Sind 5 Dezibel mehr Lärm zu viel?
Rifferswils Stimmberechtigte haben über die revidierte Ortsplanung zu befinden

Die Gemeindeversammlungen in Rifferswil sind stets gut besucht, man kennt sich im Ort, nimmt Anteil am Dorfleben und macht sich Gedanken über die Entwicklung. Am nächsten Mittwochabend rechnet Gemeindepräsident Christoph Lüthi mit 300 bis 400 Personen, die zur Versammlung in der Turnhalle des Primarschulhauses erscheinen werden. Auf dem Schulhausplatz wird ein First Responder Stellung beziehen, bei den Notausgängen sollen Feuerwehrleute zum Rechten sehen. Man ist also gewappnet.
Wichtigstes Traktandum an der Gemeindeversammlung ist die Revision der Ortsplanung. Anlass zu Diskussionen – auch im Leserbriefforum dieser Zeitung – geben neue Bestimmungen zum Lärm in Teilen der Kernzone des Dorfs. In vier definierten Arealen mit bestehendem Gewerbe sollen die Lärmempfindlichkeitsstufen nach oben angepasst werden. Laut Christoph Lüthi will man mit der Massnahme verhindern, dass bestehende Gewerbebetriebe wegen des Lärms, den sie verursachen, Probleme bekommen und sich im Extremfall gezwungen sehen, aus dem Dorf wegzuziehen.
Viele Häuser ohne Schallschutz
Zwar kommen die Gewerbetreibenden bereits jetzt in den Genuss einer Bestandesgarantie, gibt es Klagen über zu viel Lärm, ist die Gemeinde aber verpflichtet, Lärmabklärungen vorzunehmen. Dies kann dazu führen, dass bestehende Betriebe beispielsweise Schallschutzmassnahmen umzusetzen hätten, oder die Betriebsstunden anpassen müssten. Konkret wären durch die Erhöhung des Grenzwerts künftig fünf Dezibel mehr Lärm erlaubt. Das passt nicht allen.
Dem Bericht zu den Einwänden ist zu entnehmen, dass es Einwohner gibt, die einen solchen Wert als zu hoch erachten für das verdichtet gebaute Dorf mit vielen historischen Häusern ohne Schallschutz nach heutigen Standards. Lüthi veranschaulicht die Problematik anhand des Restaurants Pöstli. Eine Gartenwirtschaft könne mit dem bestehenden Grenzwert eigentlich nicht geführt werden. Und niemand wolle eine Gartenwirtschaft mit Lärmschutzwänden.
Dem Gemeindepräsidenten ist es aber wichtig, dass es Leute gibt, die nicht nur in Rifferswil wohnen, sondern auch dort arbeiten. Ein Umstand, der etwa für die Feuerwehr wichtig sei. Wer in Zürich arbeitet, wäre im Notfall nicht innert nützlicher Frist zur Stelle, so das Argument. Auch Handwerker mit eigenem Betrieb seien im Dorf nützlich, wenn irgendwo Not am Mann sei. Als Beispiel nennt Lüthi den Weihnachtsbaum, der im Dorf jeweils aufgestellt wird. Ein hiesiger Unternehmer stelle dafür den Kran und erledige dies ohne Kostenfolge für die Gemeinde.
Lüthi ist generell bestrebt, die Wege kurzzuhalten. So sei auch er selbst viel im Dorf unterwegs, nehme Ideen und Anregungen auf und versuche, nach Möglichkeit zu unterstützen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage, der Diskussionsbedarf auslösen könnte, ist die neu eingeführte Überbauungsziffer. Diese soll in der Kernzone bei 22 und in der Wohnzone «im Mattler» bei 20 festgelegt werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass einige Grundeigentümer gerne eine höhere Ziffer festgelegt sähen. Die Ziffer 20 bedeutet, dass von 1000 Quadratmetern Land 20 Prozent, also 200 Quadratmeter überbaut werden dürften. Reinen Renditeobjekten würde damit ein Riegel geschoben.
Nicht ganz unbestritten könnte auch die Grösse der Freihaltezone Wässeri zwischen Ober- und Unterrifferswil sein. Laut Gemeindepräsident Lüthi ist die Zone bereits jetzt grösser, als es die Vorgabe des Kantons verlangt. Dennoch gebe es Stimmen, die für eine noch grössere Freihaltezone plädierten.
Lüthi glaubt, dass die revidierte Nutzungsplanung dennoch Zustimmung finden wird bei den Rifferswilerinnen und Rifferswilern. «Ich bin sehr positiv und glaube, dass die Leute zustimmen werden, wenn wir die Vorlage plausibel erklären und allfällige Ängste nehmen.»
Um das geht es an der Gemeindeversammlung
An der Gemeindeversammlung vom 18. März entscheidet Rifferswil über die Gesamtrevision der Ortsplanung. Ziel ist es, die Bau- und Zonenordnung (BZO) sowie die Planungsinstrumente an neue gesetzliche Vorgaben und künftige Entwicklungsziele anzupassen.
Im Zentrum der Vorlage stehen:
• Die Umsetzung des räumlichen Entwicklungsleitbilds
• Die Überprüfung von Nutzungsdichten und Verdichtungspotenzialen
• Anpassungen an neue rechtliche Vorgaben
• Die Einführung der harmonisierten Baubegriffe (IVHB)
• Die Einführung der kommunalen Mehrwertabgabe
Die Vorlage umfasst die Anpassung des Zonenplans, eine überarbeitete Bau- und Zonenordnung, einen neuen Kernzonenplan sowie verschiedene erläuternde Berichte. Für die Revision wurden bislang 175000 Franken bewilligt, rund 163400 Franken sind bisher angefallen. Mit der Genehmigung würde die bisherige BZO von 2010 aufgehoben. Die endgültige Inkraftsetzung erfolgt nach kantonaler Genehmigung.


