Raser flüchtet bekifft und ohne Ausweis vor der Polizei

Portugiese kommt mit bedingter Gefängnisstrafe glimpflich davon

Das Bezirksgericht sprach gegen einen 26-jährigen Portugiesen eine bedingte Gefängnisstrafe aus. (Bild Raphaël Dupain)
Das Bezirksgericht sprach gegen einen 26-jährigen Portugiesen eine bedingte Gefängnisstrafe aus. (Bild Raphaël Dupain)

Weshalb er so schnell gefahren sei, wollte der Gerichtspräsident wissen. Nach einer langen Pause sagte der 26-Jährige: «Ich weiss nicht, was mir da durch den Kopf gegangen ist, ich kann keinen Grund angeben.» Offen lässt er, ob das Aus einer Beziehung mit der Freundin eine Rolle gespielt hat. «Ich bereue das und entschuldige mich», sagte er. Wegen eines etliche Jahre zurückliegenden Unfalls bezieht der Logistiker eine IV-Rente und ist derzeit arbeitslos.

Am 10. November 2024 lenkte der in der Schweiz aufgewachsene und in der Zentralschweiz wohnhafte Portugiese seinen Opel von Dietikon herkommend auf der A4 Richtung Chur/Luzern. Dabei fiel er um 3.33 Uhr nach dem Hafnerbergtunnel einer Patrouille der Kantonspolizei wegen seiner unsicheren Fahrweise auf. Die eingeschaltete Frontleuchtmatrix «Stopp Polizei» ignorierte der Beschuldigte und raste schliesslich durch den Islisbergtunnel Richtung Luzern – bei erlaubten 100 km/h mit bis zu 194 km/h (Höhe Überdachung Eigi, Mettmenstetten), womit er den Rastertatbestand erfüllte. Aus Sicherheitsgründen konnte die Polizei dem Raser auf Höhe Knonau nicht mehr folgen. Wo genau die Schnellfahrt beendet wurde, geht aus der Anklageschrift nicht hervor. Offenbar aber auf einem Feld, so eine vage Feststellung am Gericht.

Fest steht auch, dass der junge Mann auch Marihuana und Kokain konsumiert hatte – und unterwegs war, obwohl ihm der Führerausweis im Oktober 2024 auf unbestimmte Dauer entzogen worden war. Der Logistiker weist zwei einschlägige, ebenfalls aus dem vergangenen Jahr stammende bedingte Vorstrafen auf: einmal zu 20 Tagessätzen à 70 Franken (1400 Franken) und einmal zu 40 Tagessätzen à 60 Franken (2400 Franken). Diese hat nun das Gericht widerrufen, womit er sie zu bezahlen hat.

«Jetzt darf nichts mehr passieren»

Im abgekürzten Verfahren verurteilte das Bezirksgericht den Mann zu 22 Monaten Gefängnis auf Bewährung und setzte die Probezeit auf vier Jahre fest: wegen qualifiziert grober Verletzung von Verkehrsregeln, Führens eines Autos in fahrunfähigem Zustand und ohne Ausweis, Massnahme-Vereitelung und wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Dazu kommen eine Busse auf 1000 Franken sowie die Verpflichtung zur Absolvierung von Lernprogrammen. Damit folgte das Gericht exakt dem Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft, den der Beschuldigte akzeptiert hat. Neben den widerrufenen einschlägigen Vorstrafen (gesamthaft 3800 Franken) muss der Mann auch für die Verfahrenskosten von ein paar tausend Franken aufkommen. «Sehr gefährlich, was Sie da gemacht haben. Das hätte zu schwerwiegenden Unfällen führen können – und war auch gefährlich für Sie», so der Gerichtspräsident bei der kurzen Urteilsbegründung. Erschwerend wirken sich die zwei einschlägigen Vorstrafen aus, die Delinquenz während der laufenden Probezeiten, die Flucht vor der Polizei und der Rasertatbestand. Positiv wirkt sich sein Geständnis aus, wobei das Gericht auch eine gute Prognose sieht. «Jetzt darf aber wirklich nichts mehr passieren, sonst droht ernsthaft Gefängnis, mahnte der Gerichtspräsident und ergänzte: «Mit diesem Urteil sind sie glimpflich davongekommen. Ein strengerer Richter wäre womöglich zu einem anderen Strafmass gekommen.»

Urteil DH 250 004 vom 27. Oktober 2025,

abgekürztes Verfahren

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