Plausch und Körperpflege: «Ab in die Reuss!»

Sommerserie «Grenzen» (5): Historischer Rückblick auf den Grenzfluss Reuss

Regelmässig führt die Reuss Hochwasser. Auf dem Bild, das Hochwasser vom 17. Juli 2021, aufgenommen von der Aargauer Seite. In der Bildmitte das besonders gefährdete Pontonierhaus Ottenbach. (Archivbild)

Regelmässig führt die Reuss Hochwasser. Auf dem Bild, das Hochwasser vom 17. Juli 2021, aufgenommen von der Aargauer Seite. In der Bildmitte das besonders gefährdete Pontonierhaus Ottenbach. (Archivbild)

Ottenbacher Pontoniere nehmen am 1. August 2004 Gäste mit zu einer Plauschfahrt auf der Reuss. (Bild Bernhard Schneider)

Ottenbacher Pontoniere nehmen am 1. August 2004 Gäste mit zu einer Plauschfahrt auf der Reuss. (Bild Bernhard Schneider)

Die Reuss führt vom Gotthardmassiv zum Wasserschloss bei Windisch, wo sie in die Aare fliesst. Mit einer Länge von 164 Kilometern und einem Einzugsgebiet von 3426 Quadratkilometern ist sie der viertgrösste Fluss der Schweiz. Auf einer Länge von gut fünf Kilometern bildet sie die Grenze zwischen den Kantonen Zürich und Aargau, von der Lorzenmündung am südlichen Ende von Obfelden bis zur Mündung des Bonbächlis unterhalb der alten ARA Jonen-Ottenbach nahe dem nördlichsten Punkt von Ottenbach.

Jahrtausendelang mäandrierte die Reuss zwischen den Seitenmoränen des einstigen Reussgletschers, im Gebiet von Obfelden, Ottenbach und Merenschwand zwischen dem Isenberg und den tiefsten Ausläufern des Lindenbergs. Häufige Überschwemmungen sorgten für Riedland und verhinderten lange Zeit, dass sich die Siedlungen zu nahe zum Fluss hin ausdehnten.

Luzern und Zürich rücken zur Reuss vor

Mit der Territorialbildung der Städte Zürich und Luzern wurde die Reuss im Spätmittelalter zum Grenzfluss zwischen dem luzernischen Amt Merenschwand und der Kirchgemeinde Ottenbach am westlichen Rand der Zürcher Herrschaft, der die heutigen Gemeinden Obfelden und Ottenbach angehörten.

Damit ergänzte eine neue Komponente die zwischenörtlichen Konflikte: Die rivalisierenden Städte beteiligten sich an den Streitereien zwischen den Anwohnern der beiden Reussufer. Dabei verfochten sie zwei Interessen, die teilweise widersprüchlich waren: einerseits die Sicherung ihres Territoriums, anderseits die Sicherung der Reuss als Transportweg.

Da die Stände des eidgenössischen Bündnisgeflechts keine übergeordnete Gerichtsbarkeit anerkannten, galt faktisch das Recht des Stärkeren, falls keine Einigung zustande kam. Luzern hatte im Sempacher Krieg (1386–1389) den Grundstein zur Ausdehnung seiner Herrschaft zulasten von Habsburg gelegt und gründete unter anderem das Amt Merenschwand im Jahr 1394. Auf der anderen Flussseite hatte Habsburg seine Rechte zu dieser Zeit bereits verpfändet, worauf die Stadt Zürich 1406 faktisch die Landeshoheit übernahm.

Beidseits akzeptierte Grenze

Als eidgenössische Stände 1415 die Restbestände der habsburgischen Herrschaft im aargauischen Stammland des Grafengeschlechts annektierten, war Habsburg als Machtfaktor im Raum zwischen dem Rhein und den Voralpen definitiv ausgeschaltet. Zürich und Luzern suchten tendenziell eher die Verständigung und akzeptierten im Wesentlichen die Reuss als Herrschaftsgrenze. Luzern kämpfte in den Kriegen gegen Zürich zwar meist auf der Seite von Schwyz, nahm dabei aber keine Führungsrolle ein.

So nutzte auch keine der beiden Städte einen der zahlreichen Kriege zwischen Zürich und Schwyz zur Eroberung von Land auf der anderen Seite der Reuss. Dies änderte sich auch nicht mit der Reformation 1525, als die Reuss zur Konfessionsgrenze wurde. Wichtiger als eine Ausdehnung des Territoriums war den beiden Städten, eine interkonfessionelle Vermischung ihrer Bevölkerung mit derjenigen des anderen Herrschafts- und Konfessionsgebiets zu verhindern.

