«Staatlich verordnete Wettbewerbsverzerrung»
Die willkürlich anmutenden Entscheide des Bundesrats bei der Lockerung des Corona-Lockdowns lassen den Widerstand bei vielen Unternehmern wachsen. Der frühere FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler sorgt aus dem Homeoffice in Affoltern dafür, dass die Stimmen der KMU in Bundesbern gehört werden.

«Anzeiger»: Des Entscheid des Bundesrats von letztem Donnerstag, 16. April, hat viele KMU auf dem falschen Fuss erwischt, die davon ausgegangen sind, dass die Schweizer Regierung dem Beispiel Österreichs und Deutschlands folgt und alle Läden bis zu einer bestimmten Grösse wieder öffnen lässt. Nun kommen aber nur Coiffeure, Tattoostudios, Blumenläden sowie Bau- und Gartencenter zum Zug, was doch recht willkürlich anmutet.
Hans-Ueli Bigler: Das war nicht die einzige Peinlichkeit in dieser Medienkonferenz. Es spricht für sich, wenn die Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga während ihrer Eröffnungsrede die Botschaft «Die Serafe-Gebühren werden im kommenden Jahr sinken» als gute Nachricht verkauft. Das wurde aufgrund einer KMU-Beschwerde vom Bundesverwaltungsgericht so verordnet. Derweil unsere Betriebe wegen des Corona-Notstands ums Überleben kämpfen oder teilweise schon Konkurs gegangen sind wie das Hotel Atlantis während 1,5 Millionen Erwerbstätige in Kurzarbeit sind und mit Angst um ihren Arbeitsplatz zu Hause herumsitzen müssen.
Wie entstehen solche Entscheide, wer was wann öffnen darf?
Das sind Entscheide, die im Bundesrat durch Abstimmung entstehen. Was ich dabei besonders stossend finde: In ihren Sonntagsreden loben die Magistratinnen und Magistraten die KMU jeweils über den Klee, betonen ihre Wichtigkeit als Stützen der Wirtschaft. Jetzt, wo man den Tatbeweis dafür erbringen könnte, indem man zu den Kleinbetrieben steht, lässt man sie brutal im Regen stehen. Meine Mailbox überläuft mit Zuschriften von verzweifelten Gewerbetreibenden, die fassungslos, hilflos und auch wütend sind und vereinzelt auch nicht mehr ein und aus wissen. Man muss sich mal in die Lage eines KMU versetzen, der seinen Betrieb geschlossen halten muss: Ertrag null, die Betriebskosten laufen aber weiter und der Schaden, der dadurch ausgelöst wird, steigt mit jedem Tag überproportional an. Denn die vom Bund gesprochenen Überbrückungskredite müssen ja zurückgezahlt werden. KMU arbeiten im Durchschnitt mit Ebita-Margen von vier bis sechs Prozent. Damit geht es eine halbe Ewigkeit, bis diese Liquiditätskredite zurückgezahlt sind. Offen bleibt die Frage, wie man in dieser Situation noch Neu- und Ersatzinvestitionen tätigen kann.
Basierend auf welchen Grundlagen entscheiden die verschiedenen Departemente? Mit dem derzeit vorherrschenden Notrecht ist das Parlament ja nicht involviert in die Erlasse.
Der Bundesrat hat den Verwaltungen des Bundesamtes für Gesundheit und dem Staatssekretariat für Wirtschaft, Seco, am Gründonnerstag den Auftrag erteilt, über Ostern eine Exit-Strategie aus dem Lockdown zu erarbeiten. Wir vom Gewerbeverband haben am Gründonnerstagabend unsere Unterstützung angeboten. Darauf wurde verzichtet, was ich akzeptieren kann. Was ich aber nicht akzeptieren kann, ist das realitätsferne Ergebnis, das der Bundesrat schliesslich erliess.
Konnte sich der Gewerbeverband im Vorfeld des Entscheids einbringen?
Wir hatten dem Bundesrat schon in der ersten Aprilwoche unsere Exit-Strategie unter dem Titel «Smart Restart» eingereicht. Darin haben wir bekräftigt, dass der Gesundheitsschutz oberste Priorität hat. Unser Ausstiegskonzept aus dem Lockdown in Etappen wurde denn auch aufgenommen. Der springende Punkt ist nun aber, dass der Bundesrat mit der Ungleichbehandlung von Grossverteilern und kleinen Detailhändlern eine zweiwöchige, staatlich verordnete Wettbewerbsverzerrung schafft. Während die Grossverteiler ab 27. April wieder das gesamte Sortiment verkaufen dürfen, müssen die KMU noch bis zum 11. Mai warten – ungeachtet ihrer Hygienekonzepte. Das ist für die ohnehin schon gebeutelten KMU wie ein Schlag ins Gesicht und absolut inakzeptabel.
Umsomehr, weil ein Run zu erwarten ist, nachdem man den Leuten fünf Wochen eingetrichtert hatte, zu Hause zu bleiben?
Genau. Es herrscht ein enormer Nachholbedarf, von dem in einer ersten Welle aber zunächst nur die Grossverteiler profitieren können.
