Umfangreiche Gemeindeversammlungen

Neun Traktanden in Obfelden, sechs in Knonau – Steuersenkung in Bonstetten geplant

Bereits an sechs Orten wurden die Gemeindeversammlungen (siehe auch Beiträge in der vorliegenden Ausgabe) abgehalten. In dieser Vorschau blickt die Redaktion nun auf fünf weitere Versammlungen voraus. Die Vorschauen für Mettmenstetten, Wettswil und Aeugst folgen in einer Woche.

Affoltern: RPK mit Anmerkungen zum Budget

In der Stadt Affoltern wird am Montag, 1. Dezember, über das Budget 2026 und die Teilrevision der Entschädigungsverordnung entschieden. Das Budget fürs kommende Jahr sieht einen Gewinn von 2,54 Millionen Franken vor. Im Beleuchtenden Bericht spricht die Stadt von einer Herausforderung, bei gleichbleibendem Steuerfuss einen Ertragsüberschuss zu erzielen. Im Dezember 2024 wurde von der Gemeindeversammlung dieser nämlich zwei Prozentpunkte tiefer gesetzt als vom Stadtrat beantragt.

Die geplanten Nettoinvestitionen im neuen Jahr umfassen 22,4 Millionen Franken. Die grössten Investitionen fallen dabei beim Schulhaus Wolhusen und bei der Kläranlage Zwillikon an. Auch die Sportanlage «Im Moos» ist aufgeführt. Nachdem der Urnenentscheid vom Bezirksrat aufgehoben wurde, ist aber unklar, wie es damit weitergeht.

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) beantragt die Genehmigung des Budgets, hat aber Anmerkungen bezüglich des Zentrums Seewadel. Dieses weise ein Defizit von rund 2 Millionen Franken auf. Die RPK habe den Stadtrat im vergangenen Kalenderjahr bereits schriftlich auf die unbefriedigende Situation beim Pflegeheim und bei der Spitex aufmerksam gemacht. Und schreibt weiter: «Bislang leider ohne wesentliche Wirkung. Daher empfiehlt die Rechnungsprüfungskommission dem Stadtrat, eine externe Organisations- und Prozessanalyse des Zentrums Seewadel zu initiieren.»

Beim zweiten Traktandum soll die Entschädigungsverordnung angepasst werden. Mit der Einführung der Leitung Bildung und der damit verbundenen Entlastung der Schulpflege habe sich der zeitliche Aufwand für die einzelnen Schulpflegeämter deutlich reduziert. Daher wolle man die Entschädigungsverordnung anpassen, was zu jährlichen Einsparungen von 72445 Franken führt. Die RPK empfiehlt die Zustimmung.

Neue Personal- und Besoldungsverordnung in Bonstetten

Auch in Bonstetten geht es um Entschädigungen. Die Personal- und Besoldungsverordnung soll an der Versammlung vom 3. Dezember teilrevidiert werden. Davor wird ebenfalls über das Budget 2026 befunden. Dieses sieht einen Gewinn von 33200 Franken vor. Der Beleuchtende Bericht führt Mehraufwände zum Vorjahr von 4,3 % auf, was gut 1,4 Millionen Franken entspricht. Prozentual am stärksten gestiegen sind der Sach- und übrige Betriebsaufwand sowie die Abschreibungen. Demgegenüber rechnet die Gemeinde mit einem Anstieg des Steuerertrags um rund 1,7 Millionen Franken. Dabei entfallen gut 800000 Franken auf die Grundstückgewinnsteuer. Zu den geplanten Investitionen ist zu lesen, dass in den nächsten Jahren mit total 51 Millionen Franken ein vergleichsweise sehr hohes Investitionsvolumen vorgesehen sei. (vor allem Gemeindehaus, Schule, Wasserbauprojekte, Infrastruktur, etc.). «Aufgrund des in den vergangenen Jahren, im Hinblick auf die anstehenden grossen Investitionen, bewusst angesparten Vermögens und der jährlichen Ertragsüberschüsse in der Planperiode kann ein grosser Teil der Investitionen von 43 Millionen Franken direkt bezahlt werden», steht im Bericht.

Die Steuern sollen von 91 auf 88 Steuerprozente gesenkt werden. Trotz dieser Steuersenkung werde bei den direkten Steuern natürlicher Personen ein Mehrertrag von 889000 Franken erwartet.

