Rückgrat der Siedlungsentwicklung ist die S-Bahn

Delegiertenversammlung der ZPK zur Teilrevision des regionalen Richtplans

Der Kanton verlangt eine Reduktion der zugelassenen Parkplätze bei der Obfelder Reussbrücke von rund 55 auf 40, denn der Teil des Parkplatzes rechts im Bild ist illegal und muss geschlossen werden. (Bild Bernhard Schneider)

Der Schwerpunkt der Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt ZPK von letzter Woche lag im informellen Bereich. Die Jahresrechnung wurde diskussionslos und einstimmig genehmigt und der Jahresbericht 2024 zur Kenntnis genommen. Im Vordergrund standen Informationen über die aktuelle Teilrevision des regionalen Richtplans, der zurzeit öffentlich aufliegt, und die zweite Autobahnüberquerung beim Anschluss Affoltern, die aus dem Richtplan gestrichen werden soll.

Dynamische Planung

Die Richtplanung ist ein dynamischer Prozess, der einerseits proaktiv Weichen für die Zukunft stellt, sich anderseits den realen Entwicklungen anpassen muss. Dabei besteht eine klare Hierarchie: Die kantonale Richtplanung ist verbindlich für die regionale und diese wiederum für diejenigen der einzelnen Gemeinden. Bevölkerungsbewegungen lassen sich nicht unbeschränkt beeinflussen, wie der Artikel «Ein Richtplan bremst das Wachstum nicht automatisch» in der «Anzeiger»-Ausgabe vom 9. Mai gezeigt hat. Sie ziehen jedoch Konsequenzen nach sich, die in der Planung berücksichtigt werden müssen, von der Verkehrsinfrastruktur, der Abwasser- und Abfallentsorgung bis zur Energieversorgung und den Bildungseinrichtungen.

Der Regionalplaner Marsilio Passaglia präsentierte vor den Delegierten das Vorgehen: Die Teilrevision 2024 ist entworfen und vom Kanton vorgeprüft, sie befindet sich nun bis am 14. Juni in der öffentlichen Auflage. Dabei können sich alle Interessentinnen und Interessenten zu konkreten Punkten äussern. Dieses Recht steht nicht nur Stimmberechtigten der Planungsregion Knonaueramt zu, sondern allen natürlichen und juristischen Personen, die innerhalb der Frist konkrete, begründete Anträge ­einreichen können. Zur Anhörung eingeladen wurden, ausser den Bezirksgemeinden, die Nachbarkantone Aargau und Zug sowie die Nachbarregionen Limmattal, Stadt Zürich, Zimmerberg, Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und Oberes Freiamt.

Das Zukunftsleitbild Knonaueramt 2030 wird den aktuellen Bevölkerungsprognosen angepasst. In Affoltern wird das Gebiet mit hoher baulicher Dichte vergrössert. Das neue regionale Gesamtverkehrskonzept fliesst in den Verkehrsplan ein. Anpassungen erfolgen auch in den Kapiteln Energie und Abfall. Das Siedlungsleitbild der Stadt Affoltern und ein Antrag von Bonstetten wurden dabei berücksichtigt.

Rückgrat der Siedlungsentwicklung ist die S-Bahn, die eine bessere Berechenbarkeit der Reisezeit als der Privatverkehr bietet. Der Motorfahrzeug-Verkehr soll auf die Hauptverkehrsachsen weiter kanalisiert werden. Bei den Velorouten sollen grössere Steigungen nach Möglichkeit vermieden werden. So soll die Hauptverbindung zwischen Affoltern und Mettmenstetten neu der Bahn entlanggeführt werden. Ein weiteres Ziel besteht in der Behebung von Schwachstellen bei der Veloführung. Für die ­Gemeinden von Bedeutung ist, dass ­Bike-und-Ride-Anlagen vom Kanton subventioniert werden, falls sie im regionalen Richtplan eingezeichnet sind.

Die Ausführungen Marsilio Passaglias zum Antrag der Gemeinde Obfelden, die Gewässerrevitalisierung des Lindenbachs zu streichen, zeigen exemplarisch den Rahmen, in dem die Planung stattfindet. Die Begründung des Gemeinderats Obfelden, der Lindenbach gewähre in seinem aktuellen Zustand bereits gute Bedingungen für Tiere, namentlich Fische, habe den Vorstand der ZPK überzeugt. Umgesetzt werden könne der Antrag aber erst, nachdem er aus dem kantonalen Revitalisierungsplan gestrichen worden sei. Obfelden muss daher vorerst beim Kanton in dieser Sache vorstellig werden.

55 oder 40 Parkplätze?

Parkierungsanlagen existieren auch im Naherholungsbereich, namentlich bei der Reussbrücke Obfelden. Diese Anlage umfasst gemäss dem gültigen Plan etwa 55 Plätze, enthält aber keine Markierungen, weshalb die Zahl der Parkplätze tatsächlich nicht genau festgestellt werden kann. Teilweise kann auch in einem Abschnitt parkiert werden, der zur Landschaftsschutzzone III zählt, in der keine Parkplätze bestehen dürfen. Der Kanton verlangt daher, dass Parkieren in diesem Teil verunmöglicht und die Zahl der Parkplätze auf rund 40 reduziert wird.

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