Einerseits war die – militärisch ohnehin schwierig zu bewerkstelligende – Ausdehnung des Herrschaftsgebiets auf die andere Flussseite strategisch für beide Städte nicht von grosser Bedeutung. Anderseits hatten beide ein Interesse an der Reuss als Transportweg, denn Flüsse waren wichtig für den Transport schwerer Güter wie Holz oder Getreide angesichts der bescheidenen Qualität der Landwege.

Kampf um Land

Doch gerade diese Qualität der Reuss wurde im Kampf der Anwohner um Land beeinträchtigt. Auf beiden Seiten wurden sogenannte Schupfwuhren gebaut, um den Lauf der Reuss zulasten der Nachbarn auf der anderen Seite zu beeinflussen. Wann diese Versuche begannen, ist nicht bekannt, da schriftliche Dokumente zu gerichtlichen Auseinandersetzungen erst im späteren Verlauf des 16. Jahrhunderts angefertigt wurden. Der erste Prozess, der archiviert wurde, stammt von 1594: Das aargauische Dorf Rickenbach warf den Lunnernern vor, ihnen durch den Bau von Schupfwuhren Land entzogen zu haben. Sie verlangten die Entfernung dieser Verbauungen sowie Land zur Kompensation ihrer Verluste auf der Ottenbacher Seite. Selbstredend plädierte Ottenbach für eine Rückweisung dieser Klagen.

Die Obrigkeiten von Zürich und Luzern verständigten sich auf ein paritätisches Schiedsgericht, das aus je zwei Ratsherren der beiden Städte sowie dem Landvogt von Knonau und dem Obervogt von Merenschwand bestand. Am Landbesitz und an den Verbauungen wurde nicht gerüttelt, doch künftige Wehre dürften nur noch im gegenseitigen Einverständnis gebaut werden, und zwar mit Holz aus Lunnern. Die Merenschwander waren mit der Umsetzung des Entscheids nicht einverstanden und klagten bereits 1599 erneut. Diesmal konnten sich die beiden Obrigkeitlichen nicht einigen, weshalb der Schiedsspruch von 1594 weiterhin Bestand hatte.

Der Kleinkrieg um Flussverbauungen ging ohne beidseits akzeptierte Regelungen weiter, bis die Situation 1667 eskalierte, als Merenschwander 29 Eichen auf Ottenbacher Land links der Reuss fällten mit der Begründung, sie hätten selbst zu wenig Holz, um ihre Verbauungen zu unterhalten. Erneut setzten die beiden Städte ein Schiedsgericht ein, das sich nicht auf Sanktionen einigen konnte. Vielmehr wurden die Ottenbacher angewiesen, Streichwuhren zum Schutz ihrer Güter zu bauen anstelle von Schupfwuhren. Die Merenschwander wurden nicht verpflichtet, sondern lediglich ermuntert, sie dabei zu unterstützen.

Güter auf der linken Flussseite

Die bei diesen Streitigkeiten relevanten Ottenbacher Güter im Umfang von 90 Juchart (knapp 30 Hektaren) wurden erstmals 1415 erwähnt. Der Luzerner Rat bestätigte diese Ottenbacher Besitzungen, obwohl niemand wisse, wie es dazugekommen sei. Ein für die Ottenbacher wichtiges Detail: Die Grösse der Güter galt als fix. Wenn die Reuss der linken Seite Land entzog, ging dies vollumfänglich zulasten der Merenschwander, die Ottenbacher behielten die ihnen zustehende Fläche.

So blieben diese Güter Gegenstand von Streitigkeiten zwischen Merenschwand und Ottenbach. Obwohl in den Akten nie von einer Ausweitung die Rede war, wurden sie in einem Zürcher Dokument von 1830 auf 200 Jucharten (rund 60 Hektaren) geschätzt. Dabei blieb es bis zur Gegenwart. Das ehemalige Streueland befindet sich zu etwa 60 Prozent im Besitz der Holzkorporation Ottenbach, die übrigen Parzellen sind in Privatbesitz. Das Land ist heute hochwertiger nutzbar dank der 1966 beschlossenen Ottenbacher Gütermelioration und der 1969 von den Aargauer Stimmberechtigten knapp gutgeheissenen Reusstalsanierung. Das Reusstal wurde entsumpft, wodurch Ackerland gewonnen wurde.