Im zweiten Traktandum an diesem Abend wird die Teilrevision der Personal- und Besoldungsverordnung behandelt. Dabei kommt es zu Anpassungen der Entschädigungen des Gemeinderates, der Primarschulpflege und der Rechnungsprüfungskommission. Die Gemeinde schreibt dazu: «Ein Behördenamt ist in den letzten Jahren aufwendiger geworden, auch aufgrund der vielen zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben. Entsprechend ist die Entschädigung je aufgewendeter Stunde ständig gesunken und beträgt heute weniger als die Hälfte im Vergleich zu 2017.»

Angestrebt werde eine Besoldung mit einer Grundsicherheit, verbunden mit dem Anreiz, in der Behördentätigkeit etwas zu leisten. Der Modellwechsel führe 2026 zu maximalen Mehrkosten von 80800 Franken. In den Folgejahren sollte sich dieser Betrag deutlich reduzieren.

Die RPK empfiehlt, alle Geschäfte an diesem Abend anzunehmen.

Hedingen muss Abwassergebühren deutlich erhöhen

Zwei Traktanden behandelt auch die Gemeinde Hedingen, und zwar am 4. Dezember. Zuerst geht es ums Budget, danach folgt ein Objektkredit zur Sanierung von Schulräumen.

Das Budget rechnet mit einem kleinen Gewinn von 19630 Franken. Das ausgeglichene Ergebnis, so der Beleuchtende Bericht, sei dank ausserordentlich hoher budgetierter Grundstückgewinnsteuern möglich. So könne man deutliche Kostensteigerungen kompensieren. Mehraufwände würden vor allem in den Bereichen Bildung (plus 279000 Franken) und soziale Sicherheit (plus 239980 Franken) anfallen. Der Steuerfuss soll wie im Vorjahr auf 100 Prozent verbleiben.

An Nettoinvestitionen hat die Gemeinde rund 4,5 Millionen Franken vorgesehen. Für die Gemeindestrassen sind insgesamt 1,16 Millionen Franken reserviert: «Den grössten Anteil daran haben der Ersatz der Brücke Zwillikerstrasse mit rund 300000 Franken und die Erstellung der Wege und Plätze des Kronenareals (300000 Franken). Auch für das Projekt der Zentrumsplanung seien im Budget 2026 weitere Mittel vorgesehen.

In den kommenden Jahren würden auch über 20 Millionen Franken für die Beteiligung am Ersatzneubau der Kläranlage Zwillikon nötig. Da die Gebühreneinnahmen nicht ausreichen, werden die Abwassergebühren bereits im nächsten Jahr deutlich erhöht.

Im Rahmen der 2019 begonnenen Schulraumstrategie mit einem Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren ist 2026 die Gesamtsanierung von zwei Schulräumen vorgesehen. Diese befinden sich im Untergeschoss des Sekundarschulhaustrakts bei der Schulanlage Güpf. «Die beiden Räumlichkeiten der Metall- und Holzwerkstatt werden zu einer kombinierten Werkstatt und zu einem vielfach nutzbaren Mehrzweckraum umgebaut», ist im Bericht zu lesen. Der Objektkredit beläuft sich auf 270000 Franken.

Obfelden will Mehrzweckhalle Zendenfrei erweitern

Ebenfalls am 4. Dezember kommen die Obfelder Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Mehrzweckhalle Zendenfrei zusammen. Behandelt werden an diesem Abend nicht weniger als neun Traktanden. Siehe auch «Nachgefragt» auf dieser Seite.

Für die Sanierung der Gebäudehülle und den Einbau einer PV-Anlage beim Schulhaus C (Anlage Chilefeld) soll die Kreditabrechnung genehmigt werden. Gemäss dem Beleuchtenden Bericht sind die Kosten um 5,2 Prozent beziehungsweise rund 78000 Franken überschritten worden. Grund dafür sind aufwendigere Arbeiten beim Dachaufbau. Dank Fördergeldern für die PV-Anlage wird der Verpflichtungskredit trotzdem um 14358 Franken unterschritten.

Bei Traktandum 2 geht es um die Erweiterung von Schulraum. Beim Standort des Kindergartens Schlossächer soll ein dreigeschossiger Ersatzneubau Platz für drei Kindergartenklassen, für die Schulverwaltung und die Schulsozialarbeit bieten. Dazu sollen Fach- und Förderräume, Mittagstischplätze und die Bibliothek neu dort untergebracht werden. Eine erste Grobschätzung geht von Kosten von fast 25 Millionen Franken aus. Dies bei einer Kostenungenauigkeit von plus/minus 25 Prozent. Abgestimmt wird über einen Planungskredit in der Höhe von 350000 Franken. Damit soll ein Projektwettbewerb durchgeführt werden.

