Unfallverursacher und Schnellfahrer kommt glimpflich davon

Viel zu schnell unterwegs, Selbstunfall im Säuliamt: 20 Monate auf Bewährung

Der Angeklagte war zu schnell unterwegs. (Symbolbild Pexels)
Der Angeklagte war zu schnell unterwegs. (Symbolbild Pexels)

Er fuhr mit seinem 600 PS starken, fast zwei Tonnen schweren BMW und ausgeschaltetem Sicherheitsassistenten «DSC» mehrmals massiv zu schnell und baute in einer Ämtler Gemeinde mit übersetzter Geschwindigkeit einen Selbstunfall: Dafür kassierte ein 36-jähriger, in der Schweiz aufgewachsener Kosovare eine bedingte Gefängnisstrafe von 20 Monaten – bei einer Bewährungsfrist von vier Jahren.

Die vier Delikte, die am Bezirksgericht Affoltern verhandelt wurden, bilden die Fortsetzung von unbeherrschter Fahrweise. Der Mann, Autohändler aus dem Kanton Thurgau und gelernter Schreiner, weist mehrere einschlägige Vorstrafen auf. Inzwischen ist er wieder im Besitz des Führerausweises und hat nach einer verkehrspsychologischen Abklärung ein Lernprogramm absolviert. Er habe ein Tempo-Problem gehabt, halte sich jetzt aber an die Regeln, sagte er dem Gerichtsvorsitzenden. Die Verfehlungen liegen zum Teil mehrere Jahre zurück; die vom Gericht behandelten Delikte ereigneten sich in den Jahren 2022 und 2024 – eine lange Verfahrensdauer, die von Verteidigung und Gericht kritisiert wurde.

Mit durchdrehenden Rädern in Lärmschutzwand

Am 19. Dezember 2022, nachts, überschritt der Mann auf der A7 Richtung Konstanz/Kreuzlingen die signalisierte Höchstgeschwindigkeit massiv, beschleunigte auf 200,8 km/h. Für die Staatsanwaltschaft verlängerte sich somit der Bremsweg von 107 auf 261 Meter. Sie sieht darin eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln.

Drei Tage später geriet der Mann im Sportmodus, durchdrehenden Rädern und deaktivierter Traktionskontrolle «DSC» und mit 95 km/h in einer Ämtler Gemeinde ins Schleudern und kollidierte auf der Gegenfahrbahn heftig mit einer Lärmschutzwand. Dabei kam das Fahrzeug quer über das Trottoir, die Velospur und die Gegenfahrbahn zum Stillstand. Er bestritt, mit 95 km/h gefahren zu sein, sprach von 66 bis 68 km/h und machte nach dem Besuch der Schwiegereltern eine emotionale Ausnahmesituation geltend, weil er bei ihnen für eine Aussprache wegen der Trennung von seiner Frau zu Besuch weilte. «Ich hatte wegen dieser Trennung schlaflose Nächte», schob er nach. So erklärte er auch seine unerlaubte Tempofahrt bei der Anfahrt ins Säuliamt, als er auf der A7 fast 50 km/h zu schnell fuhr.

Seine jüngste Verfehlung stammt vom 21. Juni 2024, als er mit einem 400 PS starken BMW auf regennasser Fahrbahn bei Seuzach mit 100 statt mit den Verhältnissen angepassten 80 km/h und abgefahrenen Reifen (Profiltiefe 0,1 statt mindestens 1,6 mm) unterwegs war. Wegen Aquaplaning geriet er ins Schleudern, worauf das Heck ausbrach und sich das Fahrzeug um die eigene Achse drehte. Dabei kollidierte er mit einem korrekt fahrenden BMW-Lenker. Zwar zweifelte er die ausgelesenen Geschwindigkeitsangaben an, gestand aber seine unkorrekte Fahrweise ein – und auch, dass er das Fahrzeug «unterschätzt» habe.

