Schulgemeindeordnung erhitzt die Gemüter

Nur noch die RPK Ottenbach als Kontrollorgan der Sek Obfelden-Ottenbach?

Auf diesem Areal erweitert die Sek. Obfelden-Ottenbach die Schulanlage. Dazu haben die Stimmberechtigten am 27. November 2016 einen Kredit von über 12 Mio. Franken bewilligt und zusätzlich dem sogenannten «Ökopaket» zugestimmt. Die RPK Obfelden
Auf diesem Areal erweitert die Sek. Obfelden-Ottenbach die Schulanlage. Dazu haben die Stimmberechtigten am 27. November 2016 einen Kredit von über 12 Mio. Franken bewilligt und zusätzlich dem sogenannten «Ökopaket» zugestimmt. Die RPK Obfelden hatte das «Ökopaket» aus finanzpolitischen Überlegungen zur Ablehnung empfohlen. (Bild Werner Schneiter)

Mit der neuen Gemeindeordnung werden Vorgaben des kantonalen Gemeindegesetzes umgesetzt. Damit verbunden sind unter anderem mehr Kompetenzen für die Stimmberechtigen an der Urne. Und zudem soll damit die Organisationskompetenz der Sekundarschulpflege gestärkt und Vereinfachungen im Bereich der Finanzbefugnisse Tatsache werden. «Die Ausgabenbefugnisse der Schulpflege sowie der Gemeindeversammlung werden auf ein zeitgemässes und mit anderen Schulgemeinden vergleichbares Niveau angepasst», heisst es im Weisungstext zuhanden der Urnenabstimmung vom 24. September 2017.

Keine persönlichen, sondern sachliche Gründe

Alles kein Problem. Heftig Diskussionsstoff liefert aber die neue Zuständigkeitsregelung der Rechnungsprüfungskommission (RPK). Alternierend im Vierjahresrhythmus haben jeweils die RPKs aus Obfelden und Ottenbach die Geschäfte und Rechnungen der Kreisschulgemeinde geprüft. In der neuen Gemeindeordnung soll diese Zuständigkeit allein der RPK Ottenbach übertragen werden. Eine Retourkutsche an die Obfelder, die der Schule immer wieder «an den Karren gefahren» sind, wie zum Beispiel an der Gemeindeversammlung vom Dezember 2016, als Verwerfungen zwischen RPK Obfelden und Schule wegen eines Baurechtsvertrags offensichtlich wurden? Schulpräsidentin Susanne van Hoof weist das weit von sich. Dass nun allein die RPK Ottenbach zuständig sein soll, hat für sie gar keine persönlichen, sondern rein sachliche Gründe: Die Kreisschulgemeinde besitze kein eigenes Land und werde künftig vermehrt Nutzungsvereinbarungen sowie Verträge mit Kostenfolge mit den Obfelder Behörden treffen müssen. «Da ist es nur gut, wenn das in Ottenbach geprüft wird», fügt sie bei. Sie begründet die alleinige Zuständigkeit Ottenbachs auch mit dem Umstand, dass damit bei Spezialgeschäften Doppelbeurteilungen verhindert werden können. Wichtig sei, dass die Stimmberechtigten aus beiden Gemeinden mit der Gewissheit ausgerüstet seien, dass ihre Interessen und jene der Kreisschulgemeinde gewahrt würden. Auch sei von Belang, dass Vertreter beider Dörfer gleichberechtigt in alle Prozesse eingebunden seien – sei dies über die Arbeit der RPK Ottenbach oder durch den Obfelder Einsitz in die Finanzplanung sowie Revisionsbesprechnungen der Finanzverwaltung. Zudem werde die RPK Obfelden mit der Möglichkeit ausgestattet, die Vereinbarungen aus Sicht von Obfelden zu prüfen, fügt Susanne van Hoof bei.

Die RPK sei der Sekundarschule «nie an den Karren gefahren». Sie bedauert es, dass man mangels Argumenten nun versuche, der Schulpflege solch niedrige Beweggründe zu unterschieben. «Die Problematik der Prüfung von Geschäften, die im Zusammenhang mit den mit der Gemeinde Obfelden notwendigen Verträgen auftritt, bleibt bei jeder personellen Zusammensetzung der RPK Obfelden bestehen. Würden sich in unserer Schulpflege bei der Verhandlung eines Geschäfts Mitglieder in einer Verknüpfung wie bei der RPK Obfelden befinden, so würde das zu einem Ausstand der auf beiden Seiten involvierten Personen führen.

Die RPK Obfelden amtet gleichzeitig als RPK der Kreisschulgemeinde und der Politischen Gemeinde», argumentiert Susanne van Hoof. Die Sekundarschule sei als landlose Gemeinde im Kanton Zürich ein Unikat. Es sei der Auftrag der Schulpflege, diesem Umstand in der Form Rechnung zu tragen, dass grösstmögliche Transparenz und Klarheit gewährleistet sei, fügt sie bei.

«Demokratiepolitisch ein Unding»

«Es gibt keinen sachlichen Grund für eine solche Änderung», sagt der Obfelder RPK-Präsident Jean-Pierre Büchler, der am Ende dieser Amtsdauer nach acht Jahren zurücktritt. Die Obfelder RPK, die ja auch die Geschäfte der Politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde prüfe, kenne die Zusammenhänge in Obfelden besser, habe vertiefte Kenntnisse. Persönlich tritt er für eine RPK ein, die sich aus zwei Dritteln aus Obfelder und zu einem Drittel aus Ottenbacher Mitgliedern zusammensetzt – was die Zahl der Schüler und auch die Höhe der Steuereinnahmen widerspiegle. Aber auch die Beibehaltung einer alternierenden Prüfung von Geschäften im Vierjahresrhythmus – wie bisher – bilde eine Möglichkeit, genauso wie eine alleinige Zuständigkeit der RPK Obfelden, was unter den von der Schule in Erwägung gezogenen Varianten nicht einmal geprüft worden sei.

Bemerkenswert ist, dass sich auch die Ottenbacher RPK einstimmig dagegen wehrt, künftig als alleiniges Kontrollorgan zu wirken «Das ist demokratiepolitisch nicht zu verantworten», sagt Präsident Pierre Zinggeler. So etwas habe man in Ottenbach nie gesucht, die Idee sei aus dem Nachbardorf gekommen. Zinggeler plädierte für die bisherige Praxis: Vier Jahre Obfelden, vier Jahre Ottenbach. «Dieser Artikel 30 ist schlecht, alles andere in der neuen Gemeindeordnung ist gut», fügt er bei. Für EVP-Doyen Franz Leutert läuft das auf eine Entmachtung Obfeldens hinaus. «Es darf nicht sein, dass die grössere Gemeinde in finanzpolitischen Belangen ausgeschaltet wird und offenbar persönliche Motive dahinterstecken», sagt er und spricht ebenfalls von einem demokratiepolitischen Unding.

Die Interparteiliche Konferenz von Obfelden stemmt sich gegen das Ansinnen und macht das auf einem Flugblatt deutlich. FDP, SVP, SP und EVP sagen geschlossen Nein zur neuen Gemeindeordnung – die CVP schert aus, wohl auch, weil sie ihr Mitglied Susanne van Hoof nicht brüskieren will. Interims-Präsident Anton Amrein argumentiert mit den vielen Verträgen, welche die Sek mit Obfelden abschliessen muss. «Ist nur die eine RPK zuständig, ist es einfacher. Und die RPK Obfelden kann Geld sparen, wenn Ottenbach zuständig ist», glaubt er.

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