Ortsbild und Klima im Zentrum

Gemeindeversammlung in Mettmenstetten zu einer Revision der Bau- und Zonenordnung

Der Mettmenstetter Gemeinderat Lukas Stucky erläutert die Themen der Gemeindeversammlung am Montag. (Bild fh)
Der Mettmenstetter Gemeinderat Lukas Stucky erläutert die Themen der Gemeindeversammlung am Montag. (Bild fh)

Nur vier Jahre nach der letzten Teilrevision der Bau- und Zonenordnung im Mai 2021 ist Mettmenstetten gezwungen, seine Regeln an neue kantonale Vorgaben anzupassen, die sich seitdem ergeben haben. Dabei gibt es drei Punkte, die besonders hervorzuheben sind:

• Die Umsetzung einer interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen.

• Eine Überprüfung und teilweise Neugestaltung der Kernzonenpläne.

• Eine Konkretisierung der vom Kanton erlassenen Planungs- und Baugesetze unter dem Titel «Klimaangepasste Siedlungsentwicklung».

Das Harmonisierungsprojekt läuft schon seit 2017 und hätte im Februar dieses Jahres abgeschlossen sein sollen. Die Frist wurde kürzlich bis Februar 2028 verlängert. Im Bezirk haben fünf Orte die Regeln bereits in Kraft gesetzt. Mit Mettmenstetten wären es sechs. Die anderen Gemeinden sind derzeit am Ausarbeiten. Aeugst hat laut dem kantonalen Kartenportal GIS noch gar nicht damit angefangen.

Während die Harmonisierung der Bauzonenbegriffe mehr ein technischer Akt ist, hat die Neugestaltung der Kernzonenpläne konkrete Bedeutung für das Dorf. Die historischen Ortsteile im Oberdorf zwischen Grossholzer- und der Wissenbacherstrasse und in Rossau wurden vom Kanton als überkommunal schützenswertes Ortsbild eingestuft und sollen deswegen in eine neue Kernzone D überführt werden. «Das bedeutet, dass diese Gebäude als Ensemble sehr wichtig sind», so Stucky. «Sie können zwar weitergebaut und sogar ersetzt werden, müssen aber weitgehend in der gleichen Form wiederaufgebaut oder erhalten werden.» Grosse Bauvorhaben sind dort dann nicht mehr möglich.

Unter dem Titel «Klimaangepasste Siedlungsentwicklung» erliess der Kanton Zürich eine weitreichende Änderung des Planungs- und Baugesetzes nach dem Motto: «Je mehr Grün, desto besser das Klima.» Sogenannte Schotterflächen sind zum Beispiel nicht mehr erlaubt respektive müssen auf das Minimum begrenzt werden. Mettmenstetten ist eine der ersten Gemeinden, die mit ihrer Bauordnung vor dem Entscheid steht, wie sie dieses Gesetz umsetzen will. Letztlich geht es darum, entweder das Gesetz direkt anzuwenden und damit viel Ermessensspielraum der Baubehörde zu übertragen, oder dann mit kommunalen Grünflächenziffern das erforderliche Grün auf und um die Grundstücke in der Bauordnung klar zu definieren. Die neuen Anforderungen würden dann für alle Gebäude in den Wohnzonen gelten. «Was aber bereits heute besteht, ist als Bestand garantiert», sagt Stucky.

Gegen die Pläne sind 20 Einwendungen mit zehn Anträgen eingegangen, die in einem 15-seitigen Bericht nachzulesen sind. Einige wurden nicht berücksichtigt, andere dagegen schon. Grundsätzlich wolle man der Bevölkerung das Bauen möglichst leicht machen: «Wir sind eine Baubewilligungsbehörde, keine Bauverhinderungsbehörde», so Stucky.

Mit den speziell für Mettmenstetten ausgearbeiteten Regeln erhielten die Bürgerinnen und Bürger mehr Rechtssicherheit. Ohne diese neuen Bestimmungen liege die Ausgestaltung und Auslegung der kantonalen Mindestvorgaben im Ermessen der kantonalen Behörden, im Streitfall letztlich bei den Gerichten. Die Mettmenstetterinnen und Mettmenstetter haben nun an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung am kommenden Montag Gelegenheit, sich über die neuen Bestimmungen zu informieren und die Bestimmungen der Teilrevision entweder anzunehmen oder abzulehnen.

Weilerzonen kommen später

In der Revisionsvorlage noch nicht enthalten sind die Bestimmungen, die sich aus der vom Kanton geplanten Einführung einer Weilerzone ergeben. Dafür wird ein rechtsgültiger Beschluss auf kantonaler Ebene abgewartet.

Gemeindeversammlung Mettmenstetten am Montag, 20. Oktober, um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Wygarten

 

Zone Erspach steht vor grundlegendem Wandel

Die Weisbrod-Zürrer AG beabsichtigt, das rund 1,97 Hektaren grosse Grundstück gegenüber dem Bahnhof von Mettmenstetten weiterzuentwickeln. Im Areal Erspach befinden sich neben einer Liegenschaft der Firma Weisbrod unter anderem die Hawa, das Steakhaus Bahnhof oder die Landi. Um eine passende Weiterentwicklung vorantreiben zu können, haben sich acht Eigentümer mit der Gemeinde zusammengesetzt, um die Weiterentwicklung des ganzen Quartiers zu planen. «Das ist angesichts der verschiedenen Interessen ziemlich anspruchsvoll», erzählt Bauchef Lukas Stucky. Ziel ist, ein attraktives Zentrum als Begegnungsort mitten in Mettmenstetten zu schaffen. «Wir möchten dort ein ausgewogenes Miteinander von Gewerbe und Wohnen erreichen», erklärt Lukas Stucky. Mit einer breit angelegten Umfrage hat die Gemeinde die Prioritäten der Bevölkerung bereits erhoben. Die Rückmeldungen hätten gezeigt, dass insbesondere attraktive Grün- und Aufenthaltsbereiche, vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, die Förderung von Arbeitsplätzen sowie innovative Wohnkonzepte für unterschiedliche Generationen in Mettmenstetten im Mittelpunkt stehen. Drei Architekturteams arbeiten an möglichen Lösungen. «Das wird noch ein langer Weg, und auch wenn nicht sofort die Bagger auffahren, meinen wir es mit diesem ersten Schritt ernst», so Stucky. (fh)

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