«Keine Grobfahrlässigkeit, sondern Eventualvorsatz»

Der Staatsanwalt sprach von grober und qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln. Er sei im Sportmodus gefahren; als Autohändler kenne er dieses System, und er habe den Sicherheitsassistenten bewusst deaktiviert, mögliche Folgen billigend in Kauf genommen. «Für mich ist das Eventualvorsatz und keine Grobfahrlässigkeit», sagte er unter dem Hinweis auf die sechs Toten infolge von Raserei innert fünf Monaten im Kanton Zürich. Der Rasertatbestand mit 200,8 km/h auf der A7 sei erstellt. Der Mann sei absolut unbelehrbar und zeige keine Reue. Der Staatsanwalt forderte eine unbedingte Gefängnisstrafe von 40 Monaten und eine siebenjährige Landesverweisung. Dem Beschuldigten sei die Einbürgerung mangels Integration verweigert worden, und im Kosovo seien Schreiner gefragt, hielt er fest und betonte: «Raserdelikt ist ein Verbrechen.»

Nicht rechtsgenügend erstellt

Die Anwältin des Beschuldigten plädierte hingegen für 10 Monate Gefängnis – bei dreijähriger Probezeit und einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 110 Franken. Sie sieht bei allen Delikten eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln und lehnt eine Landesverweisung ab. Die 200-km-Fahrt auf der A7 sei nicht rechtsgenügend erstellt; das GPS weise 95 Prozent Genauigkeit auf. Rechtsgenügend seien 190,8 km/h. Als nicht rechtsgenügend erstellt sieht sie auch die ausgelesene Geschwindigkeit in der Ämtler Gemeinde; er habe von 40 auf maximal 68 km/h beschleunigt. Und auch im Normalmodus hätte es zum Selbstunfall kommen können; ihr Mandant sei emotional angeschlagen gewesen, hätte eigentlich nicht fahren dürfen und habe nur sich selbst gefährdet, führte sie aus und sprach von «bewusster Fahrlässigkeit». Auch im Fall von Seuzach sei nicht bewiesen, dass er über 100 km/h gefahren sei. Er habe auf regennasser Strasse und bei der Kollision aber «fahrlässig gehandelt».

Reue, Geständnis und Lernprogramm sowie die lange Verfahrensdauer und die positive Legalprognose sprächen für ihren Mandanten. In seinem Schlusswort sagte der Beschuldigte: «Die Unfälle waren die Quittung. Jetzt halte ich mich an die Tempovorgaben.»

Kein Rasertatbestand

Das Bezirksgericht Affoltern erkannte beim Unfall im Säuliamt auf qualifiziert grobe Verletzung von Verkehrsregeln, ansonsten «nur» auf grobe Verletzung. Der Mann wurde zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt, dies bei einer Bewährungsfrist von vier Jahren. Beim Vorfall im Säuliamt war von «unnötigem und vorsätzlichem Handeln» und von Inkaufnahme einer grossen Gefahr die Rede. Den Rasertatbestand sieht das Gericht – im Gegensatz zum Staatsanwalt – auf der A7 Richtung Konstanz/Kreuzlingen nach Sicherheitsabzug nicht erfüllt. Es sei zwar dunkel gewesen, aber eine gerade Strecke ohne grosses Verkehrsaufkommen – also «nur» grobe Verletzung von Verkehrsregeln, dies ebenso bei der Fahrt auf der A7 Richtung Frauenfeld. Beim Aquaplaning auf Gemeindegebiet Seuzach hätte er als Autohändler die Reifen überprüfen müssen, und die Kollision hätte bei angepasster Geschwindigkeit vermieden werden können, sagte der Vorsitzende.

Strafverschärfend seien die einschlägigen Vorstrafen und die Tatsache, dass er während des laufenden Verfahrens delinquiert habe. Der Beschuldigte habe jedoch Einsicht und Reue gezeigt, ein Lernprogramm absolviert und den Führerausweis zurückerhalten. Ein «Rabatt» sei auch wegen der langen Verfahrensdauer und des verletzten Beschleunigungsgebots angezeigt. Insgesamt sei die Prognose gut. Für eine Landesverweisung gebe es keine Gründe, das öffentliche Interesse einer Ausweisung überwiege nicht; der Mann sei in der Schweiz geboren, habe hier seinen Lebensmittelpunkt und sei erwerbstätig. Der Hauptteil der Kosten – darunter 27000 Franken für die Verteidigung – wird auf die Staatskasse genommen. Im Falle des Vorverfahrens (9000 Franken) spricht das Gericht von überhöhten Kosten und nimmt 6500 Franken auf die Staatskasse.

Urteil DG 250 009 vom 20. März 2026, noch nicht rechtskräftig

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