Start ins neue Schuljahr – nach wie vor geprägt durch Corona

Das Volksschulamt des Kantons Zürich informierte am 11. August über die Rahmenbedingungen, unter denen die Schulen der verschiedenen Stufen im Voll­betrieb in das Schuljahr 2020/21 starten. Die individuellen Schutzkonzepte sind auf den Internet­seiten der Schulen publiziert.

Allfällige im Fernunterricht entstandene Lernrückstände sollen im ersten ­Semester des Schuljahres 2020/21 aufgeholt werden. (Archivbild Martin Platter)
Allfällige im Fernunterricht entstandene Lernrückstände sollen im ersten ­Semester des Schuljahres 2020/21 aufgeholt werden. (Archivbild Martin Platter)

Das Volksschulamt betont: «Information schafft Vertrauen.» Dazu leistete das Amt gute Vorarbeit: Die Regeln sind verbindlich formuliert und Textbausteine sowohl für das Schutzkonzept wie auch für einen Informationsbrief an die Eltern stehen den Schulen zur Verfügung. Aus den Erfahrungen der Situation vor den Sommerferien zieht man Schlüsse: «An den Schulen muss vor allem die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zwischen den erwachsenen Personen konsequent beachtet werden. Ist dies nicht möglich, kommen zusätzliche Schutzmassnahmen wie Reduktion der Anzahl Personen, Masken oder Plexiglas zum Einsatz.» Dies gilt insbesondere für Schulanlässe wie Elternabende, am ersten Schultag sowie für Sitzungen, Pausen, Weiterbildungen und Gespräche.

Sollte sich die epidemiologische Lage stark verändern, kann die Bildungsdirektion nach Rücksprache mit der Gesundheitsdirektion weitergehende Massnahmen festlegen. Dazu gehören insbesondere ein Unterricht in Halbklassen oder Fernunterricht sowie eine allgemeine oder Teil-Maskenpflicht.

Quarantäne und Erkrankungen

Kranke oder erkältete Lehr- oder Betreuungspersonen sollen zu Hause bleiben oder im Zweifelsfall eine Maske tragen sowie konsequent auf den Abstand zu Schülern und Erwachsenen achten. Die Eltern wurden schon vor den Sommerferien über die Quarantänepflicht informiert und sind selbst verantwortlich für die Einhaltung der Quarantäne. Vermuten die Schulen, dass eine Schülerin oder ein Schüler allenfalls in Quarantäne müsste, informieren sie die Eltern nochmals über die Quarantänepflicht.

Die Verpflichtung zur 10-tägigen Quarantäne gilt, auch wenn ein negativer Coronavirus-Test vorgewiesen wird. Wissen Lehrpersonen um Ferien in Ländern, die eine Quarantäne erfordern, schicken sie die betroffenen Schüler nach Hause und informieren die Eltern und den kantonalen schulärztlichen Dienst. Dieser koordiniert dann das weitere Vorgehen mit dem kantonsärztlichen Dienst. Schüler in Quarantäne werden ­behandelt wie kranke Schüler: Erfassung als entschuldigte Absenz und Hausaufgaben nach Hause geben, aber kein Fernunterricht.

Schulische Lücken schliessen

Im 2. Semester des Schuljahres 2019/20 haben die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Lern- und Entwicklungserfahrungen gemacht. Ihr Lernstand war nach Abschluss des Fern­unterrichts aufgrund von individuell erhaltener Unterstützung, technischen Hilfsmitteln, Wohnsituation, Sprachkompetenz und der jeweiligen Selbstkompetenz der Lernenden heterogen.

Falls vorhanden, sollen entstandene Lernrückstände im ersten Semester des Schuljahres 2020/21 aufgeholt werden. Dabei gilt: Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen erhalten im Rahmen des Präsenzunterrichts und der sonderpädagogischen Massnahmen im Rahmen von integrativer Förderung, von Deutsch als Zweitsprache, von Therapien, von Begabtenförderung und von integrierter Sonderschulung individuelle Unterstützung beim Aufarbeiten allfälliger schulischer Lücken.

Sicherstellen, dass die Regeln eingehalten werden

Die Schulpflegen sind zuständig für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für die Regeln im Kontext von Corona. Das Volksschulamt kann im Rahmen seiner Aufsicht die Umsetzung prüfen. Es wird auch aktiv, wenn das Nichteinhalten von ­Regeln gemeldet wird. Laut Auskunft des Volksschulamts werden nicht in den gut 500 Schulen die Seifenspender überprüft, aber im direkten Kontakt mit einzelnen Schulen wird auf das Einhalten der Schutzmassnahmen geachtet. Im Moment wird sichergestellt, dass auf den Internetseiten der Schulen das Schutzkonzept publiziert wird und eine verantwortliche Person verbindlich ­bestimmt ist.

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