk: Ausser in Bonstetten ist es in allen Gemeinden im Bezirk nicht erlaubt, Feuerwerk zu zünden.
- Fackelumzug: Auch die geplanten Fackelumzüge sind abgesagt.
Die Verbote in den Gemeinden und vom Kanton gelten ab dem 29. Juli bis auf Widerruf oder Aufhebung des kantonalen Verbots. Zuwiderhandlungen werden polizeilich geahndet. (red.)