Von der Fähre zur Brücke

Erreicht wurden die linksufrigen Güter mit der Fähre. Diese durfte gemäss einem Urteil von 1725, das sich auf einschlägige Bestimmungen aus früheren Jahrhunderten abstützte, nur dem Eigenbedarf dienen, um Heu, Streue und Vieh zwischen den linksufrigen Gütern und Ottenbach hin und her zu transportieren. Nur bei Bremgarten und Mühlau standen Zollhäuser als Voraussetzung für die Überfahrt von Menschen und zollpflichtigen Waren. Dass sich die Ottenbacher nicht peinlich an diese Einschränkung hielten, geht aus diversen Akten hervor. Erstmals beantragten die Ottenbacher 1726 den Bau einer Brücke, da die Fähre sehr gefährlich sei und immer wieder Menschen bei Unfällen ums Leben kämen. Zudem müsse jährlich eine neue Fähre aus teurem Importholz gebaut werden. Der Plan wurde von der Stadt Luzern kategorisch abgelehnt und der Zürcher Rat mochte keine Auseinandersetzung wegen dieser für ihn wenig bedeutenden Frage riskieren.

Den nächsten Versuch, eine Brücke zu bauen, unternahmen die Ottenbacher 1845. Der Zürcher Regierungsrat verlangte vertiefte Abklärungen, die allerdings 1847 vom Sonderbundskrieg unterbrochen wurden, den die katholischen Stände auslösten, um die von den liberalen Protestanten angestrebte Gründung des Schweizer Bundesstaates zu verhindern. Die Niederlage der katholischen Stände führte dann zur Aufhebung der Binnenzölle und zur Freizügigkeit von Personen und Waren. Damit kam auch dem Brückenbau eine höhere Priorität zu, allerdings stellte sich die Frage der Finanzierung.

Entscheidend war der Bau der Eisenbahn auf der Linie Zürich–Affoltern–Zug, die 1864 eröffnet wurde. Weil alle Gemeinden den Verkehr durch ihre Siedlungen lenken wollten, entstand nun ein Wettstreit zwischen Ottenbach und Muri auf der einen, Obfelden und Merenschwand auf der anderen Seite. Obfelden entschied sich für eine Holzkonstruktion, um früher als die Ottenbacher mit dem Bau fertig zu sein, was tatsächlich mit einem Monat Vorsprung gelang. Beim Hochwasser von 1874 wurde diese aber weggeschwemmt, im Gegensatz zur Ottenbacher Eisenkonstruktion. Es dauerte zwei Jahre, bis auch Merenschwand und Obfelden eine massive Brücke eröffnen konnten.

Militär, Sport und Hygiene

Obwohl die Reuss 1848 zum Binnengewässer wurde, behielt sie eine militärische Bedeutung, da sie zu den wichtigen Übungsplätzen der Pontoniere der Schweizer Armee zählt. Der 1888 gegründete Pontonierfahrverein Ottenbach verbindet seither Militär und Sport und zählt mit rund 60 Aktivmitgliedern zu den wichtigen Ottenbacher Vereinen.

Baden in der Reuss hatte bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts neben der Freizeitbeschäftigung auch eine hygienische Bedeutung. Erst mit dem Bau der Turnhalle im Jahr 1949 wurde in Ottenbach die Möglichkeit geschaffen, sich gelegentlich zu duschen, was damals in den wenigsten Wohnhäusern möglich war. An der Primarschule wurde noch in den 1960er-Jahren jeden Winter zwei- oder dreimal nach dem Turnen geduscht, im Sommer hiess es: «Ab in die Reuss!»

Sommerserie

«Grenzen» – abstrakt und konkret

In der diesjährigen Sommerserie rücken die «Anzeiger»-Journalistinnen und -Journalisten Grenzen in den Fokus. Wo wurden einst Grenzen gezogen, wo werden Grenzen durchbrochen oder vielleicht auch mal etwas Grenzwertiges?

Jeder Teil ist eine individuelle Auseinandersetzung mit dem Grenzbegriff – ob abstrakt oder konkret. Lassen Sie sich überraschen und stellen Sie sich die Frage, wo Ihre eigenen Grenzen liegen und weshalb. (red)

Bereits erschienen: Mehr Wild im Wald (net), «Anzeiger» vom 7. Juli; Wer braucht schon eine Hüft-OP, wenn er den Klausenpass hat? (map), 10. Juli; Grenzen auf der Spur (cla), 14. Juli; Wo das Rüebli steckt, muss der Granitblock in die Erde (mvoss), 17. Juli

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