Politische Gemeinde erhält kein Kaufangebot für Liegenschaften
Ein reformierter Bonstetter forderte Anfang Jahr, dass das Kirchgemeindehaus und die Pfarrwohnung der politischen Gemeinde zum Kauf angeboten werden. Inzwischen ist klar: Das Geschäft kommt nicht vor die Kirchgemeindeversammlung – die Kirchenpflege hat die Initiative für ungültig erklärt.

«Janu», sagt Werner Utz. Es hat nicht sollen sein. Im Januar hat er der Kirchenpflege Bonstetten einen eingeschriebenen Brief geschickt. Im Couvert lag seine Einzelinitiative, mit welcher er die Bonstetterinnen und Bonstetter vor «Fremdbestimmung» durch die neue Kirchgemeinde Knonauer Amt bewahren wollte. Auch in seiner Gemeinde hatten die Stimmberechtigten den Zusammenschluss im September 2020 gutgeheissen, nun befürchtete er, Bonstetten könnte bei der Nutzung der kirchlichen Liegenschaften Privilegien verlieren. Oder einst überstimmt werden, sollte der Verkauf der Gebäude diskutiert werden. Um zu verhindern, dass die Liegenschaften in das Vermögen der neuen Kirchgemeinde fliessen, forderte Utz, das reformierte Kirchgemeindehaus und die Dachwohnung im alten Dorfschulhaus sollten der politischen Gemeinde zum Kauf angeboten werden. Die Gebäude seien schliesslich von Bonstetterinnen und Bonstettern finanziert worden, so sein Argument.
Initiative widerspricht der Treuepflicht
Ursprünglich war Werner Utz davon ausgegangen, dass die reformierten Stimmberechtigten an einer Kirchgemeindeversammlung über sein Geschäft abstimmen. Inzwischen weiss er, dass es dazu nicht kommen wird: Die Kirchenpflege Bonstetten hat seine Initiative für ungültig erklärt. Das Begehren sei mit der Unterstützung von zwei juristischen Stellen geprüft worden, schreibt die Behörde in einer Mitteilung. Die Pfarrwohnung und das Kirchgemeindehaus befänden sich im Verwaltungsvermögen der Kirchgemeinde. All diese Vermögenswerte dienten direkt der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben und könnten deshalb weder verkauft noch verpfändet werden. Zwar werde die Pfarrwohnung derzeit vermietet, weil die Pfarrerin nicht dort wohne. Laut Kirchenordnung sei man jedoch verpflichtet, eine angemessene Pfarrwohnung zur Verfügung zu stellen. Bei einem Wechsel würde diese wieder genutzt werden.
Zudem, heisst es im Schreiben, «widerspricht das Anliegen der Initiative dem Zusammenschlussvertrag vom 27. September 2020.» Dort sei festgehalten, dass die Aktiven und Passiven der Vertragsgemeinden mitsamt den Liegenschaften auf die neue Kirchgemeinde übergehen. «Die Veräusserung der Liegenschaften würde eine Treuepflichtverletzung des Zusammenschlussvertrages darstellen.», so die Kirchenpflege. Für die Befürchtungen, die der Zusammenschluss der neun Kirchgemeinden mit sich bringe, habe man jedoch grosses Verständnis.
Bei Immobiliengeschäften mit «kritischer Wachsamkeit» vorsorgen
Werner Utz ist seit ein paar Tagen über den abschlägigen Entscheid informiert. Die Kirchenpflege hatte ihn zu einem Gespräch eingeladen. Gemeinderat und Liegenschaftenvorstand Markus Reich, der die Einzelinitiative unterstützt hatte, war ebenfalls anwesend. Er spricht von einem «konstruktiven Austausch», in dem die Befürchtungen der Initiative zwar nicht vollends aus dem Weg geräumt, aber doch gut abgefangen worden seien.
Von den reformierten Kirchgemeindemitgliedern wünscht er sich kritische Wachsamkeit, insbesondere, wenn in der Kirchgemeinde Knonauer Amt in Zukunft Immobiliengeschäfte traktandiert werden. Vor allem aber liege es nun an der künftigen Kirchenpflege, die Geschicke so zu leiten, dass keine Gemeinde zu kurz komme. Die Kirchenpflege Bonstetten ist guter Dinge, dass dies nicht passiert: In der Mitteilung heisst es, man sei «überzeugt, dass die reformierten Bewohnerinnen und Bewohner aller neun involvierten Gemeinden das gleiche Ziel verfolgen: die Kirche und das kirchliche Angebot zu stärken und damit besser für das Gemeindewohl sorgen zu können.»
Die Kirchenfassade soll noch dieses Jahr renoviert werden
Eine Pendenz möchte die Kirchenpflege Bonstetten indes noch abarbeiten, bevor die Kirchgemeinde Knonauer Amt per Januar 2022 ihren Betrieb aufnimmt. Für 164000 Franken soll die Fassade der Kirche renoviert werden. Damit die Arbeiten noch in diesem Jahr umgesetzt werden können, wird am kommenden Dienstag an einer ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung über den Kredit abgestimmt.
In den Unterlagen zur Versammlung heisst es, die letzte Renovation der Kirche sei 35 Jahre her. Insbesondere dem Kirchenturm sei das anzusehen, er sei «schwarz». Auch andere Mängel könnten bei dieser Gelegenheit behoben werden: Risse im Mauerwerk sollen ausgebessert, Türen neu gestrichen oder verstopfte Regenrinnen gereinigt werden. Bei den Eingriffen handle es sich um Unterhaltsarbeiten, «die früher oder später erledigt werden müssen», so die Kirchenpflege.
Kirchenpflegepräsidentin Judith Grundmann erklärt, weshalb man die Renovation nun möglichst bald in die Wege leiten will: Das habe auch damit zu tun, dass das Geschäft bei der Kirchgemeinde Knonauer Amt nicht zuoberst auf der Pendenzenliste stehen dürfte. Das habe ihr die Projektorganisation so auch signalisiert und dem Sanierungsansinnen in Bonstetten zugestimmt. Zwar habe die Kirchenpflege Bonstetten keine Bedenken, dass die Fassade in den nächsten vier, fünf Jahren tatsächlich renoviert würde. Jedoch begrüsse man die zeitnahe Umsetzung: «Die Kirche ist unsere optische Visitenkarte.»