Hatten wir diese Ungleichbehandlung aber nicht schon vorher? Der Onlinehandel profitierte bisher überproportional vom Corona-Notstand.
Der wachsende Onlinehandel hat schon vor dieser Krise einen Strukturanpassungsprozess eingeleitet. Durch die Krise wurde der Wandel noch massiv beschleunigt. Manch einem KMU hat die Krise auch gezeigt, wie wichtig es ist, eine funktionierende Onlinepräsenz zu haben.
Die NZZ hat kürzlich veröffentlicht, dass die Wirtschaft derzeit mit 75 Prozent der sonst üblichen Leistung läuft. Glauben Sie diesem Prozentsatz?
Unsere Schätzungen gehen eher in Richtung 65 Prozent.
Wie hoch schätzen Sie den volkswirtschaftlichen Schaden durch die Corona-Notstand?
Das ist im Moment noch schwer zu beziffern. Zumal mit der Gastro-Branche eine der volkswirtschaftlich wichtigen Branche vom Bundesrat noch nicht einmal angesprochen wurde. Diese Betriebe haben im Moment noch überhaupt keine Perspektive wie es weitergehen soll. Die müssten jetzt das Sommergeschäft planen, haben aber keine Grundlage dazu. Die Aussage der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich, die den volkswirtschaftlichen Schaden auf 100 Milliarden Franken geschätzt hat, könnte also durchaus zutreffen.
Wir hatten 2019 ein Buttoinlandprodukt von knapp 700 Milliarden Franken. Kommen nun etwa Steuerausfälle in Höhe von 14 Prozent auf den Staat zu?
Ich rechne eher mit zehn Prozent Steuerausfällen aus entgangener Mehrwertsteuer und Bundessteuer. Allerdings sehe ich das nicht so problematisch. Die Verwaltungen sind gut dotiert und haben Potenzial, den Gürtel enger zu schnallen. Im Idealfall würden die KMU durch weniger und einfachere behördliche Verfahren profitieren.
Wir alle erleben nun zum ersten Mal, mit welcher Macht das Notrecht unser tägliches Leben bestimmt. Welche Schlüsse haben wir bezüglich Wirtschaft für die Zukunft zu ziehen?
Nach dieser Krise muss eine sorgfältige Analyse auf verschiedenen Gebieten vorgenommen werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat schon vor geraumer Zeit darauf hingewiesen, dass die grössten Gefahren für unser Land eine Pandemie und die Stromversorgungssicherheit bergen. Jetzt haben wir eine Pandemie und sehen, dass die Beurteilung richtig war. Wie aber hat der Bundesrat auf die seinerzeitige Lagebeurteilung reagiert? Den Bericht des 2009 zurückgetretenen BAG-Direktors Thomas Zeltner hat man ebenso missachtet. Zeltner hatte auf verschiedenen Stufen einen Notvorrat von Schutzmasken gefordert. Dann hat der Bund die Ethanol-Pflichtlager aufgelöst, was nun zum Engpass bei Desinfektionsmitteln geführt hat. Der Krisenfall wurde nie richtig geprobt, weil sich der Amtsdirektor, der den Führungsstab hätte leiten sollen, nicht dem Stresstest stellen wollte. Das sind aber nicht die einzigen Fragezeichen, die ich setze. Seco-Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch hat bisher noch keine Impulse in der Krisenbewältigung gesetzt; sie ist quasi unsichtbar.
Eigentlich hätten gewählte Politiker doch die Pflicht, solche Missstände zu erkennen und zu beheben. Wieso geschieht das nicht?
In meiner Wahrnehmung ist es eher so, dass auf Verwaltungsebene Politik gemacht wird. In dieser Krise waren die politischen Parteien bis vor Kurzem nahezu inexistent. Erst auf die jüngsten Exit-Pläne melden sie sich mit ihrer Kritik wieder zu Wort.
Man hat allerdings auch wenig Missmut vonseiten der KMU gehört. Viele äusserten die Meinung, dass der Bundesrat souverän durch die Krise führe.
Ich bin auch der Meinung, dass der Bundesrat zu Beginn des Corona-Notstands Führungsstärke gezeigt und gut entschieden hat. Die Zweifel sind erst mit der Exit-Strategie laut geworden. Gesundheitsschutz zu verordnen und die Wirtschaft mit Staatsintervention herunterzufahren, sind das eine. Die Wirtschaft jedoch wieder hochzufahren, ist offenbar anspruchsvoller und die grössere Herausforderung, wie das Beispiel zeigt.
Die nächsten Lockerungen kommen am 27. April. Wie gross schätzen Sie die Chance ein, dass der Bundesrat seinen willkürlich anmutenden Öffnungsentscheid noch korrigiert oder zumindest präzisiert?
Die Frage ist, ob der Bundesrat auf stur schaltet oder auf den Entscheid betreffend Detailhandel zurückkommt und damit indirekt einen Fehler eingesteht. Es ist noch niemandem ein Zacken aus der Krone gefallen, einen Fehlentscheid zuzugegeben.


