Postauto-Unfall in Bonstetten: Chauffeur verurteilt
Bedingte Geldstrafe, hohe Busse und Verfahrenskosten wegen fahrlässiger Tötung

Anfang Oktober 2024 kam es am Bahnhof Bonstetten-Wettswil zu einem tragischen Unfall. Wie die Kantonspolizei Zürich damals mitteilte, wurde eine 77-jährige Frau von einem rückwärtsfahrenden Postauto umgestossen und tödlich verletzt. Die Seniorin betrat kurz vor 16.30 Uhr hinter einem stehenden Bus die Fahrbahn. Als sie sich hinter dem Postauto befand, setzte dieses zurück und stiess die Frau um. Sie erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb.
Nicht aufmerksam genug
Nun hat die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis den aus dem Bezirk Horgen stammenden Postauto-Chauffeur per Strafbefehl verurteilt. Dies schreibt der «Tages-Anzeiger» in seiner Online-Ausgabe. Aus dem Strafbefehl geht hervor, dass sich die Rückfahrkamera beim Einlegen des Rückwärtsgangs automatisch einschaltete. Doch der 62-Jährige habe nicht «die im Strassenverkehr gebotene Aufmerksamkeit» gezeigt, sondern sei unachtsam gewesen. Hätte der Chauffeur seinen Blick auf den Monitor gerichtet, so hätte er «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindern können, dass es zur Kollision» kommt, heisst es im Strafbefehl.
Die Staatsanwältin verurteilte den Chauffeur wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 130 Franken. Das entspricht 19500 Franken. Zahlen muss er die Strafe, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren etwas zuschulden kommen lässt.
Begleichen muss er eine Busse von 3900 Franken, eine Prozessentschädigung für die Privatkläger über 3500 Franken sowie Verfahrenskosten von 11000 Franken. Der Strafbefehl ist rechtskräftig. (red)


