Toleranz und Respekt erhöhen die Sicherheit

Was tun, wenn bei Signalisationen die Zweiräder vergessen gingen?

Welchen Weg wählen? Das Velowegzeichen verweist nach links, das Mofaverbot auf die Strasse. <em>(Bild bs)</em>
Welchen Weg wählen? Das Velowegzeichen verweist nach links, das Mofaverbot auf die Strasse. <em>(Bild bs)</em>

Das Bundesamt für Strassen Astra hat 2012 die heute gültigen Kategorien für schnelle (Tretunterstützung durch den Elektromotor bis 45 km/h) und langsame (bis 25 km/h) E-Bikes geschaffen und dabei auch einige Vorschriften erlassen, die von einem guten Praxisbezug zeugen. So dürfen schnelle E-Bikes auf Wegen mit Mofa-Verbot nicht verkehren und auch keine Fusswege mit der Tafel «Velos gestattet» benützen. Dies sorgt für mehr Sicherheit auf Fusswegen. Doch die Umsetzung dieser Regeln ist noch nicht überall gelungen.

Ähnliches gilt für Rennräder. Diese sind in den letzten Jahren leichter und schneller geworden, doch für schnelle E-Bikes und Rennräder bestehen kaum geeignete Velowege. Was sagt die Polizei zum richtigen Verhalten in unklaren Situationen, was ein Velo- und was ein E-Bike-Fachmann?

Widersprüchliche Signalisation

Der Türlersee zieht im Sommer viel Freizeitverkehr an – zu Fuss, auf dem Velo oder E-Bike, mit dem Töff oder Auto. Der Kiesweg dem Ostufer entlang ist als Veloweg markiert. Viele Fussgänger stören Velos auf dem teilweise engen Weg und ein Rennrad kann hier gar nicht durchfahren. Sinnvollerweise ist der Weg für Mofas gesperrt, doch soll die Fahrerin, der Fahrer eines schnellen E-Bikes das Veloweggebot oder das Mofaverbot beachten?

Die Anfrage bei der Kantonspolizei Zürich beantwortet Mediensprecher Stefan Oberlin: «In der schweizerischen Rechtsordnung gilt das Legalitätsprinzip. Das bedeutet, dass Gesetze und Verordnungen zu beachten, Verkehrsanordnungen und Signalisationen entsprechend zu befolgen sind. Sofern der zuständigen Behörde die Fehlerhaftigkeit von Verkehrsanordnungen gemeldet wird, muss sie die Anordnung prüfen und anpassen. Sofern Verkehrsanordnungen zwar korrekt sind, jedoch Optimierungspotenzial besteht, so ist der Behörde die Änderung zu beantragen.» Sowohl bei Missachtung des Veloweg-Gebotes als auch des Mofaverbotes droht eine Busse von 30 Franken. Der Polizeisprecher sieht eine mögliche Lösung: «Der Streckenabschnitt darf mit ausgeschaltetem Motor befahren werden.»

Pete Mijnssen ist Verleger und Chefredaktor des Velojournals. Er empfiehlt Velofahrerinnen und Velofahrern «eine gute Portion robustes Selbstverständnis», um eine sinnvolle Lösung zu finden, «wenn die Radfah-renden wieder einmal vergessen gegangen sind», sowie Gelassenheit, wenn sie von Autofahrerinnen und Autofahrer gefährdet werden, die grundlegende Regeln nicht kennen: Wer die Auto-Hupe ohne Not betätigt, weil ein Radfahrer auf der Strasse fährt, riskiert eine Busse von 40 Franken. Parkieren auf dem Radstreifen wird mit 120 Franken geahndet. Beide Übertretungen lassen sich oft beobachten.

Der Hausemer FDP-Kantonsrat Olivier Hofmann ist Präsident von NewRide, dem Schweizer Kompetenzzentrum für Elektrozweiräder. Er empfiehlt, in solchen Fällen die Markierung «Fussweg, Velos erlaubt» anzubringen. Diese Markierung hat viele Vorteile: Sie sorgt für Rechtssicherheit, da klar ist, wer den Fussweg benützen darf und wer nicht, zwingt Rennräder nicht auf den Kiesweg, gestattet aber langsamen Velofahrern deren Benützung und vermeidet Konflikte zwischen Zweiradfahrern und Fussgängern. Polizeisprecher Stephan Oberlin sieht diese Signalisation vor allem als Möglichkeit, Fusswege zur Schulwegsicherung freizugeben. Sie kommt hauptsächlich dort zum Einsatz, wo eine entsprechende Infrastruktur nur teilweise vorhanden ist. Zudem ist der Kanton Zürich daran, das Radwegnetz stetig auszubauen.

Signal bleibt auf Rot

Zweites Problem: Manches Rotlicht reagiert nicht auf Karbonräder, beispielsweise bei der Kreuzstrasse in Obfelden. Was tun, wenn es rot bleibt, obwohl sich von keiner Seite ein anderes Fahrzeug nähert? Aus polizeilicher Sicht gilt auch hier: «Rotes Lichtsignal bedeutet Halt. Alle vier Strassen sind mit hochempfindlichen Schrägschlaufen ausgestattet. Sollte ein Mangel vorliegen, kann dies jedermann beim Tiefbauamt, bei der Polizei oder bei der Gemeinde melden.»

Der Autor dieser Zeilen hat sich vorsichtshalber für ein Abzweigen nach rechts entschieden, obwohl der direkte Weg geradeaus geführt hätte. Pete Mijnssen hält diese Lösung für sinnvoll, denn die Velofahrerin, der Velofahrer ist schwächer als Motorfahrzeuge und stärker als Fussgänger. Rechtsabbiegen, wenn dadurch keine Fussgänger behindert werden, ist in solchen Situationen einem riskanten Geradeausfahren vorzuziehen: «Ein kürzlich vom Astra durchgeführter Versuchsbetreib in Basel war erfolgreich und könnte in nächster Zeit gesamtschweizerisch eingeführt werden.»

Selbstverantwortung

Beim Fazit sind sich die Gesprächspartner weitgehend einig. NewRide-Präsident Olivier Hofmann plädiert vor allem für Rücksicht der Zweiräder auf Fussgänger: «Grundsätzlich sind Gesetze und Verbote einzuhalten. Es gibt manchmal aber einen Spielraum. NewRide hat Empfehlungen für E-Bikes auf Berg- und Wanderwegen publiziert. Im Zentrum steht das Prinzip, dass der Stärkere auf den Schwächeren Rücksicht nimmt.» Die Tipps von Mijnssen: «Als Velofahrer zügig fahren, mit den anderen Verkehrsteilnehmern kommunizieren, das heisst, klare Zeichen geben und Augenkontakt suchen, höflich sein und sich auch mal bedanken, auch als Velofahrer. Das wirkt Wunder!» Und Oberlin stellt fest: «Toleranz und Respekt unter den verschiedenen Verkehrsteilnehmern erhöht die Sicherheit.»

Zweiräder mit und ohne Elektromotor helfen bei der Lösung von Verkehrsproblemen in der Agglomeration, weil jedes Auto weniger auf der Strasse die Staus verkürzt. Je sicherer und flüssiger die Zweiräder vorwärtskommen, desto besser ist allen gedient. Und je mehr Selbstverantwortung und Toleranz alle Beteiligten wahrnehmen, desto besser rollt der Verkehr.

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