Umstrittene Revisionen in Wettswil

Am Abstimmungssonntag werden im Bezirk Affoltern mehrere Entscheide gefällt

Wie soll sich Wettswil entwickeln? Über die Verkehrs- und Zonenplanung wird am 19. November abgestimmt. (Bild zvg)

Am Sonntag, 19. November, finden keine nationalen Abstimmungen statt. Auf kantonaler Ebene kommt es zum zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen. Dabei treten der SVP-Politiker Gregor Rutz und die Grünliberale Tiana ­Angelina Moser gegeneinander an. Im Gegensatz zum bereits gewählten ­Daniel Jositsch von der SP erreichten die beiden im ersten Wahlgang nicht das absolute Mehr. In Obfelden wird am Abstimmungssonntag auch ein neues Gemeinderatsmitglied gewählt.

Dileca-Erweiterung mit Stallikon

Auf kommunaler Ebene wird über den Beitritt Stallikons zur Interkommunalen Anstalt Dienstleistungscenter Amt (Dileca) abgestimmt. Diese Organisation erbringt in den Säuliämtler Gemeinden verschiedene Dienstleistungen. So kümmert sich die Dileca um das Abfallwesen und um feuerpolizeiliche Aufgaben. Seit April 2023 sammelt die Dileca auch Kunststoffabfälle von Privathaushalten.

Bereits seit Januar 2019 nimmt die Gemeinde Stallikon sämtliche Dienstleistungen von Dileca in Anspruch, allerdings ohne selbst Trägergemeinde zu sein. Dies möchte Stallikon nun ändern. Sie schreibt dazu in den Abstimmungsunterlagen: «Damit die sich bestens bewährte Zusammenarbeit im Bereich Abfallentsorgung und Feuerpolizei mit den anderen Bezirksgemeinden gefestigt und zukunftsgerichtet gestaltet werden kann, soll die Politische Gemeinde Stallikon als Trägergemeinde aufgenommen werden.»

Für die Aufnahme muss der Gründungsvertrag angepasst werden. Daher entschied man sich bei der Dileca diesen auch gleich zu überarbeiten. Neben Anpassungen auf gemeinderechtlicher Ebene, mussten auch einzelne Bestimmungen aufgrund übergeordnetem Recht angepasst werden. Über die Aufnahme Stallikons und den angepassten Gründungsvertrag müssen nun alle Ämtler Gemeinden befinden.

Revision von Nutzungs- und Richtplan

In Wettswil wird zusätzlich über die Teilrevision des Nutzungsplans «Weierächer-Grabmatten» abgestimmt. Zudem wird über die Totalrevision des Verkehrsrichtplan und um die Aufhebung des Gesamtplanes aus dem Jahr 1982 entschieden. Ausgelöst wurden diese Revisionen durch das laufende Quartierplanverfahren für das Gebiet «Weierächer-Grabmatten».

Die Geschichte um das Gebiet reicht gemäss dem beleuchtenden Bericht der Gemeinde Wettswil bis in die 60er-Jahre zurück. Damals gehörte das Gebiet gemäss der Bauordnung von 1964 zur Wohnzone. Die Gemeindeversammlung entschied 1984 eine neue Bau- und Zonenordnung (BZO), welche das Gebiet der Reservezone zuwies. Daraufhin kam es zu einem Rechtsstreit, welcher die Gemeinde 1989 vor Bundesgericht verlor. Die Gemeinde musste die BZO anpassen. An der Gemeindeversammlung im Juni 1995 kam die Gemeinde dieser Forderung nach und teilte das Gebiet der Wohnzone 2 zu und belegte es zugleich mit einer Gestaltungsplanpflicht.

«Das Quartierplangebiet ist seither weitgehend unerschlossenes Bauland», hält der Bericht fest. Die Gemeinde spricht davon, dass auf dem gut acht Hektaren grossen Gebiet Wohnraum für 1000 bis 1200 Personen entstehen kann.

So weit die Vorgeschichte zur Abstimmung vom 19. November. Die Revisionen von Nutzungsplanung und des Verkehrsrichtplanes werden nun nötig, um die Rahmenbedingungen für das Quartierplanverfahren zu schaffen. ­Dafür werden Anpassungen an Bauordnung, Zonenplan und Kernzonenplan nötig. Zudem ist die Gemeinde verpflichtet, bei eben solchen Revisionen auch den Verkehrsrichtplan entsprechend zu überarbeiten. Dieser umfasst die Bereiche des motorisierten Individual-, aber auch des öffentlichen Verkehrs. Dazu wird auch der Fuss- und Veloverkehr behandelt.

Der Gemeindeschreiber a.i., Remo Buob, hält fest, dass der Verkehrsrichtplan den Verkehr über die ganze Gemeinde regelt. Auch wird die Zahl der Ortsbus-Haltestellen nicht durch den Verkehrsrichtplan bestimmt. Falls die Revision abgelehnt werde, fehle gemäss Bericht die Grundlage, um die Gesamtverkehrssituation auf dem Gemeindegebiet Wettswils sinnvoll, nachhaltig und zukunftsorientiert zu entwickeln.

Erschliessung des Quartiers nicht Teil der Abstimmung

Für grosse Diskussionen in Zusammenhang mit der Revision des Nutzungsplans sorgt die Erschliessung des neuen Quartiers «Weierächer-Grabmatten». In der BZO-Teilrevision ist jene über die Breitenmattstrasse vorgesehen und nicht die Variante Norderschliessung über den Lenggenweg, welche von Teilen der Bevölkerung favorisiert wird. Bereits an der Informationsveranstaltung im März diesen Jahres war dies ein umstrittenes Thema. Die Gemeinde hält dazu im beleuchtenden Bericht fest, dass mit der Abstimmung über die beiden Vorlagen keine Erschliessungsvariante gewählt wird. Diese wird im Rahmen des Quartierplanverfahrens festgelegt.

Ablehnung würde Quartierplanung nicht stoppen

Auch bei einer Ablehnung der Revision würde das Quartierplanverfahren weitergeführt. Dies würde dann aber eine optimale Strassen- und Wegführung am Rande des Quartierplangebietes beeinträchtigen. Es müssten nämlich sämtliche Verkehrswege innerhalb der heute bestehenden Bauzone realisiert werden. Dadurch müssten auch private Grundstücke vermehrt in Anspruch genommen werden, hält der Bericht fest. Gemeindepräsidentin Katrin Röthlisberger führt dazu aus, dass bei einem Quartierplanverfahren nur die betroffenen Grundeigentümer dazu Stellung nehmen dürfen. Mit der kommenden Abstimmung habe dies aber nichts zu tun. Auch die Rechnungsprüfungskommission schreibt, dass die Er­schliessung des Quartiers nicht Bestandteil der Vorlagen sei. Zudem weist sie darauf hin, dass eine Überarbeitung des Richtplans in der Regel alle zehn Jahre erfolgen soll und dies mit dem Plan von 1982 überfällig sei. Über die beiden Vorlagen entscheidet das Wettswiler Stimmvolk am Sonntag, 19. November, an der Urne.

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