Weiter wird bei Traktandum 3 über die Erweiterung der Mehrzweckhalle Zendenfrei abgestimmt. Die bestehende Doppelturnhalle soll dabei in südöstlicher Richtung mit zwei Hallen erweitert werden. Die Kosten werden dabei mit einer Genauigkeit von plus/minus 25 Prozent auf 16,2 Millionen Franken geschätzt. Zur Durchführung eines Planerwahlverfahrens beantragt der Gemeinderat einen Planungskredit von 210000 Franken. Im Gegensatz zu den beiden ersten Traktanden empfiehlt die Rechnungsprüfungskommission hier den Antrag zur Ablehnung. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass eine zusätzliche Halle die Bedürfnisse der Schulen langfristig decke und so auch die Kapazität für Vereine um 25 Prozent steigen würde.

Für die Kinder in Obfelden soll ein neues Planschbecken (Traktandum 4) entstehen. Die Gemeinde beantragt dafür einen Verpflichtungskredit über 600000 Franken. Im Bericht ist dazu zu lesen: «Das geplante Projekt zeigt ein vergrössertes Kinderplanschbecken, die Wasserfläche wird um zirka 30 bis 50 Prozent vergrössert und in der Form neugestaltet.» Die Inbetriebnahme des Beckens ist für Juni 2027 vorgesehen. Die RPK empfiehlt die Annahme.

Bei Traktandum 5 steht ein Verpflichtungskredit für die Sanierung des Bachdurchlasses Räschstrasse zur Debatte. «Um den Hochwasserschutz gemäss der Schutzzielmatrix des Kantons Zürich für die angrenzenden Liegenschaften sicherzustellen, soll der Bachdurchlass vergrössert werden, so die Gemeinde. Der Bachabschnitt soll zugleich auch ökologisch aufgewertet werden. Die Kosten betragen 470000 Franken. Die RPK spricht sich ebenfalls dafür aus.

Die aus dem Jahr 2017 stammende Personalverordnung entspreche in mehreren Punkten nicht mehr den aktuellen Anforderungen an ein modernes Personalrecht, schreibt die Gemeinde. Mit der bei Traktandum 6 angesetzten Abstimmung soll die neue Personalverordnung an die Entwicklungen im kantonalen Personalrecht sowie an die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst und die Attraktivität der Gemeinde als Arbeitgeberin gestärkt werden. Die RPK lehnt das neue Personalrecht in dieser Form ab und macht geltend, dass die Gemeinde haushälterisch mit den finanziellen Mitteln umgehen soll. Der Personalaufwand nehme weit schneller zu als das Bevölkerungswachstum. Die RPK erachte es nicht als sinnvoll, dass die Gemeinden und der Kanton sich gegenseitig Mitarbeitende mit immer höheren Leistungen ausspannen würden.

Bei Traktandum 7 wird über die Genehmigung des Reglements über die Beiträge der Gemeinde Obfelden für die Betreuung von Kindern im Vorschul- und Primarschulalter beschlossen. Mit Traktandum 8 entscheidet die Gemeinde über das Budget 2026. Dieses sieht einen Verlust von 1,3 Millionen Franken vor. Der Steuerfuss soll unverändert bei 95 Prozent bleiben. Als letzter Punkt an diesem Abend sind Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes vorgesehen.

Teilrevision der Bau- und Zonenordnung in Knonau

Auch gleich um sechs Traktanden kümmert man sich am 4. Dezember in Knonau. Das ist eines weniger als angekündigt. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Totalrevision der Abfallverordnung als Traktandum zurückzuziehen. Der Rückzug erfolge aufgrund von zusätzlichem Klärungsbedarf und zur Überarbeitung der Vorlage.

Beim Budget 2026 sieht die Gemeinde einen Gewinn von 288400 Franken vor. Der Steuerfuss soll mit 96 Prozent unverändert bleiben. Es sind Nettoinvestitionen von 3,26 Millionen Franken für 2026 geplant. Auch in den kommenden Jahren sind gemäss Beleuchtendem Bericht Investitionen – insbesondere in den Bereichen Bildung, Verkehr, Umwelt und Raumordnung sowie bei den Verwaltungsliegenschaften geplant.

