Tankstellenshop-Räuber: letzte Chance

Ein 29-jähriger Mann, in Slowenien mehrfach einschlägig vorbestraft, ist vom Bezirksgericht Affoltern wegen Raubes und strafbaren Raub-Vorbereitungshandlungen zu 20 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden – eine allerletzte Chance.

Den Tankstellenshop in Affoltern mit Waffen-Imitat betreten und sich mit 5200 Franken aus dem Staub gemacht: Ein 29-jähriger, mehrfach einschlägig vorbestrafter Räuber kommt mit einer Bewährungsstrafe glimpflich davon. <em>(Bild Werner Schneiter)
Den Tankstellenshop in Affoltern mit Waffen-Imitat betreten und sich mit 5200 Franken aus dem Staub gemacht: Ein 29-jähriger, mehrfach einschlägig vorbestrafter Räuber kommt mit einer Bewährungsstrafe glimpflich davon. <em>(Bild Werner Schneiter)</em>

Der eine wartete im Auto, der Beschuldigte und ein Kollege überfielen am 22. Juni 2018, kurz nach Mitternacht, einen Tankstellenshop in Affoltern. Der eine hatte sich eine Sturmmaske sowie eine Kapuze über den Kopf gezogen. Mit einem Pistolen-Imitat, von einer echten Schusswaffe auf den ersten Blick nicht zu unterscheiden, forderte der Beschuldigte die Verkäuferin an der Theke auf, ihm den Kasseninhalt auszuhändigen. Wegen der auf sie gerichteten Waffe fürchtete die Frau um ihr Leben und öffnete die Kasse, aus welcher der Räuber 5200 Franken entnahm. Beim Verlassen liessen die beiden Täter noch Zigaretten mitlaufen und machten sich mit dem im Auto wartenden Komplizen davon. Vom erbeuteten Bargeld behielt der Beschuldigte 4300 Franken für sich.

Schon tags zuvor, um zirka 23 Uhr, plante das Trio einen Überfall auf einen Tankstellenshop in Cham. Auch in diesem Fall blieb der eine im Auto, derweil die anderen beim Eingang zum Shop auf eine günstige Gelegenheit warteten – erneut mit dem Schusswaffen-Imitat. Weil sich dort aber Passanten bis zum Ladenschluss aufhielten, sahen sie von ihrem Plan ab.

In Slowenien längere Zeit im Gefängnis

Der Mann ist wahrlich kein unbeschriebenes Blatt. Weil die Staatsanwaltschaft Fluchtgefahr befürchtet, wurde er aus der Sicherheitshaft von zwei Polizisten nach Affoltern gebracht – dort sitzt er seit Anfang Oktober 2018. In Slowenien hat der 29-Jährige ab 2013 vier einschlägige Strafen kassiert; diese wurden zu einer zusammengefasst: insgesamt vier Jahre und drei Monate. Mitte Juni 2017 wurde er bedingt entlassen. Warum er dort delinquiert habe (Raub und Diebstahl), wollte Verhandlungsleiter Andreas Huber wissen. «Ich habe 2012 meine Stelle verloren und bin auf die falsche Bahn geraten», räumte der Mann ein und gelobt Besserung, weil in seiner Heimat angeblich Arbeit auf ihn wartet und er endlich Kontakt zur Familie haben möchte – auch wegen des erkrankten Vaters. «Ich weiss nicht einmal, ob er noch lebt», klagte er.

Den Überfall in Affoltern begründet er, weil er seinen in Schwierigkeiten geratenen Kollegen helfen wollte und er eine hierzulande angeblich versprochene Stelle in einer Reinigungsfirma nicht erhielt. Mehrfach betonte er, dass er den Überfall bereut, auch wegen der in grosse Angst versetzten Verkäuferin, bei der er sich «auf jeden Fall» noch entschuldigen will. Ausserdem sei er bereit, das geraubte Geld zurückzuzahlen – gemäss seiner Aussage in Raten von 20 mal 300 Franken. Ob das angesichts seiner Schulden – rund 50000 Euro in Slowenien – möglich ist, bleibt offen. «Ich schäme mich», sagte er in seinem Schlusswort.

Weil er den Sachverhalt sowie die Zivilforderungen anerkennt und geständig ist, kam es zum abgekürzten Verfahren. Das Gericht folgte dem Urteilsvorschlag der Staatsanwältin vollumfänglich. Wegen Raubes und wegen strafbarer Raub-Vorbereitungshandlungen erhielt der Mann eine 20-monatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Gerichts- und Verfahrenskosten gehen zu seinen Lasten. Ausserdem wird der Beschuldigte für zehn Jahre des Landes verwiesen, nun nach 179 Tagen aus der Sicherheitshaft entlassen und dem Migrationsamt zugeführt.

«…sonst gehen Sie mit Sicherheit ins Gefängnis!»

Der Vorsitzende sprach bei seiner Urteilsbegründung von einer «allerletzten Bewährungschance». Weil zwei Strafen ins Jahr 2013 zurückgehen, also mehr als fünf Jahre zurückliegen, wird gemäss Gesetz «grundsätzlich von einer guten Prognose ausgegangen». Diesem Grundsatz ist das Gericht trotz einiger Bedenken gefolgt. Dabei wurden auch Kooperationsbereitschaft, Geständnis und «einigermassen» Einsichtigkeit als strafmindernde Gründe in die Waagschale geworfen, die einschlägigen Vorstrafen als strafverschärfende Punkte. 20 Monate auf Bewährung taxierte das Gericht gerade noch als vertretbar. 10 Jahre Landesverweis (das Maximum liegt bei 15 Jahren) sind laut Gericht ebenfalls das richtige Mass, weil der Beschuldigte in der Schweiz keine Familie hat, also kein Härtefall vorliegt. «Ich rate Ihnen, das Geld ab jetzt auf legalem Weg zu verdienen. Ansonsten gehen Sie mit Sicherheit ins Gefängnis», gab Andreas Huber dem Mann mit auf den Weg.

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