Start für ein neues Eingangstor in Hausen

Vor bald vier Jahren wurde ein privater Gestaltungsplan für die Überbauung der «Rauchmatt» am Dorfrand von Hausen genehmigt. Letzte und vorletzte Woche wurde das Baugespann aufgestellt und das Baugesuch eingereicht. In der Bevölkerung regt sich starker Widerstand. Bis Anfang Januar kann der Baurechtsentscheid verlangt werden.

Die Baugespanne des Projekts «Rauchmatt» an der Rifferswilerstrasse. (Bilder Marianne Voss)

Die Baugespanne des Projekts «Rauchmatt» an der Rifferswilerstrasse. (Bilder Marianne Voss)

Von Rifferswil her kommend präsentiert sich Hausen schlicht und ländlich. Links liegen einige Mehrfamilienhäuser, rechts etwas zurückversetzt das ­Weisbrod-Areal und angrenzend an die Strasse befinden sich hinter zwischen viel Grün die Häuser der Siedlungen Mülimatt und Müliacher. Davor breitet sich eine grosse freie Fläche aus, die landwirtschaftlich genutzt wird. Dass sich dieses Bild irgendwann einmal verändern wird, ist den allermeisten der ­Anwohnenden und auch andern Dorfbewohnern schon lange klar. Dennoch ist jetzt der Aufschrei unüberhörbar, seit am 11. und am 18. Dezember die Baugespanne − zuerst für die drei ­geplanten Gewerbegebäude, dann für die vier Wohnhäuser – montiert ­wurden.

«Das gibt ja eine Stadtmauer, ein richtiges Bollwerk!», empört sich ein Herr, der mit dem Hund unterwegs ist und erstaunt stehen bleibt. «Dass so ­etwas bewilligt wird!», meint eine Frau aus der entfernten Nachbarschaft. «Mit dieser Überbauung wird sich das ­Erscheinungsbild von Hausen wesentlich verändern», erklärt eine Anwohnerin betroffen. Was die Bevölkerung vor allem irritiert, sind die drei mächtigen Kuben für gewerbliche Nutzung direkt an der Strasse mit einer Dimension von je 30 mal 30 Metern und einer Höhe von bis zu elf Metern.

Gestaltungsplan 2017 rechtskräftig

Warum kommt es zu dieser Über­bauung? Kann die Bevölkerung noch einwirken? Das sind die Fragen, die der «Anzeiger» an die zuständigen Personen der Gemeinde, Gemeindeschreiber Christoph Rohner und Marcel Graf, ­Leiter Hochbau, stellt und entsprechende Auskünfte erhält.

Die Geschichte des Projekts hat vor bald zehn Jahren begonnen, als der Landbesitzer, Jürg Tandler, bei der Gemeinde einen Gestaltungplan für ein Bauprojekt auf der 1,7 Hektaren grossen Fläche Bauland einreichte. Dieser wurde jedoch abgelehnt. 2016 erarbeitete der Architekt Erich Leutwyler einen neuen privaten Gestaltungsplan, welcher den aktuellen Vorgaben der BZO entsprach. Die «Rauchmatt» befindet sich in der Zone WG/3.O, also in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung. Die Höhe von unübersehbaren elf Metern entspricht ganz genau dem gemäss BZO erlaubten Maximum.

Der Gestaltungsplan lag Ende 2016 in der Gemeinde auf. Zehn Parteien machten damals dagegen Einsprache. Diese wurden jedoch vom Gemeinderat abgelehnt. Mit der darauf folgenden Genehmigung durch die kantonale Baudirektion im Januar 2017 wäre eine weitere Anfechtung des Entscheids möglich gewesen. Dieses Rechtsmittel ­nutzte aber niemand. Somit wurde der private Gestaltungsplan Mitte 2017 rechts­kräftig.

Frist bis Anfang Januar

Das Projekt, welches nun Mitte Dezember vom Bauherrn eingereicht wurde, umfasst die drei grossen Gewerbekuben sowie vier Mehrfamilien- und Reihen-Einfamilienhäuser mit gesamthaft 42 Wohneinheiten. Es seien sowohl Mietwohnungen wie auch Wohneigentum geplant, informiert Jürg Tandler auf Anfrage. Welche Gewerbenutzung genau in den Gewerbegebäuden entstehen werde, sei noch offen. Er betont, dass das eingereichte Projekt gemäss dem genehmigten Gestaltungsplan absolut «wasserdicht» sei.

Die Frist, um den Baurechtsentscheid zu verlangen und sich damit die Rekursmöglichkeit zu sichern, dauert nun bis am 4. Januar 2021. Wer alles rekursberechtigt ist, könne nicht abschliessend definiert werden, erläutert Marcel Graf. Es komme darauf an, worum es beim Rekurs gehe und was für Einsprachegründe geltend gemacht würden. Der Entscheid liege dann beim Baurekursgericht.

Dass die Gemeinde Hausen mit ­diesem Projekt ein neues Erscheinungsbild und ein neues Eingangstor erhalten wird, ist der Baukommission klar. Wie dieses aber im Detail aussehen soll und ob das vorliegende Gesuch den ­Anforderungen entspricht, wird im ­Baubewilligungsverfahren noch ­abgehandelt.

Wünsche

Barbara Fuchs, eine Anwohnerin, wird zurzeit häufig auf die Baugespanne ­angesprochen. «Warum habt ihr euch nicht gewehrt?», werde sie gefragt. «Eine angestrebte öffentliche Gestaltungsplan-Pflicht wurde von der Gemeindeversammlung knapp abgelehnt», erklärt sie und informiert, dass nebst dem Verlangen des Baurechtsentscheides jetzt auch die Möglichkeit bestehe, bei der Baukommission schriftlich ­Anregungen zum Erscheinungsbild und zu Detailausführungen des neuen «Tors von Hausen» zu deponieren.

Sie hofft stark, dass die Behörde ­offene Ohren hat für die Wünsche und Bedenken der Bevölkerung und dem­entsprechend mit der Baufreigabe Vorgaben gemacht werden. Der Bau sei in drei Etappen geplant. «Wir wünschen uns in diesem Zusammenhang un­bedingt Fristen, damit sich der Bau nicht über eine endlose Zeit hinzieht.»

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