Tempo 30 in fast ganz Ottenbach eingeführt

Die vielen Schilder führen zu einer Anfrage an den Zürcher Regierungsrat

Seit dem 2. Mai sind grosse Teile Ottenbachs auf Tempo 30 beschränkt. So sind die Jonen-, Zwilliker-, Affoltern- und Rickenbacherstrasse mit Tempo 30 und dem Zusatz «Lärmschutz» signalisiert. Auch die Muri- und Affolternstrasse, beide zu Gemeindestrassen abklassiert, sind in Teilbereichen nur noch mit reduziertem Tempo zu befahren.

Wie die Gemeinde Ottenbach im Vorfeld mitteilte, habe man die Einführung von Tempo 30 auf den Gemeindestrassen vorgezogen. Ziel sei es, mit dieser vorübergehenden Massnahme bereits ab diesem Jahr ein einheitliches Temporegime sicherzustellen und allfälliger Verwirrung bei den Verkehrsteilnehmenden entgegenzuwirken. Die abschliessende Ausgestaltung als Tempo-­30-Zonen werde gemäss der bisherigen Planung im Anschluss der Zen­trumsgestaltung spätestens ab Herbst 2026 erfolgen.

Über 40 Schilder sind für das neue Temporegime notwendig

Grüne-Politiker und Kantonsrat Thomas Schweizer teilte gegenüber dem «Anzeiger» mit, dass die einheitliche Signalisierung sehr zu begrüssen sei und ­diese den Anforderungen an den Lärmschutz Rechnung trage. «Auf den beschriebenen Strassen gilt nun überall dieselbe einheitliche Höchstgeschwindigkeit», sagt er dazu.

Was aber ihm und dem Ottenbacher Kantonsrat Ronald Alder missfällt, seien die über 40 zusätzlichen Signaltafeln. Daher haben Thomas Schweizer und Ronald Alder beim Zürcher Regierungsrat eine Anfrage formuliert. Der Bundesrat habe den Tafelwald verringern wollen. So wurde in der Anfang 2023 eingeführten eidgenössischen Signalisations­verordnung festgehalten, dass Tempo-30-Strecken in Tempo-30-Zonen integriert werden können, wenn diese sich angrenzen. Die Anfrage führt dazu weiter aus: «Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ändert sich durch den Wechsel von einer Tempo-30-Strecke zu einer Tempo-30-Zone nicht und die unterschiedlichen Vortrittsverhältnisse werden mit anderen Signalen ohnehin zusätzlich angezeigt.» Mit der neuen Regelung könne die Anzahl der Verkehrstafeln deutlich reduziert werden. Dies spare auch ­Kosten für Aufstellung und den Unterhalt. Zudem erhöhe dies die Aufmerksamkeit auf die verbleibenden Signaltafeln. Die Signalisation einer Tempo-30-Strecke muss nach jeder einmündenden Strasse erneut angezeigt werden. Eine Tempo-30-Zone dagegen gelte bis zu deren Aufhebung. Daher stellen die beiden Kantonsräte die ­Anfrage, wie der Regierungsrat in Zukunft die neuen Bestimmungen des Bundes umsetzen will. Dazu wird gefragt, in welchem Zeitraum, dies erfolgen ­werde.

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