Städtische Arbeitsbedingungen und zwei grosse Sanierungen

Am Sonntag finden im Säuliamt mehrere Abstimmungen und Wahlen statt

Mehrere Holzwohnhäuser mit Miet- und Eigentumswohnungen sollen auf dem ehemaligen Fabrikareal in Affoltern entstehen. (Visualisierung Herzog & de Meuron)

Am kommenden Abstimmungswochenende finden die Bezirksratswahlen statt. Zudem wird in Ottenbach, Kappel und Affoltern über Sachvorlagen bestimmt. Hinzu kommt in Stallikon der zweite Wahlgang für ein Mitglied der Schulpflege. Die Geschäfte im Überblick.

Bezirksratswahlen (2. Wahlgang)

Beim zweiten Wahlgang zu den Erneuerungswahlen des Bezirksrates Affoltern steht am Sonntag die Entscheidung um den zweiten Sitz an. Im Rennen verblieben sind Peter Michael Wehrli (FDP, Obfelden) und Mark Würker (Die Mitte, Affoltern). Bereits geschafft hat die Wahl der Bisherige Rolf Kuhn. Der GLP-Vertreter und Jurist aus Mettmenstetten erreichte im ersten Wahlgang am 9. Februar das absolute Mehr für eine weitere Amtszeit.

Sanierung des Hallenbades in Ottenbach

In Ottenbach entscheiden die Stimmberechtigten über einen Kredit von 4,79 Millionen Franken zur Sanierung des Hallenbades. In seiner Grundstruktur erfährt das Lehrschwimmbecken keine Änderungen. Vieles muss aber saniert werden: Fenster werden ersetzt, behindertengerechte Zugänge gebaut und auch ein Grossteil der Technik soll erneuert werden. Ein Stahlbecken soll zudem für längere Beständigkeit sorgen. Weiter werden die Lüftung und die Wasseraufbereitung erneuert. Bei Annahme des Kredits erfolgt die Bauausführung zwischen Mitte 2026 und August 2027.

Sanierung des Gemeindesaalsin Kappel

In Kappel wird am Sonntag über eine grossflächige Sanierung des Gemeindesaals entschieden. Nach vierjähriger Projektplanungsphase stehen den Stimmberechtigten am Sonntag drei Optionen zur Auswahl: Bei der ersten Variante wird der Gemeindesaal saniert, ohne dass eine PV-Anlage installiert wird (Gesamtkosten: 1,71 Millionen Franken). Bei der zweiten und teuersten Variante (2,01 Millionen Franken) würde das komplette Dach auf der Südseite mit PV-Modulen eingekleidet und der überschüssige Strom in das EKZ-Stromnetz eingespeist und vergütet. Bei der dritten Variante würde wiederum nur ein Teil des Dachs mit PV-Modulen ausgestattet, sodass damit der zu erwartende jährliche Stromverbrauch gedeckt werden könnte, aber kein zusätzlicher Strom verkauft werden könnte.

Stadt Affoltern: Anpassung Personalverordnung (PVO)

Die Stadt Affoltern will sich im Zank um gute Fachkräfte als attraktive ­Arbeitgeberin positionieren. In der Vergangenheit hatte sie hierzu verschiedene Vorschläge: So etwa eine 38-Stunden-Woche, die jedoch im März 2024 an der Urne wuchtig versenkt wurde. Angepasst hat die Stadt die Löhne trotzdem: – nicht durch die Senkung der Arbeitszeit, sondern mithilfe klassischer Lohnerhöhungen. Jährlicher Kostenpunkt: 2,3 Millionen Franken. Während die Lohnerhöhungen durch die Anpassung des Personalreglements möglich wurden und in der Kompetenz des Stadtrats liegen, müssen Änderungen an der Personalverordnung, die weitere Bestimmungen zum kommunalen Personalrecht enthält, an der Urne genehmigt werden.

In der nun zur Abstimmung stehenden, teilrevidierten Personalverordnung sind weitere Anreize für das städtische Personal vorgesehen. So soll das Ferienguthaben von 25 auf 30 Tage pro Jahr erhöht werden – für Personen ab 50 und Lernende von 30 auf 35 Tage pro Jahr. Die Stadt begründet diese Anpassung damit, dass sie gegenüber dem Kanton und den übrigen Gemeinden als Arbeitgeberin an Attraktivität eingebüsst habe, seit dort das Ferienguthaben von vier auf fünf Wochen erhöht worden sei. Die Stadt Affoltern gewähre weniger bezahlte Pausen, was zu einer längeren Arbeitszeit von einer Stunde pro Woche führe. «Diese Mehrarbeitszeit soll durch zusätzliche Ferientage ausgeglichen werden», heisst es im Beleuchtenden Bericht. Bei der Arbeitszeit kopple man sich mit den geplanten Anpassungen an die Regelungen des Kantons Zürich, die derzeit eine 42-Stunden-Woche vorsehen. Das bedeutet, dass der Stadtrat neu nicht mehr befugt wäre, die Arbeitszeit eigenständig zu ändern.

Weitere Änderungen betreffen etwa die Digitalisierung, Dienstaltergeschenke für Saisonangestellte, die bisher so nicht vorgesehen waren, neue Kündigungsregeln oder eine Neuregelung der bezahlten Urlaube. Statt am Chilbimontag wie bisher fix frei zu haben, erhalten die städtischen Angestellten neu zu ihrem Geburtstag einen bezahlten Urlaubstag geschenkt, den sie individuell beziehen können. Durch die Umstellung des Feiertages auf den individuellen freien Tag rechnet die Stadt mit Einsparungen von etwa 5000 Franken pro Jahr.

Stadt Affoltern: Anpassung Bau- und Zonenordnung (Zena-Areal)

Weiter entscheiden die Affoltemer Stimmberechtigten über eine Anpassung der Bau- und Zonenordnung betreffend Sonderbauvorschriften für das Zena-­Areal. Dieses liegt am Rande des Affoltemer Zentrums an der Zwillikerstrasse zwischen Bahndamm und Schulanlage Ennetgraben. Durch die geplante Anpassung sollen dort Gebäude bis zu 25 Meter hoch gebaut werden können. Bisher besteht für die Fläche nur ein Richtprojekt. Die Stadt schreibt dazu: «Auf dem Zena-Areal soll nun ein in jeder Hinsicht ­nachhaltiges Bauprojekt mit hoher Wohnqualität realisiert werden. Um das erwünschte Dichtemass umzusetzen und die qualitative Innenentwicklung im planungsrechtlichen Kontext einzubinden, werden die Anforderungen an das Bauvorhaben mittels Sonderbauvorschriften festgesetzt.»

Wird die Anpassung angenommen, wird als nächster Schritt ein privater Gestaltungsplan öffentlich aufgelegt, zudem die Bevölkerung ebenfalls Stellung nehmen kann.

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