Als zweites Geschäft behandelt die Versammlung einen Baukredit für den Umbau der Bushaltestelle Chamstrasse. Diese erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) nicht. Für den Bau sind 185000 Franken vorgesehen.

Über die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung entscheidet die Versammlung bei Traktandum 3. Anpassungsbedarf bestehe insbesondere aufgrund der neuen kantonalen Vorgaben. So wird die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe umgesetzt. Auch Vorgaben zur Begrünung und Umgebungsgestaltung und die Regelung der kommunalen Mehrwertabgabe werden angepasst. Die Erträge aus diesem Mehrwertausgleich sind zweckgebunden und fliessen in einen Fonds. Damit die Erträge für raumplanerische Massnahmen verwendet werden können, muss die Gemeinde ein Fondsreglement erlassen. Dies geschieht im Traktandum 4 «Reglement zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds».

Die Traktanden 5 und 6 hängen ebenfalls zusammen. Es geht um die Gesamtrevision der Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) und des Wasserversorgungsreglement (WVR). Beide Erlasse aus dem Jahr 2013 entsprechen insbesondere hinsichtlich der Finanzierung und des Gebührensystems nicht mehr den heutigen Anforderungen an das Verursacher- und Kostendeckungsprinzip, so die Gemeinde. Mit den Revisionen strebe der Gemeinderat die Einführung eines einheitlichen und zeitgemässen Gebührensystems an, was für die Gebührenzahler eine höhere Nachvollziehbarkeit und Transparenz bedeutet. Unter anderem übernimmt mit der neuen SEVO die Gemeinde Knonau den Unterhalt an privaten Abwasser-Sammelleitungen und wird diesen über leicht höhere Gebühren finanzieren.

Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt, alle Traktanden anzunehmen, und hatte zu keinem Geschäft weiterführende Bemerkungen.

Nachgefragt

Stephan Hinners, gleich neun Traktanden werden an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember behandelt. Gab es im Dorf schon mal eine Versammlung mit dieser Zahl an Traktanden?

Die neun Traktanden sind sicher über dem gängigen Durchschnitt, erscheinen dem Gemeinderat aber nicht als aussergewöhnlich oder überladen. Dass mehrere Geschäfte gleichzeitig traktandiert werden, ergibt sich daraus, dass sie zeitlich parallel reif geworden sind und teilweise inhaltlich miteinander verknüpft sind. Für den Gemeinderat ist es wichtig, dass an allen Geschäften ohne Verzögerung weitergearbeitet werden kann.

Wäre es auch eine Option gewesen, für einige Themen eine zusätzliche, ausserordentliche Versammlung einzuberufen?

Eine ausserordentliche Gemeindeversammlung wurde nicht in Betracht gezogen. Die gleichzeitige Reife der Geschäfte sowie deren Bedeutung für anstehende Planungsprozesse machten es sinnvoll, alle Traktanden in die ordentliche Versammlung aufzunehmen. Zudem ist es von Vorteil, wenn Kreditgeschäfte gemeinsam mit dem Budget beraten und verabschiedet werden können, damit deren finanzielle Auswirkungen im Gesamtkontext betrachtet werden können.

Rechnet man mit 20 Minuten pro Traktandum, wird die Versammlung um drei Stunden dauern. Mit welcher Länge rechnet die Gemeinde?

Die Gemeinde geht nicht davon aus, dass pro Traktandum fix 20 Minuten benötigt werden. Einige Traktanden werden voraussichtlich kürzer ausfallen, andere etwas länger. Aus heutiger Sicht ist mit einer Versammlungsdauer zu rechnen, die im üblichen Rahmen liegt; eine präzise Zeitprognose ist jedoch nicht sinnvoll, da die effektive Dauer massgeblich von der Diskussion im Saal abhängt.

Bereits um 19 Uhr findet die Sekundarschulgemeindeversammlung statt. Wieso ist diese Versammlung am gleichen Abend?

Die Versammlung der Sekundarschulgemeinde Obfelden-Ottenbach fand früher traditionell jeweils vor der politischen Versammlung statt. Nach einer mehrjährigen Pause wird diese Praxis wieder aufgenommen. Aus Sicht des Gemeinderates ist die zeitliche Staffelung der beiden Versammlungen sinnvoll und organisatorisch gut tragbar.

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